Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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Praktische Tipps<br />
I.3.3. Betriebserlaubnis <strong>für</strong> <strong>Elektro</strong>fahrzeuge<br />
über 6 km/h<br />
Neben der Haftpflichtversicherung benötigen <strong>Elektro</strong>rollstühle<br />
und -mobile über 6 km/h die Betriebserlaubnis. Das dazu erforderliche<br />
Gutachten des TÜV erhält der Fahrzeugnutzer zusammen<br />
mit dem Fahrzeug. Das Beantragen der Betriebserlaubnis ist<br />
abhängig von der entsprechenden Kfz-Zulassungsstelle.<br />
Im Allgemeinen reicht es aus, das Betriebserlaubnisgutachten zur<br />
örtlichen Kfz- Zulassungsstelle zu senden, um die Betriebserlaubnis<br />
zu beantragen. Die abgestempelte Betriebserlaubnis wird anschließend<br />
zugeschickt. Sie ist bei Fahrten im öffentlichen<br />
Straßenverkehr stets mitzuführen.<br />
1. Vor einer erstmaligen Versorgung mit einem <strong>Elektro</strong>fahrzeug<br />
(auch bei der 6 km/h-Version) sollte zur Sicherheit des Fahrers<br />
geklärt sein, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat,<br />
damit im Schadensfalle der Fahrer <strong>für</strong> die verursachten<br />
Schäden nicht selbst aufkommen muss.<br />
2. <strong>Elektro</strong>fahrzeuge bis 6 km/h sollten bei der privaten Hausratversicherung<br />
gemeldet werden. Es entstehen durch diese<br />
Meldung keine zusätzlichen Kosten.<br />
3. <strong>Elektro</strong>rollstühle und -mobile über 6 km/h benötigen eine<br />
separate Haftpflicht- und Diebstahlversicherung.<br />
4. <strong>Elektro</strong>fahrzeuge über 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis.<br />
Sie werden einmal entweder beim Händler oder beim<br />
Hersteller vom TÜV abgenommen und bekommen vom Strassenverkehrsamt<br />
eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl.<br />
I.4. Grundlegende Sicherheitsaspekte<br />
I.4.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch des<br />
Rollstuhls oder <strong>Elektro</strong>mobils<br />
Ein <strong>Elektro</strong>fahrzeug darf nur gemäß seiner Spezifikation eingesetzt<br />
werden. Die entsprechenden Hinweise befinden sich in der<br />
Bedienungsanleitung des jeweiligen Modells unter der Überschrift<br />
Spezifikation/Verwendbarkeit. Ein <strong>Elektro</strong>fahrzeug dient<br />
ausschließlich der Beförderung einer sitzenden Person auf dem<br />
Sitz (mit montierten Beinstützen) und nicht als Zugmittel,<br />
Transporter oder ähnliches. In der Bedienungsanleitung finden<br />
sich daneben Hinweise zum Einsatzbereich des Modells, ob es<br />
sich dabei um einen Zimmerrollstuhl, einem zum Fahren im<br />
Innenraum und im Außenbereich oder vorwiegend im<br />
Außenbereich (Straßenfahrer) geeigneten Modell handelt.<br />
Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung und<br />
in der Broschüre “Sicherheitshinweise <strong>für</strong> den<br />
Gebrauch von <strong>Elektro</strong>nik-<strong>Rollstühle</strong>n”<br />
Sämtliche Sicherheitshinweise sind genau zu beachten und zu<br />
befolgen, da bei Nichtbeachtung eventuelle Personen- oder<br />
Fahrzeugschäden nicht unter die Produkthaftung des Herstellers<br />
fällt. Einige dieser Sicherheitshinweise werden nachstehend in<br />
Auszügen aufgeführt.