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Polizei <strong>die</strong> Möglichkeit, um auch von der Norm abweichende, aber nichtstraffällig gewordene Personen als sog. Asoziale zu inhaftieren. Diese wurdenmit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet.Wenn Frauen also in ein Konzentrationslager eingewiesen wurden, dannbekamen sie keinen rosa Winkel wie <strong>die</strong> homosexuellen Männer. Sie wurdenstattdessen anderen Gruppen zugeordnet. D.h. es gab keine spezielleHäftlingskategorie für lesbische Frauen, weshalb <strong>die</strong> Suche nach ihrenSpuren so schwierig ist.FazitDie wenigen bislang bekannten Fälle sind zu spärlich, um Allgemeingültigesüber das Schicksal lesbischer Frauen <strong>im</strong> KZ festzustellen. Auch ist esunmöglich, ihre Zahl auch nur annähernd zu schätzen. Fest steht lediglich,dass es keine systematische Verfolgung lesbischer Frauen gegeben hat,<strong>die</strong> mit der homosexueller Männer vergleichbar ist.Gemeinsam erlebten beide Gruppen <strong>die</strong> Zerstörung der Subkultur unddas repressive Kl<strong>im</strong>a, das zum Doppelleben zwang, auch wenn <strong>die</strong> Handlungsspielräumefür Frauen größer waren als für Männer. Bedingt durchden Ausschluss von Frauen aus den Machtpositionen des Dritten Reichesund aufgrund des sexistischen Frauenbildes der Nazis galt weiblicheHomosexualität als sozial ungefährlicher und für <strong>die</strong> Bevölkerungspolitikweniger bedrohlich als <strong>die</strong> männliche Homosexualität.Die Situation lesbischer Frauen <strong>im</strong> Dritten Reich ist also kaum mit eindeutigenVerfolgungskriterien zu belegen. Der Mehrheit blieb das Lagerschikksalerspart, wenn sie nicht anderweitig gefährdet und bereit waren, sichanzupassen – was allerdings zu enormen psychischen Belastungen führenkonnte. Die Ansätze einer kollektiven lesbischen Lebensform und Identität,<strong>die</strong> sich vor allem während der We<strong>im</strong>arer Republik gebildet hatten, warenjedoch gründlich zerstört worden. Die Auswirkungen sollten weit über dasEnde des Dritten Reichs hinausreichen.1 Siehe das Porträt von E. Z<strong>im</strong>mermann in meinem Buch Zeit der Maskierung. Lebensgeschichtenlesbischer Frauen <strong>im</strong> „Dritten Reich“, Frankfurt/Main 1998,S. 126 ff.; dort (S. 13 f.)auch das Zitat der Modezeichnerin.2 Jan-Henrik Peters, Verfolgt und vergessen. Homosexuelle in Mecklenburg und Vorpommern<strong>im</strong> Dritten Reich, Rostock 2005.3 Franz Gürtner (Hg.), Das kommende deutsche Strafrecht. Besonderer Teil: Bericht über<strong>die</strong> Arbeit der amtlichen Strafrechtskommission. Berlin 1935, S. 126.4 Rudolf Klare, in: Deutsches Recht, 8. Jg. 1938, S. 503-507.5 Zur Situation in Österreich siehe mein Buch Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938-1945, Berlin 1999.6 Joseph Goebbels, Die Tagebücher. Hg. von Elke Fröhlich, München u.a. 1987, S. 408.7 Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 30 Bln. C Tit. 198 A, 5 Allg. Nr. 922.8 Runderlass des Preußischen Ministers des Innern vom 23.2.1933 betr. Schließung vonGaststätten (abgedruckt bei Günter Grau (Hg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumenteeiner Diskr<strong>im</strong>inierung und Verfolgung, Frankfurt/Main 1993, S.56 f.).69

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