Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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!<br />
120<br />
Empfehlung<br />
von MEYRA/<br />
ORTOPEDIA:<br />
Sicherheitswartung<br />
einmal<br />
jährlich durchführen<br />
Zu jedem <strong>Elektro</strong>rollstuhl<br />
gehört eine Betriebsanleitung,<br />
die Bestandteil des<br />
Rollstuhls ist und bei einem<br />
Benutzer- sowie Besitzerwechsel<br />
diesem mitzugeben<br />
ist.<br />
VIII. Sicherheitswartung und Service<br />
von <strong>Elektro</strong>rollstühlen und<br />
-mobilen<br />
VIII.1. Sinn und Nutzen<br />
Bei <strong>Elektro</strong>rollstühlen und <strong>Elektro</strong>mobilen sollte, wie es auch bei<br />
anderen technischen Geräten erforderlich ist, in regelmäßigen<br />
Abständen eine Sicherheitsinspektion durchgeführt werden. Dies<br />
dient der Gewährleistung des höchstmöglichen Sicherheitsniveaus<br />
<strong>für</strong> den Nutzer, der Werterhaltung des Fahrzeugs und der<br />
Wahrung von Gewährleistungsansprüchen.<br />
VIII.2. Wartungszeiträume<br />
Grundsätzlich empfehlen wir, einmal jährlich eine Wartung<br />
durchzuführen. So lassen sich die Lebensdauer des Produktes verlängern<br />
und eventuell auftretende größere Defekte im Vorfeld<br />
verhindern, ganz im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Das<br />
Protokoll der Inspektion dokumentiert den Ist-Zustand des<br />
<strong>Elektro</strong>fahrzeugs. Im Falle des Wiedereinsatzes sollte das<br />
Fahrzeug, auch wenn der jährliche Rhythmus dadurch vorgezogen<br />
wird, vor Auslieferung durchgecheckt werden. Auch hier<br />
dient die Dokumentation dazu, den Zustand des Fahrzeugs vor<br />
Auslieferung festzuhalten.<br />
VIII.3. Herstellergarantie<br />
Für den Fall, dass es an einem Fahrzeug oder Teile desselben<br />
Beanstandungen gibt, wird der in der Bedienungsanleitung enthaltene<br />
Garantie-Abschnitt zu MEYRA/ORTOPEDIA mit Angaben<br />
zur Modellbezeichnung, Lieferscheinnummer mit Lieferdatum<br />
und Fahrzeug-Identitätsnummer (gekennzeichnet als Fz-I-Nr. auf<br />
dem Typenschild, welches sich auf dem Rahmen des Rollstuhls<br />
befindet) eingeschickt.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Garantie ist in jedem Fall der bestimmungsgemäße<br />
Gebrauch des Fahrzeugs, sowie die regelmäßige<br />
Durchführung von Sicherheitswartung und Inspektion.<br />
Die Garantie entfällt, wenn Veränderungen an tragenden Teilen<br />
ohne Freigabe von MEYRA/ORTOPEDIA vorgenommen wurden.<br />
Beanstandungen wie Oberflächenbeschädigungen insbesondere<br />
Lackkratzer oder andere Oberflächenbeschädigungen, Verunreinigungen,<br />
Bereifung, Beschädigung durch gelöste Schrauben<br />
oder Muttern sowie ausgeschlagene Befestigungsbohrungen<br />
durch unsachgemäße Montagearbeiten werden von der Garantie<br />
ausgeschlossen.<br />
Für unsere <strong>Elektro</strong>rollstühle übernehmen wir im Rahmen unserer<br />
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wie folgt die<br />
Garantie <strong>für</strong> einwandfreie Beschaffenheit:<br />
1 Jahr <strong>für</strong> die Batterien<br />
2 Jahre <strong>für</strong> <strong>Elektro</strong>nik und Antrieb<br />
4 Jahre auf den Rahmen