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Leitfaden für Elektro-Rollstühle

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Praktische Tipps<br />

I.3.3. Betriebserlaubnis <strong>für</strong> <strong>Elektro</strong>fahrzeuge<br />

über 6 km/h<br />

Neben der Haftpflichtversicherung benötigen <strong>Elektro</strong>rollstühle<br />

und -mobile über 6 km/h die Betriebserlaubnis. Das dazu erforderliche<br />

Gutachten des TÜV erhält der Fahrzeugnutzer zusammen<br />

mit dem Fahrzeug. Das Beantragen der Betriebserlaubnis ist<br />

abhängig von der entsprechenden Kfz-Zulassungsstelle.<br />

Im Allgemeinen reicht es aus, das Betriebserlaubnisgutachten zur<br />

örtlichen Kfz- Zulassungsstelle zu senden, um die Betriebserlaubnis<br />

zu beantragen. Die abgestempelte Betriebserlaubnis wird anschließend<br />

zugeschickt. Sie ist bei Fahrten im öffentlichen<br />

Straßenverkehr stets mitzuführen.<br />

1. Vor einer erstmaligen Versorgung mit einem <strong>Elektro</strong>fahrzeug<br />

(auch bei der 6 km/h-Version) sollte zur Sicherheit des Fahrers<br />

geklärt sein, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat,<br />

damit im Schadensfalle der Fahrer <strong>für</strong> die verursachten<br />

Schäden nicht selbst aufkommen muss.<br />

2. <strong>Elektro</strong>fahrzeuge bis 6 km/h sollten bei der privaten Hausratversicherung<br />

gemeldet werden. Es entstehen durch diese<br />

Meldung keine zusätzlichen Kosten.<br />

3. <strong>Elektro</strong>rollstühle und -mobile über 6 km/h benötigen eine<br />

separate Haftpflicht- und Diebstahlversicherung.<br />

4. <strong>Elektro</strong>fahrzeuge über 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis.<br />

Sie werden einmal entweder beim Händler oder beim<br />

Hersteller vom TÜV abgenommen und bekommen vom Strassenverkehrsamt<br />

eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl.<br />

I.4. Grundlegende Sicherheitsaspekte<br />

I.4.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch des<br />

Rollstuhls oder <strong>Elektro</strong>mobils<br />

Ein <strong>Elektro</strong>fahrzeug darf nur gemäß seiner Spezifikation eingesetzt<br />

werden. Die entsprechenden Hinweise befinden sich in der<br />

Bedienungsanleitung des jeweiligen Modells unter der Überschrift<br />

Spezifikation/Verwendbarkeit. Ein <strong>Elektro</strong>fahrzeug dient<br />

ausschließlich der Beförderung einer sitzenden Person auf dem<br />

Sitz (mit montierten Beinstützen) und nicht als Zugmittel,<br />

Transporter oder ähnliches. In der Bedienungsanleitung finden<br />

sich daneben Hinweise zum Einsatzbereich des Modells, ob es<br />

sich dabei um einen Zimmerrollstuhl, einem zum Fahren im<br />

Innenraum und im Außenbereich oder vorwiegend im<br />

Außenbereich (Straßenfahrer) geeigneten Modell handelt.<br />

Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung und<br />

in der Broschüre “Sicherheitshinweise <strong>für</strong> den<br />

Gebrauch von <strong>Elektro</strong>nik-<strong>Rollstühle</strong>n”<br />

Sämtliche Sicherheitshinweise sind genau zu beachten und zu<br />

befolgen, da bei Nichtbeachtung eventuelle Personen- oder<br />

Fahrzeugschäden nicht unter die Produkthaftung des Herstellers<br />

fällt. Einige dieser Sicherheitshinweise werden nachstehend in<br />

Auszügen aufgeführt.

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