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druck, ausschließlich „den Kreisen der sog. Weiblichen Homos“ anzugehören.Eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit, so stellte <strong>die</strong> Gestapobedauernd fest, scheide jedoch aus, da „<strong>die</strong> lesbische Liebe bisher nichtstrafbar ist“. Beide Frauen wurden jedoch gezwungen, sich sofort zu trennenund auseinander zu ziehen. Die Gestapo legte Karteikarten über sie anund stellte insbesondere Helene Treike unter Beobachtung – um nötigenfallsweitere Maßnahmen ergreifen zu können. Ob <strong>die</strong>s geschehen ist, gehtaus den überlieferten Dokumenten jedoch nicht hervor.Das Beispiel zeigt, wie schnell man aufgrund einer Denunziation mit denVerfolgungsbehörden in Konflikt geraten konnte. Abgesehen von solchenFällen, waren lesbische Frauen vor allem von den frauenpolitischen Maßnahmendes Reg<strong>im</strong>es betroffen – wenn sie nicht durch jüdische Herkunftoder politische Opposition gefährdet waren. Jede so genannte Arierin warzu Mutterschaft und Ehe best<strong>im</strong>mt, sofern sie nicht als „erbkrank“ galt.Denn das Bevölkerungswachstum war für <strong>die</strong> Nazis von zentraler Bedeutung– schließlich strebten sie <strong>die</strong> Weltherrschaft an.Auch <strong>die</strong> Verdrängung von Frauen aus einflussreichen Positionen undBerufen, <strong>die</strong> Auflösung und „Gleichschaltung“ der Frauenbewegung und <strong>die</strong>Kontrolle von Millionen „arischer“ Frauen in NS-Organisationen trugen dazubei, dass lesbische Frauen <strong>die</strong> „Volksgemeinschaft“ nicht ernsthaft zu gefährdenschienen. Deshalb konzentrierten sich <strong>die</strong> Gestapo und <strong>die</strong> Kr<strong>im</strong>inalpolizeibei der Bekämpfung der Homosexualität in erster Linie auf homosexuelleMänner, <strong>die</strong> zu „Volksfeinden“ erklärt wurden. Allein zwischen1937 und 1939 wurden von einer Spezialabteilung der Kripo, der Reichszentralezur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung, 95000 Personennamentlich erfasst, <strong>die</strong> <strong>im</strong> Verdacht standen, homosexuell zu sein. Leiderexistieren <strong>die</strong> Akten <strong>die</strong>ser Reichszentrale nicht mehr, und wir wissendeshalb nicht, ob hierbei auch Frauen registriert wurden. Wie jedoch dasletzte Beispiel zeigte, hat <strong>die</strong> Gestapo mitunter auch lesbische Verhältnissekarte<strong>im</strong>äßig erfasst. Sie stützte sich offenbar auch auf Ermittlungen derBerliner Polizei aus den 20er Jahren, <strong>die</strong> – trotz offizieller Straffreiheit –eine „Lesbierinnen“-Kartei geführt hatte.Obwohl lesbische Frauen nicht systematisch – und mit Ausnahme Österreichs– auch nicht strafrechtlich verfolgt wurden, heißt <strong>die</strong>s nicht, dass sievöllig ungefährdet waren. Wie aus einigen Strafakten hervorgeht, wurdenmanche Frauen aufgrund anderer Delikte, z.B. wegen Diebstahl oderBetrug, inhaftiert; <strong>im</strong> Gerichtsverfahren (oder bei der Inschutzhaftnahme)spielte jedoch auch ihre sexuelle Orientierung eine Rolle.Dies war etwa bei Elsa Conrad der Fall, der Besitzerin eines 1926 eröffnetenClubs für lesbische Frauen. Das „Monbijou“ war bald einer der bekanntestenund exklusivsten Clubs <strong>im</strong> vornehmen Berliner Westen, wo sich„<strong>die</strong> Elite der intellektuellen Welt, Filmstars, Sängerinnen, Schauspielerinnen,überhaupt <strong>die</strong> künstlerisch schaffende und <strong>die</strong> wissenschaftlich arbeitendeFrau“ traf. (So beschrieb es 1928 <strong>die</strong> Schriftstellerin Ruth Roellig inihrem Clubführer „Berlins lesbische Frauen“.) Das „Monbijou“ war AnfangMärz 1933 wie viele andere Lokale, in denen „überwiegend Personen verkehren,<strong>die</strong> der widernatürlichen Unzucht huldigen“, geschlossen worden.Handhabe war ein Erlass des preußischen Innenministeriums vom 23.Februar. Darin hieß es: „Derartige Betriebe können nicht länger geduldet65

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