Haftung des AnlegersKommanditisten der Fondsgesellschaft haften gegenüber derenGläubigern gesetzlich in Höhe der für sie in das Han dels re -gister der Fondsgesellschaft eingetragenen Haft summe. DieOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG und dieCaveras Treuhand GmbH sind mit einer Haftsumme in Höhevon jeweils Euro 2.500 in das Handelsregister eingetragen.Erhöht die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung imRahmen der Kapitalerhöhung, ist je US-Dollar 1,00 dererhöhten Kommanditbeteiligung Euro 0,10 als zusätzlicheHaftsumme der Treuhänderin in das Handelsregister einzutragen.Die gesetzliche Haftung erlischt mit Zahlung der Zeich -nungssumme (vgl. die §§171 f. HGB). Die gesetzliche Haftungder Kommanditistin gegenüber Gläubigern der Fondsgesell -schaft lebt bis zur Höhe ihrer Haftsumme wieder auf, soweitdie Gesellschafterkonten durch nicht von Gewin nen derFonds gesellschaft gedeckte Zahlungen an die Anleger unterdie Haftsumme gemindert werden. Daneben haften Komman -ditisten auch bis zu fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden biszur Höhe ihrer Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt derEintragung ihres Ausscheidens in das Handels register be -gründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Eine darüberhinausgehende Haftung nach den §§ 30 f. GmbHG biszur Höhe aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzungauf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn Auszahlungenentgegen den Bestimmungen des Gesell schaftsvertrages derFondsgesellschaft erfolgt sind, obwohl deren Liquiditäts- undVermögenslage dies nicht zugelassen hätte. Eine Nachschuss -pflicht ist nicht vorgesehen; dies gilt auch, wenn eine Ent -nahme von Liquiditätsüberschüssen erfolgt, die von Gewin -nen der Gesellschaft nicht gedeckt sind. Ausnahmen bestehenim Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten (vgl. in diesemKapitel den Abschnitt “Folgen des Ausscheidens”). An -leger, die der Fondsgesell schaft mittelbar über die Treuhän -derin als Treugeber beitreten, haften gegenüber Gläubigernder Fondsgesellschaft nicht unmittelbar. Allerdings hat derTreugeber die Treuhänderin im Falle einer Inanspruchnahmefreizustellen. Wirtschaftlich betrachtet haftet ein Treugeberdaher im gleichen Umfang wie ein Kommanditist.Angebotene Teilbeträge im AuslandEs ist beabsichtigt, das Beteiligungsangebot ausschließlich inder Bundesrepublik Deutschland öffentlich anzubieten.Einzelplatzierungen können, ohne dass dies zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektes beabsichtigt ist, injedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR) oder der Schweiz erfolgen. Die Höhe der Teilbeträgeeiner möglichen Platzierung im Ausland steht zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektes noch nicht fest. Solltesich die Anbieterin später zu einem öffentlichen Angebot imAusland entschließen, wird sie die dortigen regulatorischenVoraussetzungen beachten.DatenspeicherungDie Treuhänderin führt ein Treugeberregister. Der Treugebererklärt sich damit einverstanden, dass seine individuellen undbeteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert unddie in die Platzierung des Beteiligungskapitals einbezogenenPersonen oder die übrigen Treugeber oder die von der Treu -händerin mit der Abwicklung des Treuhand- und Ver wal -tungsvertrages beauftragten Dritten über die Verhält nisse derFondsgesellschaft und des Treugebers informiert werden.Jeder Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Änderungenseiner individuellen Daten unverzüglich auf seine Kostenmitzuteilen. Der Treugeber kann von der Treuhänderin keineAuskunft über Daten anderer Treugeber verlangen. DieTreuhänderin ist nach eigenem pflichtgemäßen Ermessenberechtigt, derartige Daten unter Beachtung der jeweils geltendendatenschutzrechtlichen Bestimmungen an andereTreugeber, die Komplementärin, das zuständige Finanzamt,eventuell die Fondsgesellschaft finanzierende Banken undsoweit gesetzliche Offenbarungsverpflichtungen bestehen,weiterzugeben. Eine darüber hinausgehende Datenweitergabeist der Treuhänderin untersagt. Entsprechendes gilt im Falleder Umwand lung der treugeberischen in eine unmittelbareBeteiligung.Die ZielgesellschaftenOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KGDie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG wurde am1. Dezember 2009 als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.KG) von der OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 VerwaltungsgesellschaftmbH als Komplementärin ohne Einlage und der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG als Kommandi -tistin mit einer Pflichteinlage in Höhe von US-Dollar 10.000und einer im Handelsregister eingetragener Haftsumme vonEuro 1.000 gegründet (nachfolgend “OPS Ship 8 KG” genannt).Die OPS Ship 8 KG wurde erstmalig am 15. Dezember 2009in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA110931 eingetragen.80 __ Rechtliche Grundlagen
Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG wurde am1. Dezember 2009 als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.KG) von der OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 VerwaltungsgesellschaftmbH als Komplementärin ohne Einlage und der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG als Kommandi -tistin mit einer Pflichteinlage in Höhe von US-Dollar 10.000und einer im Handelsregister eingetragener Haftsumme von1.000 Euro gegründet (nachfolgend “OPS Ship 9 KG” genannt).Die OPS Ship 9 KG wurde erstmalig am 18. Dezember 2009in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA110959 eingetragen.Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co. KG(nachfolgend “OPS Shipmanagement KG”) ist berechtigt, sichin Höhe eines von der Komplementärin der Zielgesellschaftenfestzusetzenden Betrages als weitere Kommanditistin an diesenzu beteiligen. Der Beitritt erfolgt durch einseitige Erklä -rung der OPS Shipmanagement KG gegenüber der Komple -mentärin. Soweit die OPS Shipmanagement KG aus dem mitden Zielgesellschaften abgeschlossenen Beree derungsvertragDritte beauftragt oder Rechte und Pflichten aus diesem Ver -trag in zulässiger Weise ganz oder teilweise im Wege derVertragsübernahme auf Dritte überträgt, ist sie berechtigt,von ihrer Kommanditeinlage einen Teilbetrag auf den oderdie Dritten zu übertragen. Die Übertragung darf nicht zumvollständigen Ausscheiden der OPS Ship mana ge ment KG ausden Zielgesellschaften führen. Alternativ kann die Komple -mentärin der Zielgesellschaften den oder die Dritten auch inHöhe eines von ihr festzusetzenden Betrages direkt als weitere(n)Kommanditisten an der Zielgesellschaft beteiligen. DieKomplementärin der Zielgesellschaften ist ferner ermächtigt,ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter der Zielge sell -schaften weitere Kommanditisten aufzunehmen, die sich inHöhe eines von der Komplementärin festzusetzenden Betra -ges beteiligen, soweit dies zur Eigenkapitalausstat tung derZielgesellschaften bei Kauf eines Schiffes erforderlich ist.Sofern die Fonds gesellschaft ihre Kommanditbetei li gung anden Zielgesell schaften erhöht, ist je US-Dollar 1,00 dererhöhten Kom manditbeteiligung Euro 0,10 als zusätzlicheHaftsumme der Fondsgesellschaft in das Handelsregister einzutragen.Dies gilt für einen Beitritt der OPS Shipmanage -ment KG und etwaiger Dritter entsprechend.Die Gesellschaftsverträge der OPS Ship 8 KG und der OPSShip 9 KG sind – mit Ausnahme der Firmierung – identisch.Der Gesellschaftsvertrag der OPS Ship 8 KG ist beispielhaftim Kapitel “Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft” abSeite 116 abgedruckt. Sofern nachfolgend in diesem Kapitelauf “Zielgesellschaften” Bezug genommen wird, sind damitdie OPS Ship 8 KG und die OPS Ship 9 KG gemeint.Geschäftstätigkeit der ZielgesellschaftenGegenstand des Unternehmens und zugleich wichtigsterTätigkeitsbereich der Zielgesellschaften ist der Erwerb undder Betrieb eines Seeschiffes. Die Zielgesellschaften könnenGeschäfte jeder Art im Innen- und Ausland tätigen, die ge -eignet sind dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbaroder mittelbar zu dienen oder diese zu fördern, soweit es sichnicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. DieZielgesellschaften können insbesondere andere Gesellschaftengründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, sofern derUnternehmensgegenstand mit dem Unternehmensgegenstandder Zielgesellschaften vergleichbar ist.Sobald eine Zielgesellschaft ein Schiff, welches den <strong>Invest</strong>i -tionskriterien der Fondsgesellschaft (vgl. im Abschnitt “<strong>Invest</strong>i-tionskriterien” des Kapitels “Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie” auf Seite34) entspricht, zu erwerben beabsichtigt, wird die Fondsge sell -schaft ihr in der jeweiligen Zielgesellschaft vorhandenes Kom -manditkapital in dem Maße erhöhen, dass der für den Erwerbdes Schiffs benötigte Eigenkapitalanteil vorhanden ist.Bis zur tatsächlichen <strong>Invest</strong>ition in ein Schiff können dieZielgesellschaften das Kommanditkapital in geeignete Tages -geldanlagen, kurzfristige Termingelder, Spareinlagen, Geld -marktinstrumente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kredit wesen -gesetz definiert) oder in Staatsanleihen, deren Fälligkeit auchnach der <strong>Invest</strong>ition der Mittel gemäß dem <strong>Invest</strong>itions planliegen darf, zu investieren. Eine Geldanlage in ausländischeWährungen, insbesondere in US-Dollar, ist zulässig.Geschäftsführung und VertretungDie Zielgesellschaften werden jeweils von der Komplemen -tärin, die gleichzeitig Komplementärin der Fondsgesellschaftist, vertreten.Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, die in § 6Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages der Zielgesellschaften ge -nannten Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung derGesellschafterversammlung oder des Beirats der Fonds gesell -schaft abzuschließen, durchzuführen, zu ändern oder zubeenden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 81
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Ocean Partners ShippingOcean Partne
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Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ih
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Widerrufsbelehrung Ocean Partners S