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Leitfaden für Elektro-Rollstühle

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18.99.06.1<br />

HMV<br />

HMV<br />

IV. 5. <strong>Elektro</strong>rollstühle mit motorisch<br />

betriebener Hubvorrichtung<br />

18.99.06.1<br />

Eigenschaften<br />

Die hier aufgeführten <strong>Elektro</strong>rollstühle sind vornehmlich <strong>für</strong> den<br />

Innenraum konstruiert. Neben der Funktion eines <strong>Elektro</strong>rollstuhls<br />

ermöglichen sie es dem im Rollstuhl sitzenden Nutzer, die<br />

Sitzhöhe zu verstellen. Der Verstellvorgang wird elektromotorisch<br />

durchgeführt. Diese <strong>Rollstühle</strong> bestehen aus einem Chassis, den<br />

Antriebsbatterien, den Antriebsmotoren, der gepolsterten<br />

Sitzeinheit mit Armlehnen und Fußstützen, der Steuerelektronik<br />

und der motorischen Höhenverstellung.<br />

Die Sitzeinheit muss bestehen aus gepolsterten Armauflagen,<br />

Seitenteilen/Armlehnen, die <strong>für</strong> seitlichen Transfer abnehmbar<br />

oder wegklappbar sind und mit einer Sicherungseinrichtung<br />

gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ist, sowie einer<br />

gepolsterten Rückenlehne.<br />

Der Hubvorgang muss in jeder Bewegungsrichtung und an jeder<br />

Position unterbrochen und fixiert werden können, Mindestsitzhöhe<br />

in gelifteter Position 75 cm vom Boden, versehen mit einer<br />

stufenlosen Höhenverstellung. Er ist mit wartungsfreien aufladbaren<br />

Batterien ausgestattet.<br />

Weiter muss eine Schiebemöglichkeit durch Entriegelung des<br />

Antriebs- und Lenksystems, gegen unbeabsichtigtes Entriegeln<br />

durch Betätigung des Auslösemechanismus in zwei<br />

Freiheitsgraden geschützt und aktive sowie passive Beleuchtung<br />

mit Fahrtrichtungsanzeiger bei <strong>Rollstühle</strong>n der Anwendungsklasse<br />

B (Innen- und Außenfahrer) vorhanden sein. Die maximale<br />

Endgeschwindigkeit ist durch den Nutzer begrenzbar und darf 6<br />

km/h nicht überschreiten.<br />

Indikationen<br />

Gehunfähigkeit in Verbindung mit stark eingeschränkter<br />

Stehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen<br />

Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um<br />

bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen<br />

oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden<br />

Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen<br />

sind.<br />

Notwendigkeit, im Rahmen der selbstständigen Lebensführung<br />

über Rollstuhlarmlehnenniveau liegende bzw. angebrachte<br />

Gegenstände/Vorrichtungen, beispielsweise Lichtschalter und<br />

Türklinken, zu erreichen, die behinderungsbedingt aus nicht<br />

angehobener Rollstuhlsitzposition nicht erreichbar sind.<br />

Eine Versorgung mit <strong>Elektro</strong>rollstühlen mit motorisch betriebener<br />

Hubvorrichtung ist dann angezeigt, wenn die Benutzung handgetriebener<br />

<strong>Rollstühle</strong> aufgrund der Behinderung nicht mehr, die<br />

sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes aber<br />

noch möglich ist.

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