Leitfaden für Elektro-Rollstühle
Leitfaden für Elektro-Rollstühle
Leitfaden für Elektro-Rollstühle
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
MPG<br />
Einleitung<br />
Wie bereits im Vorwort erwähnt, werden in dieser 2. Auflage<br />
des „<strong>Leitfaden</strong>s zur Versorgung mit <strong>Elektro</strong>fahrzeugen“ sowohl<br />
<strong>Elektro</strong>rollstühle als auch <strong>Elektro</strong>mobile (Scooter) beschrieben. Sie<br />
sollten hinsichtlich der Rahmenbedingungen, wie z.B. ihrer<br />
gesetzlichen und normativen Grundlagen immer zusammen<br />
betrachtet werden. Beide Gattungen gelten als Kraftfahrzeuge<br />
im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung und unterliegen<br />
deshalb den gleichen Bestimmungen. Daher werden wir im<br />
Folgenden von <strong>Elektro</strong>fahrzeugen sprechen, wenn es beide<br />
Gattungen gleichermaßen berührt.<br />
I. Rahmenbedingungen<br />
<strong>Elektro</strong>fahrzeuge müssen einen weiten Anforderungskatalog<br />
erfüllen. Als Hilfsmittel müssen sie Mobilitätseinschränkungen<br />
des zu Versorgenden ausgleichen und an die individuellen<br />
Bedürfnisse und Fähigkeiten des Benutzers anpassbar sein. Sie<br />
fallen als Rehabilitationshilfsmittel unter die Bestimmungen des<br />
Medizinproduktegesetzes. Als Hersteller verpflichten wir uns,<br />
weitere Gesetze, Verordnungen und Normen einzuhalten. Hinzu<br />
kommen länderspezifische Vorschriften, die ebenfalls eingehalten<br />
werden, jedoch zum überwiegenden Teil in das Medizinproduktegesetz<br />
aufgenommen und zum Teil inzwischen verschärft wurden.<br />
Für den Export gelten zusätzlich die entsprechenden nationalen<br />
Regelungen.<br />
<strong>Elektro</strong>fahrzeuge gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge und<br />
fallen damit unter die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung<br />
und der entsprechenden Zulassungs- und Versicherungsbestimmungen.<br />
Im Folgenden werden die verschiedenen Bestimmungen<br />
kurz erläutert.<br />
I.1. Rahmenbedingungen (Gesetze und<br />
Normen)<br />
I.1.1. Medizinproduktegesetz (MPG)<br />
Alle Medizinprodukte unterliegen in Deutschland dem Medizinproduktegesetz.<br />
Es ist die Übertragung der Richtline 93/42/EWG<br />
des Europäischen Rates (Medical Device Directive - MDD) in<br />
nationales deutsches Recht. Nach einer fünfjährigen Übergangszeit<br />
trat das MPG am 14.06.1998 in Kraft und löste Vorgängerverordnungen<br />
wie die Medizingeräteverordnung (MedGV) ab.<br />
Ziel des Medizinproduktegesetzes ist es in erster Linie, nur sichere<br />
Produkte <strong>für</strong> Patienten, Anwender und Dritte in den Verkehr zu<br />
bringen. Wir als Hersteller solcher Medizinprodukte tragen da<strong>für</strong><br />
Sorge, dass alles getan wird, um dieser geforderten hohen Produktsicherheit<br />
gerecht zu werden. Daneben muss das Medizinprodukt<br />
selbstverständlich einen ausgewiesenen medizinischen<br />
Zweck oder therapeutischen Nutzen haben. Zu jedem Produkt ist<br />
eine Produkthauptakte zu erstellen, in der neben den konstruktiven<br />
Angaben u.a. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Prüfur-