Gesellschaftsvertrag der ZielgesellschaftGesellschaftsvertrag der ZielgesellschaftOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG, Hamburg§ 1 Firma und Sitz(1) Die Firma der Gesellschaft lautet OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH& Co. KG (nachfolgend “Zielgesellschaft” genannt).(2) Die Zielgesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.§ 2 Gegenstand des Unternehmens(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb einesSeeschiffes (nachfolgend zusammenfassend “Schiff” genannt).(2) Die Zielgesellschaft kann Geschäfte jeder Art im In- und Auslandtätigen, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmensunmittelbar oder mittelbar zu dienen oder diesen zu fördern, soweites sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. DieZielgesellschaft kann andere Gesellschaften gründen, erwerben odersich an ihnen beteiligen, sofern der Unternehmensgegenstand mitdem Unternehmensgegenstand der Zielgesellschaft vergleichbar ist.§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital und Treuhandverhältnis(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Verwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend “Komplementärin”genannt). Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist amVermögen der Zielgesellschaft nicht beteiligt.(2) Kommanditistin der Zielgesellschaft ist die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (nachfolgend “Fondsgesellschaft”genannt) mit einer Kommanditbeteiligung (Pflichteinlage) in Höhevon US-Dollar 10.000.Die Fondsgesellschaft wird mit einer Haftsumme von Euro 1.000 indas Handelsregister der Zielgesellschaft eingetragen.(3) Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung umeinen aus Sicht der Komplementärin zum Erwerb eines Schiffes notwendigenBetrag zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt durch einseitigeErklärung der Fondsgesellschaft gegenüber der Komplementärin.(4) Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co. KG (nachfolgend“OPS Shipmanagement KG”) ist berechtigt, sich in Höhe einesvon der Komplementärin festzusetzenden Betrages als weitereKommanditistin an der Zielgesellschaft zu beteiligen. Der Beitritterfolgt durch einseitige Erklärung der OPS Shipmanagement KGgegenüber der Komplementärin.(5) Soweit die OPS Shipmanagement KG zur Erfüllung ihrer Verpflich -tungen aus dem mit der Zielgesellschaft abzuschließenden Beree -derungsvertrag Dritte beauftragt oder Rechte und Pflichten aus diesemVertrag in zulässiger Weise ganz oder teilweise im Wege derVertragsübernahme auf Dritte überträgt, ist die OPS Shipmanage -ment KG berechtigt, von ihrer Kommanditeinlage einen Teilbetragauf den oder die Dritten zu übertragen. Die Übertragung darf nichtzum vollständigen Ausscheiden der OPS Shipmanagement KG ausder Zielgesellschaft führen. Alternativ kann die Komplementärin denDritten oder die Dritten auch in Höhe eines von ihr festzusetzendenBetrages direkt als weiteren Kommanditisten an der Zielgesellschaftbeteiligen.(6) Die Komplementärin ist ferner ermächtigt, ohne Zustimmung derübrigen Gesellschafter der Zielgesellschaft, weitere Kommanditistenaufzunehmen, die sich in Höhe eines von der Komplementärin festzusetzendenBetrages beteiligen, soweit dies zur Eigenkapitalaus -stattung der Zielgesellschaft bei Kauf eines Schiffes erforderlich ist.(7) Erhöht die Fondsgesellschaft ihre Kommanditbeteiligung, ist je US-Dollar 1,00 der erhöhten Kommanditbeteiligung Euro 0,10 alszusätzliche Haftsumme der Fondsgesellschaft in das Handelsregistereinzutragen. Satz 1 gilt für einen Beitritt der OPS ShipmanagementKG und etwaiger Dritter entsprechend.(8) Die Zielgesellschaft ist berechtigt, wegen rückständiger ZahlungenVerzugszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich zu verlangen. Die Ziel -gesellschaft ist auch zur Geltendmachung eines darüber hinausgehendenSchadenersatzes berechtigt.(9) Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebendenBedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister der Zielgesell -schaft als im Wege der Sonderrechtsnachfolge beigetretener Kom -manditist. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung indas Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch stilleGesellschafter beteiligt. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertragesgelten für das atypisch stille Beteiligungsverhältnis entsprechend.116 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft
§ 4 Zwischenanlage des KommanditkapitalsDie Zielgesellschaft ist berechtigt, das Kommanditkapital, solange undsoweit dieses nicht für <strong>Invest</strong>itionen oder zur Begleichung fälligerVerbindlichkeiten der Zielgesellschaft benötigt wird, in geeignete Tages -geldanlagen, kurzläufige Termingelder, Spareinlagen, Geldmarkt instru -mente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kreditwesengesetz definiert) oder inStaatsanleihen, deren Fälligkeit auch nach der <strong>Invest</strong>ition der Mittelgemäß <strong>Invest</strong>itionsplan liegen darf, zu investieren. Eine Geldanlage inausländischer Währung, insbesondere in US-Dollar, ist zulässig.§ 5 Gesellschafterkonten(1) Für jeden Gesellschafter wird bei der Zielgesellschaft ein festesKapitalkonto, ein variables Kapitalkonto und ein Verlustvortrags -konto geführt. Die Einrichtung weiterer Konten ist zulässig.(2) Die Pflichteinlagen der Zielgesellschafter werden auf festen Kapital -konten verbucht.(3) Auf den variablen Kapitalkonten werden ausstehende Zahlungen aufdie Pflichteinlagen, etwaige Einlagen, die keine Pflichteinlagen sind,Gewinnzuweisungen, soweit diese nicht zum vorrangigen Ausgleichvon auf Verlustvortragskonten gebuchten Verlusten verwendet werden,und Entnahmen gebucht.(4) Auf den Verlustvortragskonten werden die anteiligen Verluste undGewinne bis zum Ausgleich vorhandener Verluste sowie etwaigeVorabverluste gemäß § 8 Abs. (3) Satz 2, die ebenfalls vorab mitGewinnen auszugleichen sind, gebucht. Dies gilt auch, wenn dieVerlustanteile die Haftsummen der Kommanditisten übersteigen.(5) Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.§ 6 Geschäftsführung und Vertretung(1) Zur Geschäftsführung der Zielgesellschaft ist die Komplementärinallein und ausschließlich berechtigt und verpflichtet. Sie hat dieGeschäfte der Zielgesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag undden Beschlüssen der Gesellschafter zu führen. Die Komplementärinkann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ganz oder teilweise Drittebeauftragen. Im Verhältnis zur Zielgesellschaft bleibt die Komple -mentärin jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung derGeschäfts führungsaufgaben verantwortlich. Die Kommanditisten sindvon der Geschäftsführung ausgeschlossen.(2) Die Komplementärin und ihre Organe unterliegen keinem Wett -bewerbsverbot und sind von den Beschränkungen des § 181 BGBbefreit.(3) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Komple men -tärin gilt für alle Geschäfte, die nach Art und Umfang oder Risiko inden Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes derZielgesellschaft fallen (vgl. § 2).Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, folgende Verträgeund Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung der Gesellschafterversamm -lung oder des Beirats der Fondsgesellschaft abzuschließen, durchzuführen,zu ändern und zu beenden:a) Darlehensverträge zum Erwerb von Schiffen (vgl. Abs. (4) lit. a)und Belastung der erworbenen Schiffe zugunsten der etwaigden Erwerb eines Schiffes finanzierenden Bank;b) Bereederungsvertrag mit der OPS Shipmanagement KG und/oderetwaigen Dritten sowie sonstige für die Bereederung desSchiffes notwendigen Verträge;c) Geschäftsbesorgungsvertrag Objekt- und Charterbeschaffung mitder Howe Robinson & Company Ltd., ZweigniederlassungHamburg;d) Wahl der Flagge und des Registers bei der Übernahme desSchiffes sowie Schaffung der zur Erfüllung der Voraussetzungenfür die Tonnagebesteuerung (§ 5 a EStG) erforderlichen Voraus -setzungen, insbesondere Umflaggung und Umregi strierung;e) Gründung bzw. Erwerb von Tochtergesellschaften in geeignetenLändern und Abschluss von Verträgen, die zur Führung derFlagge dieses Landes notwendig und geeignet sind, einschließlicheiner etwaigen treuhänderischen Übertragung des Eigen -tums an zu erwerbenden Schiffen auf diese Tochter gesellschaft;f) Antrag auf erstmalige Anwendung der Tonnagebesteuerunggemäß § 5 a EStG;g) Kurs- und Sicherungsmaßnahmen während der <strong>Invest</strong>itions phasesowie die Zwischenanlage des Kommanditkapitals gemäß § 4;h) Aufnahme eines Kontokorrentkredites zur Überbrückung kurzfristigerLiquiditätsengpässe, nicht zur <strong>Invest</strong>ition bis zur Höhevon US-Dollar 1,0 Mio.;i) sonstige im Rahmen der Mittelverwendung nach Maßgabe der<strong>Invest</strong>itionskriterien vorgesehene Verträge;j) Maklerverträge über den An- und Verkauf sowie über dieVercharterung eines Schiffes, auch mit Unternehmen, an denendie Komplementärin, die Fondsgesellschaft oder der Vertrags -reeder oder deren jeweilige Gesellschafter direkt oder indirektbeteiligt sind;k) Abschluss von Charterverträgen in Übereinstimmung mit derBefrachtungsstrategie gemäß § 6 Abs. (4) lit. m);l) Verträge im Sinne des § 6 Abs. (4) lit. a) bis zum Ablauf derPlatzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4) des Gesellschaftsvertragesder Fondsgesellschaft;m) sonstige Verträge, die den im Verkaufsprospekt der Fondsgesell -schaft in der jeweils gültigen Fassung dargestellten <strong>Invest</strong>itions -kriterien, welche diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1 beigefügtsind (nachfolgend “<strong>Invest</strong>itionskriterien” genannt), entsprechenund der Mittelverwendungskontrolle unterliegen.(4) Für die folgenden Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bedarf dieKomplementärin der vorherigen Zustimmung des Beirats derFondsgesellschaft:a) Verträge zum Erwerb von Vermögensgegenständen im Rahmendes Unternehmenszwecks (§ 2), insbesondere der Erwerb einesSchiffs, welches den <strong>Invest</strong>itionskriterien entspricht (vgl. jedoch§ 6 Abs. (3) lit. l));b) <strong>Invest</strong>itionen, die von den <strong>Invest</strong>itionskriterien abweichen; derBeirat ist nicht berechtigt, <strong>Invest</strong>itionen abweichend zumGegenstand des Unternehmens zuzustimmen;c) Entscheidung über die Veräußerung eines Schiffs;d) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme vonBürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien undGewährung von Sicherheiten über einen Betrag von US-Dollar50.000 im Einzelfall hinaus;e) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvoll -machten;f) Abschluss von Anstellungsverträgen und Gewährung vonTantiemen (soweit nicht seemännisches Personal betroffen ist);g) Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen;h) Aufnahme und Umschuldung von Schiffshypothekendarlehen(ausgenommen Darlehen in der <strong>Invest</strong>itionsphase);<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 117
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