Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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Zwei Komponenten - Personenrückhaltesystem<br />
(PRS) und Rollstuhlrückhaltesystem (RRS)<br />
Folgende technischen Anforderungen müssen erfüllt sein:<br />
• Gurtlauf des PRS im Becken- und Schulterbereich mit möglichst<br />
geringem Verletzungsrisiko der inneren Organe<br />
• Anpassungsfähigkeit des PRS an besondere Bedürfnisse bei<br />
speziellen Behinderungen<br />
• Möglichst geringe Einengung des Benutzers durch das<br />
Rückhaltesystem<br />
• Möglichst geringe Belastung des Rollstuhls, der üblicherweise<br />
nicht <strong>für</strong> den Personentransport im Kfz ausgelegt ist,<br />
insbesondere nicht <strong>für</strong> Unfallsituationen<br />
• Einfache, verwechslungsfreie und schnelle Bedienung <strong>für</strong><br />
den Fahrdienst und gute Zugänglichkeit im Transportfahrzeug<br />
• Flexibilität des Rollstuhlrückhaltesystems hinsichtlich verschiedener<br />
Rollstuhltypen<br />
• Keine wesentliche Beeinträchtigung der universellen<br />
Nutzbarkeit des Fahrzeuginnenraums und der Transportkapazität<br />
• Geringes Zusatzgewicht<br />
• Möglichst geringe Herstellungs- und Anbaukosten<br />
Dies erfüllt ein 4-Punkt-System recht gut. Es besteht aus zwei<br />
vorderen und zwei hinteren Gurtabspannungen. Diese sind einerseits<br />
am Rollstuhl, andererseits mit Lochrasterschienen verbunden,<br />
die in den Fahrzeugboden eingelassen werden. Derartige<br />
Fahrzeugbefestigungssysteme sind in Behindertentransportfahrzeugen<br />
bereits recht verbreitet.<br />
Der Kraftknoten<br />
Als geeignete technische Lösung <strong>für</strong> die Anbringung der Rückhaltesysteme<br />
am Rollstuhl wurde in der von der BASt geleiteten<br />
Arbeitsgruppe der Kraftknoten vorgeschlagen. Es handelt sich<br />
dabei um ein festes Element am Rollstuhl, an dem das PRS,<br />
bestehend aus Becken- und Schultergurt, und das RRS mit den<br />
Abspanngurten zusammenläuft. Dieser Kraftknoten kann als<br />
Konstruktionselement des Rollstuhls ausgelegt sein (bei einigen<br />
unserer <strong>Elektro</strong>rollstühle als Transportösen serienmäßig) oder als<br />
Anschraubelement auch nachträglich fixierbar sein, wie beim<br />
manuellen Greifreifenrollstuhl häufig der Fall.<br />
Beim Crashtest selbst (Frontcrash) war die begrenzte Bewegung<br />
des Kopfes nach hinten interessant: Durch das "Mitgehen" des<br />
Rollstuhls und das Nachgeben der Rückenlehne findet keine<br />
Überstreckung der Nackenwirbel statt. Eine Kopfstütze hätte bei<br />
diesem Test keine Verbesserung der Sicherheit ergeben. Bei<br />
unsachgemäßer Befestigung wäre eher zu be<strong>für</strong>chten, dass die<br />
Kopfstütze sich in der Verzögerungsphase mit nach vorne<br />
bewegt und beim "Rebound" 1 im Schulterbereich im Wege<br />
gewesen wäre. In keinem Fall ist durch die Rollstuhlkopfstütze<br />
Sicherheit bei einem Auffahrunfall gewährleistet. Hier kann nur<br />
eine stabile Kopfstütze helfen, die fest in dem Transportfahrzeug<br />
verankert ist. Genauere Ausführungsbestimmungen werden in<br />
einer weiteren Ergänzung der Norm erarbeitet.<br />
1 Zurückschnellen des Prüfmusters nach Stillstand der Prüfplattform<br />
Die Kopfstütze im Baukasten<br />
des Rollstuhls ist<br />
nicht als Rückhaltesystem<br />
geeignet.<br />
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