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Ocean Partners Shipping Invest 3

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Steuerliche GrundlagenNachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption dieses Beteiligungs angebotesaufgeführt. Diese Hinweise zur Thematik „Steuern“ basieren auf den zum Datum der Prospektaufstellunggeltenden Gesetzen und Verwaltungsauffassungen. Wie bei allen <strong>Invest</strong>itionen kann nicht garantiert werden,dass die zum Zeitpunkt einer Anlage in den Fonds bestehende oder vorgesehene Steuerposition bis zu dessenBeendigung fortbesteht. Zudem beruhen sämtliche steuerliche Angaben in diesem Verkaufsprospekt darauf,dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermö gen einer Kapitalgesellschaft gehalten wird. Da eine Erläuterungsämtlicher Eventualitäten personenbezogener Steuerverhältnisse den Rahmen dieses Prospektes bei Weitemübertreffen würde, ist, sofern detailliertere Informationen gewünscht werden, die Konsultation des persönlichenSteuerberaters empfehlenswert.EinkommensteuerEinkunftserzielungDie <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (imFolgenden “Fondsgesellschaft” genannt) ist gewerblich tätig,sofern sie sich selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungs -absicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichenVerkehr betätigt (§ 15 Abs. (1) S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. (3) EStG).Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist gem.ihres Gesellschaftsvertrages der direkte oder indirekte Erwerb,das aktive Halten und das Verwalten von Anteilen an Perso -nengesellschaften in einer die Haftung der Gesell schafterbegrenzenden Rechtsform zum Zwecke des Aufbaus einesBeteiligungsportfolios sowie die Erbringung von Manage -ment-, Administrations- und sonstigen Dienstleistungengegenüber den Ziel gesellschaften. Das aktive Managementder Beteiligungen und die weiteren Dienstleistungen gegenüberden Ziel ge sellschaften stellen nach unserer Auffassungeine originär gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft dar.Der Betrieb von Seeschiffen durch die Zielgesellschaften istunbestritten eine originär gewerbliche Betätigung, so dass essich bei den Einkünften der Schiffsgesellschaften um gewerblicheEinkünfte nach § 15 Abs. (1) S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. (2)EStG handelt. Über die Beteiligung an den Zielgesellschaftenwerden die Einkünfte der Dachgesellschaft nach § 15 Abs. (3)Nr. 1 letzter HS EStG zumindest gewerblich infiziert, so dassdie Einkünfte der Fondsgesellschaft zumindest durch dieBeteiligung an gewerblich tätigen Zielgesellschaften alsgewerbliche Einkünfte gelten.Die jeweilige Betätigung erfordert sowohl auf Ebene derFondsgesellschaft und ihrer Zielgesellschaften als auch aufEbene der Anleger eine Gewinnerzielungsabsicht. UnterGewinnerzielungsabsicht versteht man gem. § 5 EStG einStreben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis(Totalgewinn) über die voraussichtliche Dauer der jeweiligenGesellschaft bzw. der Beteiligung des Anlegers ggf. unterEinbeziehung etwaiger Anteilsfinanzierungszinsen. Dasowohl die Fondsgesellschaft als auch die Zielgesellschaftenjeweils für sich eine Mehrung des Gesellschaftsvermögensanstreben und hier auch dem Anleger unterstellt wird, dasser aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft Gewinneerzielen möchte, ist das Kriterium der Gewinnerzielungs ab -sicht auf allen Ebenen erfüllt. Die Anbieterin geht davon aus,dass auf beiden Ebenen unter Einbeziehung des Ver äußerungs -gewinns ein Totalgewinn erzielt wird.Sofern ein Gesellschafter eine mittelfristige Anteilsfinan zie -rung plant und durch die zu entrichtenden Zinsen seinenTotalgewinn mindert, sollte die Darlehensaufnahme in jedemFall mit einem steuerlichen Berater abgestimmt werden.Wegen der Anwendung der Tonnagegewinnermittlung aufEbene der Zielgesellschaften sind etwaige Zinsen für eineAnteilsfinanzierung nach herrschender Auffassung nicht alsSonderbetriebsausgabe abziehbar.Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft sind nach demGesellschaftsvertrag mit Gewinnbezugs-, Stimm- undKontrollrechten ausgestattet, die weder tatsächlich noch90 __ Steuerliche Grundlagen

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