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Leitfaden für Elektro-Rollstühle

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!<br />

120<br />

Empfehlung<br />

von MEYRA/<br />

ORTOPEDIA:<br />

Sicherheitswartung<br />

einmal<br />

jährlich durchführen<br />

Zu jedem <strong>Elektro</strong>rollstuhl<br />

gehört eine Betriebsanleitung,<br />

die Bestandteil des<br />

Rollstuhls ist und bei einem<br />

Benutzer- sowie Besitzerwechsel<br />

diesem mitzugeben<br />

ist.<br />

VIII. Sicherheitswartung und Service<br />

von <strong>Elektro</strong>rollstühlen und<br />

-mobilen<br />

VIII.1. Sinn und Nutzen<br />

Bei <strong>Elektro</strong>rollstühlen und <strong>Elektro</strong>mobilen sollte, wie es auch bei<br />

anderen technischen Geräten erforderlich ist, in regelmäßigen<br />

Abständen eine Sicherheitsinspektion durchgeführt werden. Dies<br />

dient der Gewährleistung des höchstmöglichen Sicherheitsniveaus<br />

<strong>für</strong> den Nutzer, der Werterhaltung des Fahrzeugs und der<br />

Wahrung von Gewährleistungsansprüchen.<br />

VIII.2. Wartungszeiträume<br />

Grundsätzlich empfehlen wir, einmal jährlich eine Wartung<br />

durchzuführen. So lassen sich die Lebensdauer des Produktes verlängern<br />

und eventuell auftretende größere Defekte im Vorfeld<br />

verhindern, ganz im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Das<br />

Protokoll der Inspektion dokumentiert den Ist-Zustand des<br />

<strong>Elektro</strong>fahrzeugs. Im Falle des Wiedereinsatzes sollte das<br />

Fahrzeug, auch wenn der jährliche Rhythmus dadurch vorgezogen<br />

wird, vor Auslieferung durchgecheckt werden. Auch hier<br />

dient die Dokumentation dazu, den Zustand des Fahrzeugs vor<br />

Auslieferung festzuhalten.<br />

VIII.3. Herstellergarantie<br />

Für den Fall, dass es an einem Fahrzeug oder Teile desselben<br />

Beanstandungen gibt, wird der in der Bedienungsanleitung enthaltene<br />

Garantie-Abschnitt zu MEYRA/ORTOPEDIA mit Angaben<br />

zur Modellbezeichnung, Lieferscheinnummer mit Lieferdatum<br />

und Fahrzeug-Identitätsnummer (gekennzeichnet als Fz-I-Nr. auf<br />

dem Typenschild, welches sich auf dem Rahmen des Rollstuhls<br />

befindet) eingeschickt.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Garantie ist in jedem Fall der bestimmungsgemäße<br />

Gebrauch des Fahrzeugs, sowie die regelmäßige<br />

Durchführung von Sicherheitswartung und Inspektion.<br />

Die Garantie entfällt, wenn Veränderungen an tragenden Teilen<br />

ohne Freigabe von MEYRA/ORTOPEDIA vorgenommen wurden.<br />

Beanstandungen wie Oberflächenbeschädigungen insbesondere<br />

Lackkratzer oder andere Oberflächenbeschädigungen, Verunreinigungen,<br />

Bereifung, Beschädigung durch gelöste Schrauben<br />

oder Muttern sowie ausgeschlagene Befestigungsbohrungen<br />

durch unsachgemäße Montagearbeiten werden von der Garantie<br />

ausgeschlossen.<br />

Für unsere <strong>Elektro</strong>rollstühle übernehmen wir im Rahmen unserer<br />

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wie folgt die<br />

Garantie <strong>für</strong> einwandfreie Beschaffenheit:<br />

1 Jahr <strong>für</strong> die Batterien<br />

2 Jahre <strong>für</strong> <strong>Elektro</strong>nik und Antrieb<br />

4 Jahre auf den Rahmen

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