Leitfaden für Elektro-Rollstühle
Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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III.2. Wann ist ein <strong>Elektro</strong>rollstuhl indiziert?<br />
Medizinisch gesehen kann eine Rollstuhl- oder Scooterversorgung<br />
sowohl bei aufgehobener oder stark eingeschränkter<br />
Gebrauchsfähigkeit der unteren Extremitäten, aber auch bei nicht<br />
kompensierbarer, erheblicher Leistungseinschränkung von Herz<br />
und Lunge, massiven Gleichgewichtsstörungen oder Ataxien<br />
erforderlich werden, wenn dauerhaft oder über einen längeren<br />
Zeitraum eine Gehfähigkeit nicht besteht und wenn die<br />
Behinderung mit Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation<br />
nicht oder nur teilweise behoben werden kann. Die Grundbedürfnisse<br />
des Menschen wie u.a. Ernährung, Kleidung,<br />
Hygiene, Wohnen, Kommunikation und Mobilität können dann<br />
durch den Einsatz von Hilfsmitteln erfüllt werden.<br />
Neben den direkten Grundbedürfnissen sind die erweiterten<br />
Grundbedürfnisse zu beachten: bei Kindern im Kleinkind-<br />
und Vorschulalter z.B. der natürliche Bewegungsdrang, bei<br />
Schulpflichtigen die Bildung, also der Schulbesuch. Bei erwachsenen<br />
Personen ist dies dann die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen<br />
Leben 3 , was u.a. Theater-, Konzert- oder Kinobesuche,<br />
Freizeitgestaltung und sonstige gesellschaftliche Ereignisse<br />
und Kontakte umfasst.<br />
Ein <strong>Elektro</strong>fahrzeug ist indiziert, wenn die Gehfähigkeit weitgehend<br />
oder vollständig aufgehoben und zusätzlich Funktionen<br />
der oberen Extremitäten so sehr eingeschränkt sind, dass der<br />
Benutzer sich mit einem manuell angetriebenen Rollstuhl (z.B.<br />
Rollstuhl mit Greifreifenantrieb) nicht mehr ausreichend fortbewegen<br />
kann. Seinem Anspruch auf selbstständige Mobilität wird<br />
dann durch die Versorgung mit einem <strong>Elektro</strong>rollstuhl oder<br />
-mobil entsprochen.<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Versorgung ist die ärztliche Verordnung.<br />
Dabei spielen natürlich auch die persönliche Situation und das<br />
Lebensumfeld des Nutzers eine große Rolle. Je nach Lebensalter<br />
und Lebensart ist der Wunsch des Betroffenen nach Aktivität<br />
unterschiedlich: Jugendliche und junge Erwachsene, die zur<br />
Schule gehen, eine Berufsausbildung absolvieren oder berufstätig<br />
sind, werden ihre Grundbedürfnisse nach sozialen Kontakten<br />
und gemeinsamen außerhäuslichen Aktivitäten in der Freizeit<br />
auch mit dem <strong>Elektro</strong>rollstuhl wahrnehmen wollen.<br />
Erwachsene Berufstätige oder nicht Berufstätige stellen wiederum<br />
andere Anforderungen an ihr Alltagsleben: hier gilt es,<br />
Beruf, sonstige Aktivitäten und Familienaufgaben miteinander<br />
zu vereinen.<br />
Menschen, die allein leben und sich selbst versorgen, benötigen<br />
eventuell zusätzliche Zurüstungen (z.B. Sitzhub, um höher angebrachte<br />
Schränke zu erreichen, elektrische Sitzneigungsverstellung<br />
zur Dekubitusprophylaxe).<br />
3 Zum 01.07.2001 trat das SGB IX in Kraft. “Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />
Menschen”, das erstmalig umfassend diesen Anspruch regelt.