Leitfaden für Elektro-Rollstühle
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I.6. Feststellung der<br />
Verkehrstauglichkeit<br />
I.6.1. Erwachsene<br />
<strong>Elektro</strong>rollstühle und -mobile sind, wie bereits erwähnt, grundsätzlich<br />
Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie fallen<br />
unter deren Vorschriften. Der Fahrer muss daher in der Lage<br />
sein, sein Fahrzeug mit der da<strong>für</strong> erforderlichen Sorgfalt und<br />
Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Für übliche<br />
<strong>Elektro</strong>rollstühle und -mobile mit einer maximalen Geschwindigkeit<br />
bis zu 15 km/h wird kein Führerschein benötigt. Die Verkehrstauglichkeit<br />
wird jedoch in Einzelfällen überprüft, z.B. dann,<br />
wenn körperliche oder geistige Funktionsstörungen vorliegen, die<br />
vermuten lassen, dass diese eventuell Auswirkungen auf die<br />
Verkehrssicherheit haben könnten (FeV § 11 „Eignung“, Fassung<br />
vom 9.8.2004).<br />
Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fragen in Zweifelsfällen<br />
vor Erteilung einer Genehmigung zur <strong>Elektro</strong>rollstuhl- oder mobil-<br />
Versorgung üblicherweise beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen<br />
oder direkt bei einer qualifizierten Stelle wie<br />
z.B. anerkannten Medizinisch-Psychologischen Instituten an. Die<br />
GKV erteilt dabei in der Regel keinen Gutachtenauftrag direkt an<br />
die entsprechende Stelle, sondern der Versicherte selbst<br />
bekommt zur Auflage, ein solches Gutachten beizubringen.<br />
Wenn die Gesetzliche Krankenkasse direkter Auftraggeber ist,<br />
kann dies nur mit Einverständnis der zu begutachtenden Person<br />
geschehen. Dadurch kann diese selbst entscheiden, ob sie die<br />
Begutachtungsergebnisse an ihre Krankenkasse weitergeben<br />
möchte. Die Bewilligung in solchen Fällen jedoch in der Regel an<br />
die Vorlage eines solchen (positiv beschiedenen) Gutachtens verknüpft.<br />
Die erforderlichen Feststellungen können durch ein so genanntes<br />
verkehrsmedizinisches Gutachten getroffen werden,<br />
wobei neben einem technischen Gutachten über die Möglichkeiten<br />
der Handhabung des Hilfsmittels durch den Versicherten vorrangig<br />
ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt<br />
wird. Hier werden nicht in erster Linie medizinische Fragestellungen<br />
beantwortet, sondern die Auswirkungen der Fähigkeitsstörung<br />
auf die Straßenverkehrstauglichkeit<br />
geprüft.<br />
Die Gutachten enthalten sowohl medizinische als auch psychologische<br />
Untersuchungen. Im medizinischen Bereich werden unter<br />
anderem die Sinnesorgane überprüft (Hör- und Sehvermögen)<br />
weiter die Motorik der oberen Extremitäten, Kraft, Feinmotorik<br />
und die Statik des Bewegungsapparates. Bei der psychologischen<br />
Leistungstestung werden überprüft z.B. Reaktionsvermögen, realistische<br />
Einschätzung von Situationen, räumliche Wahrnehmung,<br />
die Umsetzung des Wahrgenommenen, der Schnelligkeit der<br />
Reaktion und wieweit diese folgerichtig und der Situation angepasst<br />
ist.<br />
Die Formulierung der Anfrage der Krankenkassen an das<br />
Medizinisch-Psychologische Institut lautet häufig: