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Es gibt heute eine große Mehrheit <strong>im</strong> Deutschen Bundestag, <strong>die</strong> <strong>die</strong> dauerhafteErinnerung an <strong>die</strong> Verfolgung der Homosexuellen <strong>im</strong> Dritten Reichfür richtig und für so wichtig hält, dass sich das Gedenken in einem Denkmalvergegenständlichen und so zum Nachdenken über den Anlass derDenkmalsetzung anregen soll. Dieses Bekenntnis ist umso bedeutender,als es <strong>im</strong> Parlament eines Landes abgelegt wurde, das das Unrecht an denHomosexuellen, <strong>die</strong>se offensichtliche Menschenrechtsverletzung, am Endedes Zweiten Weltkriegs nicht erkannte, sondern 1957 eine Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts akzeptierte, <strong>die</strong> da feststellte: Es habe sichbei den NS-Urteilen gegen Homosexuelle nicht in dem Maße um spezifischnationalsozialistisches Unrecht gehandelt, dass dem Gesetz <strong>die</strong> Gültigkeitfür <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland versagt werden müsse. In <strong>die</strong>semSinne st<strong>im</strong>me ich Herrn Stölzl zu, wenn er sagt: Diejenigen, <strong>die</strong> leben,schulden den Verstorbenen <strong>die</strong> Ehre des Gedenkens.Ich wünsche mir für das Denkmalsverfahren Vertrauen in <strong>die</strong> Kunst undein bisschen weniger Volkspädagogik als be<strong>im</strong> Denkmal für <strong>die</strong> ermordetenJuden Europas, ich hoffe auf einen formal überzeugenden Entwurf, derdurch eine neue Qualität der Spezifität <strong>die</strong>ser Opfergruppe Ausdruck verleihenkann. Ich hoffe zudem, dass am Ende auch <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> dem Antrag<strong>im</strong> Deutschen Bundestag nicht zugest<strong>im</strong>mt haben, ihren Frieden mit <strong>die</strong>semDenkmal machen, indem sie den Anlass des Gedenkens als richtiganerkennen und den <strong>Gedenkort</strong> als Ermahnung verstehen, dass so etwasnie wieder geschieht. Keiner Gruppe, wie groß oder klein, wie stark odervergleichsweise wenig von systematischer Verfolgung betroffen sie auchsein mag, dürfen <strong>die</strong> gleichen Rechte abgesprochen werden. Die große formaleAufgabe für <strong>die</strong> Künstlerinnen und Künstler besteht darin, sich <strong>im</strong>Spannungsfeld der drei <strong>Gedenkort</strong>e angemessen zu formulieren und <strong>die</strong>Kontinuität der Diskr<strong>im</strong>inierung von Homosexuellen auch nach 1945 zuerfassen.“Es folgt <strong>die</strong> Stellungnahme von Privatdozent Professor Dr. Wolfgang Wippermann,Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin:„Leider hat <strong>die</strong> allgemeine Geschichtswissenschaft <strong>die</strong> Forschungsergebnissezur Homosexuellenverfolgung bisher nicht angemessen aufgenommenund das Thema in den Überblicksdarstellungen allenfalls in einer Zeileabgehandelt. Nicht zuletzt deshalb ist das Denkmal in Sachsenhausen<strong>im</strong>mer noch sehr eindrucksvoll für mich. ‚Totgeschlagen, totgeschwiegen’heißt es dort über <strong>die</strong> Homosexuellen. Warum wurden sie totgeschwiegen?Zunächst einmal stellt sich <strong>die</strong>se Frage nicht nur für <strong>die</strong> Homosexuellen.Lange Zeit gedachte man der Opfer nicht; <strong>die</strong> Täter hatten sich zu Opferngemacht. Hinzu kam, dass in der Gegenüberstellung von Verfolgung undWiderstand, <strong>die</strong> aus rassischen und nicht aus politischen oder religiösenGründen Verfolgten unbeachtet blieben. Das galt zunächst auch für <strong>die</strong>Juden – vor allem in der DDR. Später wurden Sinti und Roma, Euthanasiegeschädigte,Homosexuelle zu den ‚anderen Opfern’ gezählt.Bei der Einstellung zu den verfolgten Homosexuellen kommt <strong>die</strong> vermeintlicheGültigkeit des Spruches hinzu: ‚Was damals Recht war, kann heutenicht Unrecht sein.‘ Bekanntlich wurde der § 175 – verschärft 1935 – erst1969 entschärft, aber keineswegs aufgehoben. Ein sehr merkwürdiges Beispielfür den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, der sich <strong>im</strong>mer wie-41

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