Download PDF - Gedenkort für die im Nationalsozialismus ...
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Zeichen setzen„Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“Der von den Nationalsozialisten 1935 massiv verschärfte Homosexuellen-Paragraph175 ist „ordnungsgemäß zustande gekommen“. Dasserwachsene Männer wegen homosexueller Liebe ins Gefängnis wandern,ist nicht „in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht“, dass ihm „ineinem freiheitlich demokratischen Staate <strong>die</strong> Geltung versagt werdenmüsse“.Diese Zitate stammen nicht von Rechtsradikalen. Sie stammen aus einemUrteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957, in dem derHomosexuellen-Paragraph 175 in der nationalsozialistischen Version fürweiterhin rechtens erklärt wurde.50 Jahre später, <strong>im</strong> Jahr 2007 wird – wenn alles gut geht – <strong>im</strong> Zentrumder Hauptstadt ein Denkmal für <strong>die</strong> verfolgten Homosexuellen stehen.Fünf Jahrzehnte: Es hat sich viel getan, aber es war auch ein langer Weg.Bis 1969 galt in der Bundesrepublik der § 175 in der Nazi-Fassung von1935 unverändert fort, war homosexuelle Liebe unter Männern mit Gefängnisbedroht. Überlebende Rosa-Winkel-Häftlinge wurden nicht als Verfolgte<strong>im</strong> Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt. Erst 1994 wurdeder § 175 gänzlich aufgehoben; erst <strong>im</strong> Jahr 2000 hat sich der Bundestagfür <strong>die</strong> Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entschuldigt.2002 wurden schließlich <strong>die</strong> homosexuellen Opfer der NS-Justiz gesetzlichrehabilitiert.Aus der offiziellen Gedenkkultur blieben Homosexuelle lange ausgeblendet.In der DDR war das Thema tabu, in der Bundesrepublik kaum minder.In einigen KZ-Gedenkstätten gab es noch in den 1980er Jahren heftigenStreit darüber, ob dort auch <strong>die</strong> homosexuellen Opfer geehrt werden dürften.Die Forderung nach einem würdigen Platz in der Gedenkkultur gehört seitjeher zum politischen Programm des Lesben- und Schwulenverbandes(LSVD). 1999 hat der Bundestag den Beschluss zum Bau des Denkmalsfür <strong>die</strong> ermordeten Juden Europas gefasst und sich dabei gleichzeitig <strong>die</strong>Verpflichtung auferlegt, auch „der anderen Opfer des <strong>Nationalsozialismus</strong>würdig zu gedenken“.Das hat uns nochmals angespornt. Die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ und der LSVD haben fortan gemeinsam für einen<strong>Gedenkort</strong> geworben. Nur noch vier weitere Jahre haben wir gebraucht, biswir den Bundestag schließlich von unserem Anliegen überzeugen konnten.Am 12. Dezember 2003 hat der Bundestag <strong>die</strong> Errichtung des Denkmalsbeschlossen. In dem Beschluss heißt es:„Mit <strong>die</strong>sem <strong>Gedenkort</strong> wollen wir• <strong>die</strong> verfolgten und ermordeten Opfer ehren,• <strong>die</strong> Erinnerung an das Unrecht wach halten,• ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzunggegenüber Schwulen und Lesben setzen.“25