Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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18.99.06.1<br />
HMV<br />
HMV<br />
IV. 5. <strong>Elektro</strong>rollstühle mit motorisch<br />
betriebener Hubvorrichtung<br />
18.99.06.1<br />
Eigenschaften<br />
Die hier aufgeführten <strong>Elektro</strong>rollstühle sind vornehmlich <strong>für</strong> den<br />
Innenraum konstruiert. Neben der Funktion eines <strong>Elektro</strong>rollstuhls<br />
ermöglichen sie es dem im Rollstuhl sitzenden Nutzer, die<br />
Sitzhöhe zu verstellen. Der Verstellvorgang wird elektromotorisch<br />
durchgeführt. Diese <strong>Rollstühle</strong> bestehen aus einem Chassis, den<br />
Antriebsbatterien, den Antriebsmotoren, der gepolsterten<br />
Sitzeinheit mit Armlehnen und Fußstützen, der Steuerelektronik<br />
und der motorischen Höhenverstellung.<br />
Die Sitzeinheit muss bestehen aus gepolsterten Armauflagen,<br />
Seitenteilen/Armlehnen, die <strong>für</strong> seitlichen Transfer abnehmbar<br />
oder wegklappbar sind und mit einer Sicherungseinrichtung<br />
gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ist, sowie einer<br />
gepolsterten Rückenlehne.<br />
Der Hubvorgang muss in jeder Bewegungsrichtung und an jeder<br />
Position unterbrochen und fixiert werden können, Mindestsitzhöhe<br />
in gelifteter Position 75 cm vom Boden, versehen mit einer<br />
stufenlosen Höhenverstellung. Er ist mit wartungsfreien aufladbaren<br />
Batterien ausgestattet.<br />
Weiter muss eine Schiebemöglichkeit durch Entriegelung des<br />
Antriebs- und Lenksystems, gegen unbeabsichtigtes Entriegeln<br />
durch Betätigung des Auslösemechanismus in zwei<br />
Freiheitsgraden geschützt und aktive sowie passive Beleuchtung<br />
mit Fahrtrichtungsanzeiger bei <strong>Rollstühle</strong>n der Anwendungsklasse<br />
B (Innen- und Außenfahrer) vorhanden sein. Die maximale<br />
Endgeschwindigkeit ist durch den Nutzer begrenzbar und darf 6<br />
km/h nicht überschreiten.<br />
Indikationen<br />
Gehunfähigkeit in Verbindung mit stark eingeschränkter<br />
Stehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen<br />
Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um<br />
bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen<br />
oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden<br />
Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen<br />
sind.<br />
Notwendigkeit, im Rahmen der selbstständigen Lebensführung<br />
über Rollstuhlarmlehnenniveau liegende bzw. angebrachte<br />
Gegenstände/Vorrichtungen, beispielsweise Lichtschalter und<br />
Türklinken, zu erreichen, die behinderungsbedingt aus nicht<br />
angehobener Rollstuhlsitzposition nicht erreichbar sind.<br />
Eine Versorgung mit <strong>Elektro</strong>rollstühlen mit motorisch betriebener<br />
Hubvorrichtung ist dann angezeigt, wenn die Benutzung handgetriebener<br />
<strong>Rollstühle</strong> aufgrund der Behinderung nicht mehr, die<br />
sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes aber<br />
noch möglich ist.