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Leitfaden für Elektro-Rollstühle

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IV.7. Zusatzantriebe<br />

Es gibt inzwischen eine Vielzahl verschiedener Zusatzantriebe, die<br />

unterschiedliche Zwecke erfüllen. Sie haben in der Regel jedoch<br />

eines gemeinsam: sie werden als Zurüstung bei manuellen Greifreifenrollstühlen<br />

eingesetzt, um durch den <strong>Elektro</strong>motorantrieb<br />

den Rollstuhlbenutzer oder die Begleitperson beim Führen des<br />

Rollstuhls zu unterstützen. Einsatz dieser Zurüstungen erfolgt<br />

dann, wenn die Restkräfte der Person so gering sind, dass der<br />

Rollstuhl allein mit manueller Kraft keine ausreichende Mobilität<br />

<strong>für</strong> den betreffenden Benutzer gewährleistet.<br />

Die Zusatzantriebe von MEYRA/ORTOPEDIA sind auch an<br />

bestimmte Fremdmodelle anpassbar. Eine aktuelle Übersicht findet<br />

sich im Internet unter www.ortopedia.de oder<br />

www.meyra.de.<br />

V.7.1. Rollstuhl-Schubgeräte zur<br />

Eigen- und Fremdnutzung<br />

18.99.04.1<br />

Eigenschaften<br />

Rollstuhl-Schubgeräte sind Zusatzaggregate, die an einem manuellen<br />

Rollstuhl befestigt werden. Über eigene Antriebsräder treiben<br />

sie handbetriebene <strong>Rollstühle</strong> an. Das Gewicht des Rollstuhls<br />

und des Rollstuhlbenutzers stützt sich weiterhin über die Rollstuhlräder<br />

am Boden ab.<br />

Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung werden durch die Begleitperson<br />

gelenkt. Die Steuerung der Geschwindigkeit und der<br />

Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen<br />

angebrachte Bedieneinheit. Diese Geräte ermöglichen es<br />

Begleitpersonen, handbetriebene <strong>Rollstühle</strong> mit einem elektrischen<br />

Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am<br />

Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des manuellen<br />

Rollstuhls bleiben dabei erhalten.<br />

Der Kupplungsvorgang muss werkzeuglos erfolgen, der verwendete<br />

Rollstuhl muss vollständig rückrüstbar sein und darf keine<br />

Einschränkungen bei seinen Nutzungsmöglichkeiten erfahren. Die<br />

Schiebemöglichkeit erfolgt durch Entriegelung des Antriebs- und<br />

Lenksystems, gegen unbeabsichtigtes Entriegeln durch Betätigung<br />

des Auslösemechanismus in zwei Freiheitsgraden geschützt.<br />

Die maximale Geschwindigkeit darf höchsten 6 km/h<br />

betragen, die Endgeschwindigkeit muss durch den Nutzer<br />

begrenzbar sein. Vor- und Rückwärtsfahrt mit Motorantrieb ist<br />

möglich, die Batterien sind wartungsfrei und wiederaufladbar.<br />

Indikationen<br />

Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung sind dann angezeigt,<br />

wenn normalerweise ein handbetriebener oder Schieberollstuhl<br />

ausreicht, der Rollstuhlbenutzer sich nicht selbst fortbewegen<br />

kann und die Begleitperson nicht über genügend Eigenkräfte verfügt,<br />

einen Rollstuhl zu schieben.<br />

18.99.04.1<br />

HMV<br />

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