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Leitfaden für Elektro-Rollstühle

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Zwei Komponenten - Personenrückhaltesystem<br />

(PRS) und Rollstuhlrückhaltesystem (RRS)<br />

Folgende technischen Anforderungen müssen erfüllt sein:<br />

• Gurtlauf des PRS im Becken- und Schulterbereich mit möglichst<br />

geringem Verletzungsrisiko der inneren Organe<br />

• Anpassungsfähigkeit des PRS an besondere Bedürfnisse bei<br />

speziellen Behinderungen<br />

• Möglichst geringe Einengung des Benutzers durch das<br />

Rückhaltesystem<br />

• Möglichst geringe Belastung des Rollstuhls, der üblicherweise<br />

nicht <strong>für</strong> den Personentransport im Kfz ausgelegt ist,<br />

insbesondere nicht <strong>für</strong> Unfallsituationen<br />

• Einfache, verwechslungsfreie und schnelle Bedienung <strong>für</strong><br />

den Fahrdienst und gute Zugänglichkeit im Transportfahrzeug<br />

• Flexibilität des Rollstuhlrückhaltesystems hinsichtlich verschiedener<br />

Rollstuhltypen<br />

• Keine wesentliche Beeinträchtigung der universellen<br />

Nutzbarkeit des Fahrzeuginnenraums und der Transportkapazität<br />

• Geringes Zusatzgewicht<br />

• Möglichst geringe Herstellungs- und Anbaukosten<br />

Dies erfüllt ein 4-Punkt-System recht gut. Es besteht aus zwei<br />

vorderen und zwei hinteren Gurtabspannungen. Diese sind einerseits<br />

am Rollstuhl, andererseits mit Lochrasterschienen verbunden,<br />

die in den Fahrzeugboden eingelassen werden. Derartige<br />

Fahrzeugbefestigungssysteme sind in Behindertentransportfahrzeugen<br />

bereits recht verbreitet.<br />

Der Kraftknoten<br />

Als geeignete technische Lösung <strong>für</strong> die Anbringung der Rückhaltesysteme<br />

am Rollstuhl wurde in der von der BASt geleiteten<br />

Arbeitsgruppe der Kraftknoten vorgeschlagen. Es handelt sich<br />

dabei um ein festes Element am Rollstuhl, an dem das PRS,<br />

bestehend aus Becken- und Schultergurt, und das RRS mit den<br />

Abspanngurten zusammenläuft. Dieser Kraftknoten kann als<br />

Konstruktionselement des Rollstuhls ausgelegt sein (bei einigen<br />

unserer <strong>Elektro</strong>rollstühle als Transportösen serienmäßig) oder als<br />

Anschraubelement auch nachträglich fixierbar sein, wie beim<br />

manuellen Greifreifenrollstuhl häufig der Fall.<br />

Beim Crashtest selbst (Frontcrash) war die begrenzte Bewegung<br />

des Kopfes nach hinten interessant: Durch das "Mitgehen" des<br />

Rollstuhls und das Nachgeben der Rückenlehne findet keine<br />

Überstreckung der Nackenwirbel statt. Eine Kopfstütze hätte bei<br />

diesem Test keine Verbesserung der Sicherheit ergeben. Bei<br />

unsachgemäßer Befestigung wäre eher zu be<strong>für</strong>chten, dass die<br />

Kopfstütze sich in der Verzögerungsphase mit nach vorne<br />

bewegt und beim "Rebound" 1 im Schulterbereich im Wege<br />

gewesen wäre. In keinem Fall ist durch die Rollstuhlkopfstütze<br />

Sicherheit bei einem Auffahrunfall gewährleistet. Hier kann nur<br />

eine stabile Kopfstütze helfen, die fest in dem Transportfahrzeug<br />

verankert ist. Genauere Ausführungsbestimmungen werden in<br />

einer weiteren Ergänzung der Norm erarbeitet.<br />

1 Zurückschnellen des Prüfmusters nach Stillstand der Prüfplattform<br />

Die Kopfstütze im Baukasten<br />

des Rollstuhls ist<br />

nicht als Rückhaltesystem<br />

geeignet.<br />

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