control exerted over millions of ‘Aryan’ women in Nazi organisations – allthese factors contributed to the perception that lesbian women did not posea serious threat to the Volksgemeinschaft. This is the reason that theGestapo and the Cr<strong>im</strong>inal Investigation Department, in their fight againsthomosexuality, concentrated pr<strong>im</strong>arily on gay men, who were declared tobe ‘enemies of the people’. Between 1937 and 1939 alone, the Reich CentralOffice for Combating Homosexuality and Abortion, which was a specialdepartment of the Cr<strong>im</strong>inal Investigation Bureau, recorded the names ofsome 95,000 people suspected of being homosexuals. Unfortunately thefiles of this office no longer exist, and we do not know whether women wereamong those registered. Although, as my last example shows, at t<strong>im</strong>es theGestapo kept information on lesbians, apparently basing its work on investigationscarried out by the Berlin Police Department in the 1920s. The BerlinPolice kept a ‘lesbian’ file, even though female homosexuality was not officiallya cr<strong>im</strong>e.Lesbian women were not systematically persecuted, and with the exceptionof Austria, they were not prosecuted either, but this does not mean thatthey did not live in danger. A number of cr<strong>im</strong>inal files show that even inthose cases where women were <strong>im</strong>prisoned for other offences, includingtheft or fraud, their sexual orientation played a role in court proceedingsand in protective custody.This is shown by the case of Elsa Conrad, the owner of Monbijou, a lesbianclub that opened in 1926 and soon became one of the best-known andmost exclusive establishments of its type in classy West Berlin. In her 1928club guide, Berlins lesbische Frauen (Berlin’s Lesbian Women), the authorRuth Roellig described it as meeting place for ‘the intellectual elite, filmstars, actresses, female singers, artists and scholars.’ But in early March1933, Monbijou was shut down, sharing the fate of many other establishmentsthat were ‘frequented pr<strong>im</strong>arily by persons who revel in perverse andindecent sexual acts’. The <strong>im</strong>mediate reason for this action was an orderissued on February 23 by the Prussian Ministry of the Interior. It stated:‘Such businesses can no longer be tolerated. The moral renewal of theGerman people is crucial for Germany’s resurgence.’ 10Elsa Conrad was arrested in fall 1935 after a lodger and an acquaintancereported to the police that she had made several statements that showedher to be an enemy of the state (in her own apartment, it must be added).Her conviction was based on the so-called ‘law against malicious gossip’(He<strong>im</strong>tückegesetz) of December 1934, which made allegedly slanderousremarks against the party and state subject to cr<strong>im</strong>inal prosecution. But therecords also refer to Elsa Conrad’s ‘lesbian inclinations’, her ‘relations withlesbian women’ and, in particular, her fourteen-year relationship with a certainBertha Stenzel.The accusation made against Elsa Conrad was that she cla<strong>im</strong>ed Hitlerwas having an affair with his deputy, Rudolf Hess! In late 1935, she wassentenced to fifteen months’ <strong>im</strong>prisonment for ‘insulting the Reich government’.In 1937, before she had completed her sentence, Gestapo transferredher to Moringen, the location of the first women’s concentration campin Prussia.During a review of her sentence, Elsa Conrad was told she would bereleased only if she agreed to emigrate to Palestine or to go abroad. (This64
druck, ausschließlich „den Kreisen der sog. Weiblichen Homos“ anzugehören.Eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit, so stellte <strong>die</strong> Gestapobedauernd fest, scheide jedoch aus, da „<strong>die</strong> lesbische Liebe bisher nichtstrafbar ist“. Beide Frauen wurden jedoch gezwungen, sich sofort zu trennenund auseinander zu ziehen. Die Gestapo legte Karteikarten über sie anund stellte insbesondere Helene Treike unter Beobachtung – um nötigenfallsweitere Maßnahmen ergreifen zu können. Ob <strong>die</strong>s geschehen ist, gehtaus den überlieferten Dokumenten jedoch nicht hervor.Das Beispiel zeigt, wie schnell man aufgrund einer Denunziation mit denVerfolgungsbehörden in Konflikt geraten konnte. Abgesehen von solchenFällen, waren lesbische Frauen vor allem von den frauenpolitischen Maßnahmendes Reg<strong>im</strong>es betroffen – wenn sie nicht durch jüdische Herkunftoder politische Opposition gefährdet waren. Jede so genannte Arierin warzu Mutterschaft und Ehe best<strong>im</strong>mt, sofern sie nicht als „erbkrank“ galt.Denn das Bevölkerungswachstum war für <strong>die</strong> Nazis von zentraler Bedeutung– schließlich strebten sie <strong>die</strong> Weltherrschaft an.Auch <strong>die</strong> Verdrängung von Frauen aus einflussreichen Positionen undBerufen, <strong>die</strong> Auflösung und „Gleichschaltung“ der Frauenbewegung und <strong>die</strong>Kontrolle von Millionen „arischer“ Frauen in NS-Organisationen trugen dazubei, dass lesbische Frauen <strong>die</strong> „Volksgemeinschaft“ nicht ernsthaft zu gefährdenschienen. Deshalb konzentrierten sich <strong>die</strong> Gestapo und <strong>die</strong> Kr<strong>im</strong>inalpolizeibei der Bekämpfung der Homosexualität in erster Linie auf homosexuelleMänner, <strong>die</strong> zu „Volksfeinden“ erklärt wurden. Allein zwischen1937 und 1939 wurden von einer Spezialabteilung der Kripo, der Reichszentralezur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung, 95000 Personennamentlich erfasst, <strong>die</strong> <strong>im</strong> Verdacht standen, homosexuell zu sein. Leiderexistieren <strong>die</strong> Akten <strong>die</strong>ser Reichszentrale nicht mehr, und wir wissendeshalb nicht, ob hierbei auch Frauen registriert wurden. Wie jedoch dasletzte Beispiel zeigte, hat <strong>die</strong> Gestapo mitunter auch lesbische Verhältnissekarte<strong>im</strong>äßig erfasst. Sie stützte sich offenbar auch auf Ermittlungen derBerliner Polizei aus den 20er Jahren, <strong>die</strong> – trotz offizieller Straffreiheit –eine „Lesbierinnen“-Kartei geführt hatte.Obwohl lesbische Frauen nicht systematisch – und mit Ausnahme Österreichs– auch nicht strafrechtlich verfolgt wurden, heißt <strong>die</strong>s nicht, dass sievöllig ungefährdet waren. Wie aus einigen Strafakten hervorgeht, wurdenmanche Frauen aufgrund anderer Delikte, z.B. wegen Diebstahl oderBetrug, inhaftiert; <strong>im</strong> Gerichtsverfahren (oder bei der Inschutzhaftnahme)spielte jedoch auch ihre sexuelle Orientierung eine Rolle.Dies war etwa bei Elsa Conrad der Fall, der Besitzerin eines 1926 eröffnetenClubs für lesbische Frauen. Das „Monbijou“ war bald einer der bekanntestenund exklusivsten Clubs <strong>im</strong> vornehmen Berliner Westen, wo sich„<strong>die</strong> Elite der intellektuellen Welt, Filmstars, Sängerinnen, Schauspielerinnen,überhaupt <strong>die</strong> künstlerisch schaffende und <strong>die</strong> wissenschaftlich arbeitendeFrau“ traf. (So beschrieb es 1928 <strong>die</strong> Schriftstellerin Ruth Roellig inihrem Clubführer „Berlins lesbische Frauen“.) Das „Monbijou“ war AnfangMärz 1933 wie viele andere Lokale, in denen „überwiegend Personen verkehren,<strong>die</strong> der widernatürlichen Unzucht huldigen“, geschlossen worden.Handhabe war ein Erlass des preußischen Innenministeriums vom 23.Februar. Darin hieß es: „Derartige Betriebe können nicht länger geduldet65
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Plant, Richard: Rosa Winkel. Der Kr