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Ocean Partners Shipping Invest 3

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unter Umständen zum Verlust der Ein la -ge der Fondsgesellschaft führen. Soll tenalle Zielgesellschaften gleichermaßenbetroffen sein, könnte der Totalverlustder Einlage der Anleger die Folge sein.SchiffsbetriebskostenDie Schiffsbetriebskosten werden aufErfahrungswerten der Vertragspartnerder Anbieterin kalkuliert. Insoweit be -steht das Risiko, dass es zu Überschreitungender Kostenansätze – beispielsweiseim Bereich der Personalauf wen -dungen oder der Dockungs- und Klas -searbeiten – kommt, die das Er gebnisder Fondsgesellschaft belasten und dieAuszahlungen an die Anleger verringernkönnen. Es besteht das Risiko, dasshöhere Instandhaltungskosten, längereOff-Hire-Zeiten oder höhere Kostendurch anfallende Dockungs- und Klas -searbei ten entstehen als angenommen.Hier durch würde das Ergebnis der Ziel -ge sellschaften belastet. Im schlimmstenFall kann ein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.VersicherungenFür die zu erwerbenden Schiffe sollenvom Vertragsreeder die üblichen Versi -che rungen im branchenüblichen Umfangabgeschlossen werden (z. B. Kasko- undNebeninteressenversicherungen gegenMarine- oder Kriegsrisiken, Loss-Off-Hire-Versicherungen (Erlösausfallver-sicherungen), Haftpflichtversicherungen(P & I-Versicherungen)). Diese Versi -cherungsverträge sind zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektesnoch nicht abgeschlossen. Inso weitbesteht zunächst das Risiko, dass keinVersicherer bereit ist, entsprechendeVerträge mit den Zielgesell schaftenabzuschließen. Die Versiche rungsbedin -gungen werden voraussichtlich marktüblicheRegelungen enthalten, wonachunter bestimmten Voraus setzungen eineAuszahlung der Versi cherungssummevon der Versicherung verweigert werdenkann. Ferner können branchenüblicheSelbstbehalte bestehen.Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossenwerden, dass einzelne Risiken ausdem Betrieb eines Schiffes, wie z.B.Folgeschäden aus Piraterie, nicht versicherbarsind oder der Versicherungs -schutz entstandene Schäden nicht vollständigabdeckt. Hierdurch kann sich dieVermögens-, Finanz- und Ertrags lageder Fondsgesellschaft verschlechtern.Im schlimmsten Fall kann ein Totalver -lust nicht ausgeschlossen werden.PiraterieEs besteht das Risiko, dass die Seeschiffein Regionen der Welt verkehren, indenen die Gefahr von Angriffen durchPiraten besteht. Piraterie kann hoheKosten, z.B. in Form von Versicherungs -prämien und erforderlichen Sicherheits -maßnahmen verursachen. Weiterhin be -steht das Risiko, dass Schiffe entführtwerden und nur gegen Lösegeld wiederfreigelassen werden. Diese Risiken könntendazu führen, dass die Vermö gens-,Finanz- und Er tragslage der Zielgesell -schaften und damit die der Fondsge sellschaftbeeinträchtigt wird. Im schlimmstenFall kann ein Totalverlust nichtausgeschlossen werden.VeräußerungserlöseDie Höhe des Mittelrückflusses an dieAnleger wird auch von etwaigen Ver -äußerungserlösen bzw. Schrott wertender zu erwerbenden Schiffe bestimmt.Die Höhe der erzielbaren Veräußerungs -erlöse hängt im Wesentlichen von derMarktsituation zum Zeitpunkt der Ver -äußerung sowie dem tatsächlichen Zu -stand der Schiffe ab. Es besteht insoweitdas Risiko, dass ein Veräußerungs -erlös geringer oder ganz ausfällt. Dieswürde die Vermögens-, Finanz- und Er -tragslage der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.Im schlimmsten Fall kannein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.Rechtliche RisikenFür den Schiffsbetrieb gilt möglicherweiseausländisches Recht. Dies kanndie Durchsetzung eigener oder die Ab -wehr fremder Ansprüche erschwerenoder zu erhöhten Kosten führen.Gesetzesänderungen, aber auch Änderungender Auslegung, Anwendungoder Handhabung bestehender Gesetze– insbesondere Änderungen, die dieKonzeption oder das Geschäftsmodellder Fondsgesellschaft betreffen – könnenfür die Fondsgesellschaft und dieAnleger negative Auswirkungen rechtlicheroder steuerlicher Art haben unddamit die planmäßigen Erträge der An -leger nachteilig beeinflussen, bis hinzum Risiko des Teil- oder Totalverlustesder Einlagen.Ausschluss von GesellschafternBei unterlassener oder unvollständigerEinzahlung der Zeichnungssummebesteht das Risiko des vorzeitigen Aus -schlusses eines Gesellschafters. EinGesellschafterausschluss ist ferner möglich,wenn die Beteiligung des Kom man -ditisten unzulässig ist oder ein wichtigerGrund besteht. Wichtige Gründe werdenin § 21 des Gesellschaftsvertragesgeregelt.Sofern der Gesellschafter nicht wegenNichtleistung der Einlage aus derFonds gesellschaft ausgeschlossen wurde,hat er grundsätzlich Anspruch aufeine Abfindung in Höhe des Verkehrs -<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 23

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