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Ocean Partners Shipping Invest 3

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Honorarvereinbarungen vorgelegt werden, auf denen die im<strong>Invest</strong>itionsplan genannten <strong>Invest</strong>itionen bzw. die jeweiligenZahlungen basieren. Die Zwischenanlage des Beteiligungs ka -pitals gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der Fonds ge sell -schaft unterliegt nicht der Mittelverwendungskontrolle. DieKontrolle erstreckt sich nur auf die <strong>Invest</strong>itionsphase und istmit deren Abschluss abgeschlossen. Sofern das gesamte Be -teiligungskapital nicht innerhalb von 24 Monaten nach demtatsächlichen Ende der Platzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4)des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft vollständigin Zielgesellschaften investiert ist, wird die Mittelver wen -dungskontrolleurin die Auszahlung des bis zu diesem Zeit -punkt noch nicht investierten Beteiligungskapitals nach An -weisung der Komplementärin der Fondsgesellschaft auf einnicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegendes Kontoder Fondsgesellschaft überweisen. Der Gesamtbetrag der derMittelverwendungskontrolleurin zustehenden Vergü tung be -trägt 0,1 % zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, bezogenauf das zum Ende der Platzierungsfrist eingeworbene Betei li -gungskapital. Die Vergütung ist am Ende der Plat zie rungsfristfällig. Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet zu demZeitpunkt, in dem das verfügbare Kommandit kapital vollständiginvestiert oder auf ein nicht der Mittel ver wen dungs -kontrolle unterliegendes Konto ausgezahlt wurde. Diese undweitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Mittelver wen -dungs kon trollvertrag. Umstände oder Bezie hun gen, die Inter -essen kon flikte der Mittelverwendungskontrol leurin begründenkönnen, bestehen zum Zeitpunkt der Auf stellung des Ver -kaufs prospektes nicht. Die Haftung der Mittelver wendungs -kontrolleurin ist nach Maßgabe der vom Institut der Wirt -schaftsprüfer (IDW) herausgegebenen “Allgemeine Auftrags -bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts prüfungs -gesellschaften vom 1. Januar 2002” beschränkt.VertriebsbeauftragteDas Beteiligungskapital wird auf Grundlage des Eigenkapital -vermittlungs- und Emissionsvertrages durch die Anbieterin– die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG – alsGeneralvermittler sowie deren Vertriebsbeauftragte, mitdenen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden,platziert. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständigeUnternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfül -lungsgehilfen der Anbieterin auf. Beanstandungen sind andie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG,Ferdinandstraße 25–27, 20095 Hamburg, zu richten. DieseBeanstandungen wirken auch gegenüber der Fondsgesell schaft.Sonstige Angaben zur VermVerkProspVDer Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht vonden gesetzlichen Regelungen ab. Grund hierfür ist, dass dasgesetzliche Leitbild von einem persönlich geprägten Zusam -menschluss einer bestimmten Anzahl von Gesell schaftern undnicht von einer kapitalmäßig geprägten Beteiligung einerunbestimmten Anzahl von Anlegern ausgeht. Diese Ab weich -ungen betreffen die Bedingungen für die Aufnahme neuerGesellschafter, die Einzahlungsmodalitäten für die Erbringungder Zeichnungssumme, die Möglichkeit zur Umwandlungeiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung, die Angabeder Mittelherkunft und Mittelver wendung, die den Grün dungs -gesellschaftern zustehenden Vergütungen, die Ergeb nis ver tei -lung und die Auszahlung des Ergebnisses, die Be schrän kungvon liquiditätsstützenden Maßnahmen der Fondsge sellschaftzugunsten von Zielge sell schaften, die Abhaltung und dieZuständigkeit von Gesellschafterver samm lungen, die Vor -nahme von Gesellschafter beschlüssen innerhalb und außerhalbvon Gesellschafter versammlungen, die Rechnungs legungder Fondsgesellschaft, Auskunfts- und Einsichtsrechte derGesellschafter, die Haftung und Frei stellungsver pflich tungenvon Gesell schaftern, die Dauer der Gesellschaft, eine möglicheRück abwicklung der Fonds ge sellschaft, die Übertragungvon Beteiligungen an der Fondsgesellschaft, das Ausscheidenvon Gesellschaftern durch Tod, Kündigung oder Ausschluss,die Rechtsfolgen des Ausscheidens, die Durchführung derLiquidation der Fonds gesellschaft und den Erfüllungsort desGesellschafts vertrages. Darüber hinaus bestehen keine Ab -weichungen des Gesell schaftsvertrages der Fondsgesell schaftvon gesetzlichen Regelungen.Die Komplementärin haftet gegenüber den Gläubigern derFondsgesellschaft unbeschränkt, als Gesellschaft mitbeschränkter Haftung (GmbH) jedoch nur mit ihrem Gesell -schaftsvermögen bzw. ihrer Stammeinlage. Auch insoweitliegt eine Abweichung von gesetzlichen Regelungen des HGBvor, welches von der unbeschränkten Haftung einer natürlichenPerson als Komplementärin ausgeht. Im Rahmen desGesellschaftsvertrages der Komplementärin wurde ebenfallsvon den gesetzlichen Regelungen abgewichen. Die Regelun -gen betreffen die Geschäftsführungsbefugnis (per Gesell -schafterbeschluss können Geschäftsführungsmaßnahmen vonder vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversamm lungabhängig gemacht werden), die Vertretung (Vertretung durchzwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer undeinen Prokuristen) und die Möglichkeit der Befreiung der<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 87

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