ed homosexual men differently from lesbians. This is pr<strong>im</strong>arily (though notexclusively) shown by cr<strong>im</strong>inal law, which played a central role in the persecutionof homosexual men.Cr<strong>im</strong>inal LawAfter the foundation of the German Empire in 1871, sexual acts betweenmen were cr<strong>im</strong>inalised under sektion 175. Although women were excludedfrom the law, there were incidences in which it was also possible to prosecute‘lesbian acts’ – if a woman engaged in such acts with subordinates orminors, for example, or if she used force or committed such acts in public(sektions 174, 176, 183, etc.). The cr<strong>im</strong>e’s ‘lesbian’ context, though, wasnot indicated in the statistics, and such cases have only come to light bychance, as in the recently published regional study by Jan-Henrik Peters, 3who examined the persecution of homosexuals in Mecklenburg and Vorpommern.In his systematic review of the surviving inmate files from theBützow penitentiary, Peters discovered a reference to a woman whom thePrenzlau district court sentenced to fifteen months’ prison in January 1945for ‘repeated theft and repeatedly forcing a female co-worker into obsceneacts.‘The toughening of sektion 175 by the Reich Ministry of Justice in June1935 – punishments were made more severe and the definition of cr<strong>im</strong>inalacts substantially expanded – resulted in a sharp rise in the number of menconvicted. Though the cr<strong>im</strong>inal nature of male homosexuality was never upfor debate, there were discussions at this t<strong>im</strong>e on whether sexual actsbetween women should be made punishable in the future, too. However,most of the jurists at the Ministry of Justice did not support this view, arguingas follows:First, women were frequently described as ‘pseudo-homosexuals’ whocould be cured by heterosexual intercourse. For this reason female homosexualitydid not seem to pose a serious threat to population growth. Incontrast, homosexual men were seen as squandering their ‘power to conceive.They do not take part in reproduction. This is not the case withwomen, or is not the case on the same scale.’ 4Second, the emotional relationships between women made it difficult todraw a clear line between what was permissible or prohibited behaviour. Itwas thus <strong>im</strong>possible to satisfactorily establish that a woman had indeedcommitted a cr<strong>im</strong>e.Third, because of the subordinate position of women in the Nazi state,female homosexuality did not appear seriously to threaten public life. Incontrast, homosexual men were accused of establishing a subversive ‘statewithin a state’ and undermining the rigid sexual norms on which the Nazistate was based.Advocates for Cr<strong>im</strong>inalising Lesbian RelationsNonetheless, a number of legal experts who took part in these debatesdemanded that lesbian acts be cr<strong>im</strong>inalised. The best-known of them today58
dest ihre Arbeit verloren, wenn sie sich geweigert hätte. “Instinktiv hat mansich geschützt. Man hat sich abgekapselt und hat sich entsprechendbenommen: vorsichtig.” 1 So formulierte es Elisabeth Z<strong>im</strong>mermann, eineandere Zeitzeugin.Während <strong>die</strong> Nazis bereits 1933 mit der Entrechtung und Verfolgung der jüdischenBevölkerung begannen, war ihr Vorgehen gegen <strong>die</strong> Homosexuellenanders geartet. Sie konnten ja nur schwer, wenn überhaupt, von der heterosexuellenBevölkerung unterschieden werden – <strong>im</strong> Gegensatz zu politischenGegnern oder zu Jüdinnen und Juden, <strong>die</strong> bekanntlich über <strong>die</strong> standesamtlichregistrierte Religionszugehörigkeit ihrer Großeltern definiert wurden.Die große Mehrheit der geschätzten zwei bis drei Millionen Homosexuellenzählte weiterhin zur „Volksgemeinschaft“, und man hielt sie prinzipiell für„umerziehbar“ oder besserungsfähig. Ein weiterer Unterschied zur Judenverfolgungist auch darin zu sehen, dass gegen homosexuelle Männeranders vorgegangen wurde als gegen Frauen. Dies zeigt sich vor allem,aber nicht nur, <strong>im</strong> Strafrecht, das für <strong>die</strong> Verfolgung homosexueller Männervon zentraler Bedeutung war.Die strafrechtliche SituationSeit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurden sexuelle Handlungenzwischen Männern, nicht aber zwischen Frauen durch §175 kr<strong>im</strong>inalisiert.Allerdings konnten Fälle, in denen lesbische Handlungen z.B. mit Untergebenen,Minderjährigen, gewaltsam oder öffentlich begangen wurden,strafrechtlich verfolgt werden (§174, 176, 183 u.a.). Der lesbische „Tathintergrund“blieb dann in der Statistik jedoch unsichtbar. Nur mehr oder wenigerzufällig kommen solche Fälle ans Tageslicht, z.B. bei Regionalstu<strong>die</strong>nwie der kürzlich von Jan-Henrik Peters veröffentlichten Untersuchung überHomosexuellenverfolgung in Mecklenburg und Vorpommern. 2 Bei der systematischenDurchsicht der überlieferten Gefangenenpersonalakten derStrafanstalt Bützow fand Peters beispielsweise einen Hinweis auf eineFrau, <strong>die</strong> <strong>im</strong> Januar 1945 vom Landgericht Prenzlau wegen „fortgesetztenDiebstahls und fortgesetzter Vornahme unzüchtiger Handlungen an einerArbeitskameradin mit Gewalt“ zu einer Strafe von einem Jahr und dreiMonaten Gefängnis verurteilt worden war.Die Verschärfung des §175 durch das Reichsjustizministerium <strong>im</strong> Juni1935 – Strafmaß und Tatbestand waren extrem ausgeweitet worden –hatte zur Folge, dass <strong>die</strong> Zahl verurteilter Männer rapide anstieg. Währendjedoch <strong>die</strong> Strafwürdigkeit der männlichen Homosexualität nie in Fragegestellt war, wurde <strong>im</strong> Zuge der Verschärfung des §175 darüber diskutiert,ob in Zukunft auch Frauen kr<strong>im</strong>inalisiert werden sollten. Die meistenJuristen <strong>im</strong> Reichsjustizministerium sprachen sich jedoch mit folgendenArgumenten dagegen aus.Erstens wurden Frauen häufig als nur „pseudohomosexuell“ und durchheterosexuellen Geschlechtsverkehr „kurierbar“ beschrieben. Das Bevölkerungswachstumschien deshalb durch <strong>die</strong> weibliche Homosexualität nichternstlich gefährdet. Bei homosexuellen Männern werde dagegen „Zeugungskraftvergeudet, sie scheiden zumeist aus der Fortpflanzung aus, beiFrauen ist das nicht oder zumindest nicht <strong>im</strong> gleichen Maß der Fall“. 359
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