tragung sämtlicher Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritteerhält der Vertragsreeder für die Koordination der Beree de -rung, das Controlling und die Überwachung des Drittensowie für die Befrachtung des Schiffes und das Abschließenvon Charter-, Pool- und Frachtverträgen im Einklang mit derBefrachtungsstrategie eine Vergütung in Höhe von 1,25 %der Einnahmen der Zielgesellschaften im vorgenanntenSinne. Für den Fall des Aufliegens oder einer Havarie beträgtdie Vergütung US-Dollar 50 pro Tag.Soweit die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresab -schlüsse der Zielgesellschaft durch den Vertragsreeder erfolgt,erhält dieser eine Vergütung in Höhe von US-Dollar 750monatlich. Kosten für die Jahresabschlussprüfung sowie dieKosten für Rechts- und Steuerberatung und Steuerer klär un -gen sind dem Vertragsreeder auf Nachweis gesondert von derZielgesellschaft zu erstatten. Die Vergütungen des Vertrags -reeders verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer. Der Vertragsreeder hat ferner verschiedeneKosten erstattungsansprüche, z.B. für Reisekosten.Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiffder Zielgesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder derZielgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die derVertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für Flottenkon -trakte erzielt, kommen der Zielgesellschaft insoweit zu Gute,als sie die Zielgesellschaft bzw. das Schiff der Zielgesellschaftwirtschaftlich betreffen.Die Haftung des Vertragsreeders je Schadensfall soll für einfacheFahrlässigkeit auf einen Betrag von US-Dollar 2,5 Mio.und für grobe Fahrlässigkeit auf einen Betrag von US-Dollar5,0 Mio. begrenzt werden.Die Fondsgesellschaft wird dafür sorgen, dass auch andereSchiffe, die von von ihr gegründeten Zielgesellschaftenbetrieben werden, mit der OPS Shipmanagement KG einenentsprechenden Bereederungsvertrag abschließen.MittelverwendungskontrolleAm 16. Dezember 2009 wurde zwischen der Fondsgesell -schaft, der Treuhänderin und der ASSENSIS GmbH Wirt -schaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg als unabhängigeMittelver wen dungskontrolleurin ein Mittelverwen -dungs kontrollvertrag abgeschlossen, welcher die Rechts -grund lage für die Tätigkeit der Mittelverwendungs kon trol -leurin bildet. Die Fondsgesell schaft wird ferner dafür sorgen,dass künftig von ihr gegründete Zielgesellschaften demMittel verwendungskontroll ver trag ebenfalls beitreten. DieRechte und Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurinergeben sich aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag,wonach die Mittelverwendungskontrolleurin im Wesentlichenberechtigt und verpflichtet ist, im Hinblick auf die Verfügungvon Geldern sicherzustellen, dass die jeweiligen Mittel nachMaßgabe des Beteiligungsangebotes von der Fondsgesell -schaft verwendet werden. Die Vertretungsberechtigung diesesKontos ist dabei so auszugestalten, dass die Fondsgesell schaftnur zusammen mit der Mittelverwendungskontrol leurinzeichnungs- und damit verfügungsbefugt ist. Die Mittel ver -wendungskontrolleurin wird eine Weiterleitung des Beteili -gungskapitals vom Einzah lungskonto der Fondsgesell schafterst vornehmen, wenn zur Zahlung folgende Voraus -setzungen nachgewiesen sind:__ Nachweis, dass das Kommanditkapital der derzeitigenKommanditisten der Fondsgesellschaft in Höhe voninsgesamt US-Dollar 50.000 eingezahlt ist,__ schriftliche Erklärung der Treuhänderin über diejeweilige Erhöhung ihres Kommanditkapitals aufgrunddes Beitritts von Treugebern zur Fondsgesellschaft,mindestens in Höhe der freizugebenden Mittel.Eine Weiterleitung des Beteiligungskapitals vom Ein zahlungs -konto an eine Zielgesellschaft oder eine künftige Zielgesell -schaft oder zum Erwerb einer Beteiligung an einer Zielge -sellschaft ist erst zulässig, wenn darüber hinaus folgendeVoraussetzungen nachgewiesen sind:__ schriftliche Anweisung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaftbzw. einer Zielgesellschaft oder einerkünftigen Zielgesellschaft;__ Vorliegen eines erforderlichen <strong>Invest</strong>itionsbeschlussesgemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bzw.einer Zielgesellschaft;__ Nachweis, dass die freie Liquidität der Fondsgesellschaftfür die Umsetzung des <strong>Invest</strong>itionsvorhabens ausreichendist.Die Mittelverwendungskontrolleurin hat im Hinblick auf dieVerfügung von Geldern vom Mittelverwendungskontrollkontosicherzustellen, dass die jeweiligen Mittel nach Maßgabe desBeteiligungsangebotes von der Fondsgesellschaft verwendetwerden. Hierbei müssen der Mittelverwendungskontrolleurinvor Weiterleitung des Beteiligungskapitals alle Verträge und86 __ Rechtliche Grundlagen
Honorarvereinbarungen vorgelegt werden, auf denen die im<strong>Invest</strong>itionsplan genannten <strong>Invest</strong>itionen bzw. die jeweiligenZahlungen basieren. Die Zwischenanlage des Beteiligungs ka -pitals gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der Fonds ge sell -schaft unterliegt nicht der Mittelverwendungskontrolle. DieKontrolle erstreckt sich nur auf die <strong>Invest</strong>itionsphase und istmit deren Abschluss abgeschlossen. Sofern das gesamte Be -teiligungskapital nicht innerhalb von 24 Monaten nach demtatsächlichen Ende der Platzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4)des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft vollständigin Zielgesellschaften investiert ist, wird die Mittelver wen -dungskontrolleurin die Auszahlung des bis zu diesem Zeit -punkt noch nicht investierten Beteiligungskapitals nach An -weisung der Komplementärin der Fondsgesellschaft auf einnicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegendes Kontoder Fondsgesellschaft überweisen. Der Gesamtbetrag der derMittelverwendungskontrolleurin zustehenden Vergü tung be -trägt 0,1 % zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, bezogenauf das zum Ende der Platzierungsfrist eingeworbene Betei li -gungskapital. Die Vergütung ist am Ende der Plat zie rungsfristfällig. Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet zu demZeitpunkt, in dem das verfügbare Kommandit kapital vollständiginvestiert oder auf ein nicht der Mittel ver wen dungs -kontrolle unterliegendes Konto ausgezahlt wurde. Diese undweitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Mittelver wen -dungs kon trollvertrag. Umstände oder Bezie hun gen, die Inter -essen kon flikte der Mittelverwendungskontrol leurin begründenkönnen, bestehen zum Zeitpunkt der Auf stellung des Ver -kaufs prospektes nicht. Die Haftung der Mittelver wendungs -kontrolleurin ist nach Maßgabe der vom Institut der Wirt -schaftsprüfer (IDW) herausgegebenen “Allgemeine Auftrags -bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts prüfungs -gesellschaften vom 1. Januar 2002” beschränkt.VertriebsbeauftragteDas Beteiligungskapital wird auf Grundlage des Eigenkapital -vermittlungs- und Emissionsvertrages durch die Anbieterin– die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG – alsGeneralvermittler sowie deren Vertriebsbeauftragte, mitdenen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden,platziert. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständigeUnternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfül -lungsgehilfen der Anbieterin auf. Beanstandungen sind andie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG,Ferdinandstraße 25–27, 20095 Hamburg, zu richten. DieseBeanstandungen wirken auch gegenüber der Fondsgesell schaft.Sonstige Angaben zur VermVerkProspVDer Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht vonden gesetzlichen Regelungen ab. Grund hierfür ist, dass dasgesetzliche Leitbild von einem persönlich geprägten Zusam -menschluss einer bestimmten Anzahl von Gesell schaftern undnicht von einer kapitalmäßig geprägten Beteiligung einerunbestimmten Anzahl von Anlegern ausgeht. Diese Ab weich -ungen betreffen die Bedingungen für die Aufnahme neuerGesellschafter, die Einzahlungsmodalitäten für die Erbringungder Zeichnungssumme, die Möglichkeit zur Umwandlungeiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung, die Angabeder Mittelherkunft und Mittelver wendung, die den Grün dungs -gesellschaftern zustehenden Vergütungen, die Ergeb nis ver tei -lung und die Auszahlung des Ergebnisses, die Be schrän kungvon liquiditätsstützenden Maßnahmen der Fondsge sellschaftzugunsten von Zielge sell schaften, die Abhaltung und dieZuständigkeit von Gesellschafterver samm lungen, die Vor -nahme von Gesellschafter beschlüssen innerhalb und außerhalbvon Gesellschafter versammlungen, die Rechnungs legungder Fondsgesellschaft, Auskunfts- und Einsichtsrechte derGesellschafter, die Haftung und Frei stellungsver pflich tungenvon Gesell schaftern, die Dauer der Gesellschaft, eine möglicheRück abwicklung der Fonds ge sellschaft, die Übertragungvon Beteiligungen an der Fondsgesellschaft, das Ausscheidenvon Gesellschaftern durch Tod, Kündigung oder Ausschluss,die Rechtsfolgen des Ausscheidens, die Durchführung derLiquidation der Fonds gesellschaft und den Erfüllungsort desGesellschafts vertrages. Darüber hinaus bestehen keine Ab -weichungen des Gesell schaftsvertrages der Fondsgesell schaftvon gesetzlichen Regelungen.Die Komplementärin haftet gegenüber den Gläubigern derFondsgesellschaft unbeschränkt, als Gesellschaft mitbeschränkter Haftung (GmbH) jedoch nur mit ihrem Gesell -schaftsvermögen bzw. ihrer Stammeinlage. Auch insoweitliegt eine Abweichung von gesetzlichen Regelungen des HGBvor, welches von der unbeschränkten Haftung einer natürlichenPerson als Komplementärin ausgeht. Im Rahmen desGesellschaftsvertrages der Komplementärin wurde ebenfallsvon den gesetzlichen Regelungen abgewichen. Die Regelun -gen betreffen die Geschäftsführungsbefugnis (per Gesell -schafterbeschluss können Geschäftsführungsmaßnahmen vonder vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversamm lungabhängig gemacht werden), die Vertretung (Vertretung durchzwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer undeinen Prokuristen) und die Möglichkeit der Befreiung der<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 87
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Ocean Partners ShippingOcean Partne
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Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ih
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Opportunistische Schiffsbeteiligung
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Wichtige HinweiseDer vorliegende Ve
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Das BeteiligungsangebotKurzdarstell
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StrukturübersichtAnlegerCaveras Tr
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Risiken der VermögensanlageAllgeme
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schaften hiervon auch deutlich abwe
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unter Umständen zum Verlust der Ei
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grund der nicht vorgesehenen Verzin
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teln aufzubringen. Bei einem etwaig
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CharterratenpotenzialeHierbei solle
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Beitrittserklärung, Empfangsquittu
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8. Was passiert nach Annahme der Be
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VermittlerstempelName, Vorname der
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Widerrufsbelehrung Ocean Partners S