gendes Konto der Fondsgesellschaft freizugeben.Insoweit besteht das Risiko,dass die Fondsgesellschaft über dasBeteiligungskapital ohne die Kon trolleder Mittelverwendungskontrol leurinverfügen kann. Dies kann bis zu einemTotalverlust beim Anleger führen.InteressenkonflikteDie Anbieterin ist alleinige Gesellschaf -terin der Komplementärin der Fondsge -sellschaft, die gleichzeitig Komple men -tärin der von der Fondsgesellschaft ge -gründeten Zielgesellschaften ist undalleinige Kommanditistin des zukünftigenVer tragsreeders. Der GeschäftsführerHans-Jürgen Kaiser-Blum ist gleichzeitigGeschäftsführer der Komplementä -rin der Fondsgesellschaft und der Ziel -ge sellschaften, der Komplementärinder Anbieterin und Generalvermittlerinso wie der Komplementärin der Beree de -rungsgesellschaft. Zudem ist Hans-Jür gen Kaiser-Blum mittelbar als Ge -sell schafter an der Anbieterin undGene ralvermittlerin beteiligt. Die Ge -schäfts führerin der Komplementärin derAnbie terin – Frau Cristina Bülow –ist gleich zeitig Ge schäftsführerin derAquila Capital Structured Assets GmbH,der alleinigen Gesellschafterin der Treuhänderin.Der Geschäftsführer derFonds gesellschaft – Alexan der Tebbe –ist gleichzeitig Geschäftsfüh rer derZielgesell schaften und Angestellter derAnbieterin. Die Howe Robinson & Co.Ltd. soll zukünftig bei Charter- undObjektbeschaffung mitwirken. Sie istüber ihre Tochterge sellschaft die HoweRobinson Financial Services GmbH &Co. KG an der Anbie terin beteiligt.Durch diese personellen und kapitalmäßigenVerflechtungen können Interes -senkonflikte nicht ausgeschlossen werden,die unter Umständen für den An -leger zu nachteiligen Entscheidungenund bis zu einem Totalverlust führenkönnen.Behördliche GenehmigungenFür den ordnungsgemäßen Betrieb derzu erwerbenden Schiffe sind zahlreichein- bzw. ausländische behördliche Ge -nehmigungen erforderlich (Schiffs be -satzungszeugnis, Registrierung etc.).Insofern besteht das Risiko, dass derBetrieb eines Schiffes untersagt odereingeschränkt werden kann, wenn dieGenehmigungen nicht vorliegen bzw.widerrufen werden. Sollte ein Schiffkeine Genehmigung zur Ausflaggungnach § 7 Flaggenrechtsgesetz erhaltenund deshalb unter deutscher Flaggefahren, würden sich darüber hinaus dieSchiffsbetriebskosten im Bereich derPersonalaufwendungen erhöhen. Hier -aus können sich für die Anleger nega -tive Folgen für Auszahlungen undKapitalerhalt ergeben. Ein Totalverlustkann nicht ausgeschlossen werden.BeschäftigungsrisikoEine erfolgreiche Geschäftstätigkeit derFondsgesellschaft ist davon abhängig,dass auf Ebene der ZielgesellschaftenChartereinnahmen erzielt werden können.Die Charterraten unterliegen natur -gemäß Marktschwankungen. Aufgrundder aktuellen Weltwirt schaftskrise be -steht zur Zeit eine geringe Nachfragenach Transportkapazität in dem Markt -segment, das im Fokus dieses Beteili -gungsangebotes liegt. Wann insoweiteine Erholung der Charterraten erfolgt,steht nicht fest.Da Charterverträge aufgrund des Blind-Pool-Charakters des Beteiligungsange -botes auf Zielgesellschaftsebene nochnicht geschlossen sind, steht die Höheder Chartereinnahmen zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufs pros pektesnoch nicht fest. Auch kann zur Bonitätzukünftiger Charterer keine Aus sagegetroffen werden. Insoweit besteht dasRisiko, dass deren Bonität bei Vertrags -abschluss nicht zutreffend eingeschätztwird.Sofern ein Schiff erworben wird, für dasnoch kein Chartervertrag abgeschlossenwurde, besteht das Risiko, dass ein Char -tervertrag nicht oder nur später als ge -plant abgeschlossen werden kann bzw.nur Charterraten vereinbart werdenkönnen, die unterhalb profitabler Char -terraten liegen. Hierdurch können diegeplanten Einnahmen nicht, nur teilweiseoder auch erst zu einem späterenZeitpunkt als geplant realisiert werden.Eine neue Beschäftigung des Schiffesim Anschluss an eine Beendi gung einesChartervertrages ist möglicherweise nurzu einer niedrigeren Charterrate oderüberhaupt nicht zu finden.Gegebenenfalls bestehen Sonderkün -digungs- oder Minderungs rechte desCharterers, sofern die betreffende Ziel -gesellschaft ihren Verpflich tungen ausdem Chartervertrag nicht nachkommtbzw. dieser – z. B. aufgrund einer längerfristigenBetriebs unterbrechung –undurchführbar wird. Längere Ausfall -zeiten (Off-Hire) der zu erwerbendenSchiffe führen zu niedrigeren Einnah -men, die das Ergebnis der Zielgesell -schaften mindern können. Das Ergebnisder Zielgesellschaften kann ferner auchdurch höhere Befrachtungskommissio -nen nach Ablauf einer etwaigen Chartereines Schiffes belastet werden.Unzureichende Chartereinnahmen aufEbene der Zielgesellschaften können dieVermögens-, Finanz- und Ertragslage derFondsgesellschaft beeinträchtigen und22 __ Risiken der Vermögensanlage
unter Umständen zum Verlust der Ein la -ge der Fondsgesellschaft führen. Soll tenalle Zielgesellschaften gleichermaßenbetroffen sein, könnte der Totalverlustder Einlage der Anleger die Folge sein.SchiffsbetriebskostenDie Schiffsbetriebskosten werden aufErfahrungswerten der Vertragspartnerder Anbieterin kalkuliert. Insoweit be -steht das Risiko, dass es zu Überschreitungender Kostenansätze – beispielsweiseim Bereich der Personalauf wen -dungen oder der Dockungs- und Klas -searbeiten – kommt, die das Er gebnisder Fondsgesellschaft belasten und dieAuszahlungen an die Anleger verringernkönnen. Es besteht das Risiko, dasshöhere Instandhaltungskosten, längereOff-Hire-Zeiten oder höhere Kostendurch anfallende Dockungs- und Klas -searbei ten entstehen als angenommen.Hier durch würde das Ergebnis der Ziel -ge sellschaften belastet. Im schlimmstenFall kann ein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.VersicherungenFür die zu erwerbenden Schiffe sollenvom Vertragsreeder die üblichen Versi -che rungen im branchenüblichen Umfangabgeschlossen werden (z. B. Kasko- undNebeninteressenversicherungen gegenMarine- oder Kriegsrisiken, Loss-Off-Hire-Versicherungen (Erlösausfallver-sicherungen), Haftpflichtversicherungen(P & I-Versicherungen)). Diese Versi -cherungsverträge sind zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektesnoch nicht abgeschlossen. Inso weitbesteht zunächst das Risiko, dass keinVersicherer bereit ist, entsprechendeVerträge mit den Zielgesell schaftenabzuschließen. Die Versiche rungsbedin -gungen werden voraussichtlich marktüblicheRegelungen enthalten, wonachunter bestimmten Voraus setzungen eineAuszahlung der Versi cherungssummevon der Versicherung verweigert werdenkann. Ferner können branchenüblicheSelbstbehalte bestehen.Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossenwerden, dass einzelne Risiken ausdem Betrieb eines Schiffes, wie z.B.Folgeschäden aus Piraterie, nicht versicherbarsind oder der Versicherungs -schutz entstandene Schäden nicht vollständigabdeckt. Hierdurch kann sich dieVermögens-, Finanz- und Ertrags lageder Fondsgesellschaft verschlechtern.Im schlimmsten Fall kann ein Totalver -lust nicht ausgeschlossen werden.PiraterieEs besteht das Risiko, dass die Seeschiffein Regionen der Welt verkehren, indenen die Gefahr von Angriffen durchPiraten besteht. Piraterie kann hoheKosten, z.B. in Form von Versicherungs -prämien und erforderlichen Sicherheits -maßnahmen verursachen. Weiterhin be -steht das Risiko, dass Schiffe entführtwerden und nur gegen Lösegeld wiederfreigelassen werden. Diese Risiken könntendazu führen, dass die Vermö gens-,Finanz- und Er tragslage der Zielgesell -schaften und damit die der Fondsge sellschaftbeeinträchtigt wird. Im schlimmstenFall kann ein Totalverlust nichtausgeschlossen werden.VeräußerungserlöseDie Höhe des Mittelrückflusses an dieAnleger wird auch von etwaigen Ver -äußerungserlösen bzw. Schrott wertender zu erwerbenden Schiffe bestimmt.Die Höhe der erzielbaren Veräußerungs -erlöse hängt im Wesentlichen von derMarktsituation zum Zeitpunkt der Ver -äußerung sowie dem tatsächlichen Zu -stand der Schiffe ab. Es besteht insoweitdas Risiko, dass ein Veräußerungs -erlös geringer oder ganz ausfällt. Dieswürde die Vermögens-, Finanz- und Er -tragslage der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.Im schlimmsten Fall kannein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.Rechtliche RisikenFür den Schiffsbetrieb gilt möglicherweiseausländisches Recht. Dies kanndie Durchsetzung eigener oder die Ab -wehr fremder Ansprüche erschwerenoder zu erhöhten Kosten führen.Gesetzesänderungen, aber auch Änderungender Auslegung, Anwendungoder Handhabung bestehender Gesetze– insbesondere Änderungen, die dieKonzeption oder das Geschäftsmodellder Fondsgesellschaft betreffen – könnenfür die Fondsgesellschaft und dieAnleger negative Auswirkungen rechtlicheroder steuerlicher Art haben unddamit die planmäßigen Erträge der An -leger nachteilig beeinflussen, bis hinzum Risiko des Teil- oder Totalverlustesder Einlagen.Ausschluss von GesellschafternBei unterlassener oder unvollständigerEinzahlung der Zeichnungssummebesteht das Risiko des vorzeitigen Aus -schlusses eines Gesellschafters. EinGesellschafterausschluss ist ferner möglich,wenn die Beteiligung des Kom man -ditisten unzulässig ist oder ein wichtigerGrund besteht. Wichtige Gründe werdenin § 21 des Gesellschaftsvertragesgeregelt.Sofern der Gesellschafter nicht wegenNichtleistung der Einlage aus derFonds gesellschaft ausgeschlossen wurde,hat er grundsätzlich Anspruch aufeine Abfindung in Höhe des Verkehrs -<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 23
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Übrigen vorrangiger Anspruch auf S
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Handelsregister der Gesellschaft zu
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Gesellschafterleistungen der Anbiet
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Höhe der Beteiligung, beträgt jed
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Die OPS Ocean Partners Ship 9 GmbH
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Vertragliche GrundlagenHaftungsübe
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Darüber hinaus ist die Treuhänder
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Honorarvereinbarungen vorgelegt wer
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Fremd kapital zur Verfügung stelle
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echtlich eingeschränkt werden. Sie
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Im Rahmen der Matrix über die Rend
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verfahren erfolgt. Dieses Verfahren
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Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
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OPS Ocean Partners Shipping GmbH &
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Caveras Treuhand GmbHASSENSIS GmbH
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(8) Erhöht die Treuhänderin ihre
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(5) Die Fondsgesellschaft trägt ih
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schaft weniger als 100 % des Komman
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§ 20 Kündigung(1) Die Gesellschaf
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(7) Bei Tod eines Treugebers gelten
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Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag d
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§ 4 Zwischenanlage des Kommanditka
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) Die Fondsgesellschaft erhält fü
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Kommanditeinlage geleisteter Zahlun
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Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag d
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Treuhand- und VerwaltungsvertragTre
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(3) Gemeinsamer Bevollmächtigter k
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HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITDie OPS Sh
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veräußern. Die von der Fondsgesel
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WiderrufsrechteDem Anleger steht ei
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BunkerkostenTreibstoffkosten für e
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LängeBei den Hauptabmessungen des
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TonnageMaßeinheit für Schiffsraum
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Beitrittserklärung, Empfangsquittu
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VermittlerstempelName, Vorname der
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Widerrufsbelehrung Ocean Partners S