Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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IV.7. Zusatzantriebe<br />
Es gibt inzwischen eine Vielzahl verschiedener Zusatzantriebe, die<br />
unterschiedliche Zwecke erfüllen. Sie haben in der Regel jedoch<br />
eines gemeinsam: sie werden als Zurüstung bei manuellen Greifreifenrollstühlen<br />
eingesetzt, um durch den <strong>Elektro</strong>motorantrieb<br />
den Rollstuhlbenutzer oder die Begleitperson beim Führen des<br />
Rollstuhls zu unterstützen. Einsatz dieser Zurüstungen erfolgt<br />
dann, wenn die Restkräfte der Person so gering sind, dass der<br />
Rollstuhl allein mit manueller Kraft keine ausreichende Mobilität<br />
<strong>für</strong> den betreffenden Benutzer gewährleistet.<br />
Die Zusatzantriebe von MEYRA/ORTOPEDIA sind auch an<br />
bestimmte Fremdmodelle anpassbar. Eine aktuelle Übersicht findet<br />
sich im Internet unter www.ortopedia.de oder<br />
www.meyra.de.<br />
V.7.1. Rollstuhl-Schubgeräte zur<br />
Eigen- und Fremdnutzung<br />
18.99.04.1<br />
Eigenschaften<br />
Rollstuhl-Schubgeräte sind Zusatzaggregate, die an einem manuellen<br />
Rollstuhl befestigt werden. Über eigene Antriebsräder treiben<br />
sie handbetriebene <strong>Rollstühle</strong> an. Das Gewicht des Rollstuhls<br />
und des Rollstuhlbenutzers stützt sich weiterhin über die Rollstuhlräder<br />
am Boden ab.<br />
Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung werden durch die Begleitperson<br />
gelenkt. Die Steuerung der Geschwindigkeit und der<br />
Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen<br />
angebrachte Bedieneinheit. Diese Geräte ermöglichen es<br />
Begleitpersonen, handbetriebene <strong>Rollstühle</strong> mit einem elektrischen<br />
Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am<br />
Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des manuellen<br />
Rollstuhls bleiben dabei erhalten.<br />
Der Kupplungsvorgang muss werkzeuglos erfolgen, der verwendete<br />
Rollstuhl muss vollständig rückrüstbar sein und darf keine<br />
Einschränkungen bei seinen Nutzungsmöglichkeiten erfahren. Die<br />
Schiebemöglichkeit erfolgt durch Entriegelung des Antriebs- und<br />
Lenksystems, gegen unbeabsichtigtes Entriegeln durch Betätigung<br />
des Auslösemechanismus in zwei Freiheitsgraden geschützt.<br />
Die maximale Geschwindigkeit darf höchsten 6 km/h<br />
betragen, die Endgeschwindigkeit muss durch den Nutzer<br />
begrenzbar sein. Vor- und Rückwärtsfahrt mit Motorantrieb ist<br />
möglich, die Batterien sind wartungsfrei und wiederaufladbar.<br />
Indikationen<br />
Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung sind dann angezeigt,<br />
wenn normalerweise ein handbetriebener oder Schieberollstuhl<br />
ausreicht, der Rollstuhlbenutzer sich nicht selbst fortbewegen<br />
kann und die Begleitperson nicht über genügend Eigenkräfte verfügt,<br />
einen Rollstuhl zu schieben.<br />
18.99.04.1<br />
HMV<br />
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