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Leitfaden für Elektro-Rollstühle

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III.2. Wann ist ein <strong>Elektro</strong>rollstuhl indiziert?<br />

Medizinisch gesehen kann eine Rollstuhl- oder Scooterversorgung<br />

sowohl bei aufgehobener oder stark eingeschränkter<br />

Gebrauchsfähigkeit der unteren Extremitäten, aber auch bei nicht<br />

kompensierbarer, erheblicher Leistungseinschränkung von Herz<br />

und Lunge, massiven Gleichgewichtsstörungen oder Ataxien<br />

erforderlich werden, wenn dauerhaft oder über einen längeren<br />

Zeitraum eine Gehfähigkeit nicht besteht und wenn die<br />

Behinderung mit Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation<br />

nicht oder nur teilweise behoben werden kann. Die Grundbedürfnisse<br />

des Menschen wie u.a. Ernährung, Kleidung,<br />

Hygiene, Wohnen, Kommunikation und Mobilität können dann<br />

durch den Einsatz von Hilfsmitteln erfüllt werden.<br />

Neben den direkten Grundbedürfnissen sind die erweiterten<br />

Grundbedürfnisse zu beachten: bei Kindern im Kleinkind-<br />

und Vorschulalter z.B. der natürliche Bewegungsdrang, bei<br />

Schulpflichtigen die Bildung, also der Schulbesuch. Bei erwachsenen<br />

Personen ist dies dann die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen<br />

Leben 3 , was u.a. Theater-, Konzert- oder Kinobesuche,<br />

Freizeitgestaltung und sonstige gesellschaftliche Ereignisse<br />

und Kontakte umfasst.<br />

Ein <strong>Elektro</strong>fahrzeug ist indiziert, wenn die Gehfähigkeit weitgehend<br />

oder vollständig aufgehoben und zusätzlich Funktionen<br />

der oberen Extremitäten so sehr eingeschränkt sind, dass der<br />

Benutzer sich mit einem manuell angetriebenen Rollstuhl (z.B.<br />

Rollstuhl mit Greifreifenantrieb) nicht mehr ausreichend fortbewegen<br />

kann. Seinem Anspruch auf selbstständige Mobilität wird<br />

dann durch die Versorgung mit einem <strong>Elektro</strong>rollstuhl oder<br />

-mobil entsprochen.<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Versorgung ist die ärztliche Verordnung.<br />

Dabei spielen natürlich auch die persönliche Situation und das<br />

Lebensumfeld des Nutzers eine große Rolle. Je nach Lebensalter<br />

und Lebensart ist der Wunsch des Betroffenen nach Aktivität<br />

unterschiedlich: Jugendliche und junge Erwachsene, die zur<br />

Schule gehen, eine Berufsausbildung absolvieren oder berufstätig<br />

sind, werden ihre Grundbedürfnisse nach sozialen Kontakten<br />

und gemeinsamen außerhäuslichen Aktivitäten in der Freizeit<br />

auch mit dem <strong>Elektro</strong>rollstuhl wahrnehmen wollen.<br />

Erwachsene Berufstätige oder nicht Berufstätige stellen wiederum<br />

andere Anforderungen an ihr Alltagsleben: hier gilt es,<br />

Beruf, sonstige Aktivitäten und Familienaufgaben miteinander<br />

zu vereinen.<br />

Menschen, die allein leben und sich selbst versorgen, benötigen<br />

eventuell zusätzliche Zurüstungen (z.B. Sitzhub, um höher angebrachte<br />

Schränke zu erreichen, elektrische Sitzneigungsverstellung<br />

zur Dekubitusprophylaxe).<br />

3 Zum 01.07.2001 trat das SGB IX in Kraft. “Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen”, das erstmalig umfassend diesen Anspruch regelt.

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