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Die homosexuellen Opfer des <strong>Nationalsozialismus</strong> haben bislang in derGedenkkultur der Bundesrepublik Deutschland wenig Beachtung gefunden.Mit einem zentralen Denkmal der Bundesrepublik Deutschland in derBundeshauptstadt Berlin soll das Gedenken an <strong>die</strong>se auch nach Ende des<strong>Nationalsozialismus</strong> noch vielfach Verfolgungen und Diskr<strong>im</strong>inierungen ausgesetzteOpfergruppe einen würdigen Ort finden.Im Rahmen der Beschlussfassung über das Denkmal für <strong>die</strong> ermordetenJuden Europas hat der Deutsche Bundestag am 25. Juni 1999 ausdrücklichfestgehalten:„Die Bundesrepublik Deutschland bleibt verpflichtet, der anderen Opferdes <strong>Nationalsozialismus</strong> würdig zu gedenken“ (Plenarprotokoll 14 / 48,Bundestagsdrucksache 14 / 1238).Der Beirat der Stiftung Denkmal für <strong>die</strong> ermordeten Juden Europas, derinsbesondere mit der Aufgabe betraut ist, <strong>die</strong> Erinnerung an alle Opfergruppennationalsozialistischer Verfolgung wach zu halten und angemesseneFormen eines würdigen Gedenkens zu finden, hat auf seiner 11. Sitzungam 12. Dezember 2002 folgendes Votum abgegeben: „Der Beirat der StiftungDenkmal für <strong>die</strong> ermordeten Juden Europas begrüßt <strong>die</strong> Errichtungeines Denkmals für <strong>die</strong> homosexuellen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.Es wird empfohlen, das Projekt <strong>im</strong> Wettbewerbsverfahren weiterzuentwickeln.“Am 7. Dezember 2000 hat der Deutsche Bundestag einst<strong>im</strong>mig beschlossen:„Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt Initiativen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> historischeAufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgungund des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben. Ersetzt sich für eine verstärkte öffentliche Würdigung des Verfolgtenschikksalsder Homosexuellen ein“ (Plenarprotokoll 14 / 140, Bundestagsdrukksache14 / 4894). Der vorliegende Antrag <strong>die</strong>nt der konkreten Umsetzungder Bundestagsbeschlüsse vom 25. Juni 1999 und vom 7. Dezember 2000.Der Senat von Berlin hat seine Unterstützung für <strong>die</strong>ses Vorhaben zugesichertund will den Standort für das Denkmal zur Verfügung stellen. DerStandort am südöstlichen Rand des Großen Tiergartens wurde von denInitiatoren, der Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ und demLesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V., vorgeschlagen.Deutscher Bundestag – Aussprache – 12. Dezember 2003Tagesordnungspunkt 18 – Denkmal für <strong>die</strong> <strong>im</strong> <strong>Nationalsozialismus</strong> verfolgtenHomosexuellenBeratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschussesfür Kultur und Me<strong>die</strong>n (21. Ausschuss) zu dem Antrag der AbgeordnetenJohannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der AbgeordnetenVolker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Katrin Göring-Eckardt, KristaSager und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen169

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