eteiligten Bereederers dem Tonnage -gewinn hinzuzurechnen, soweit dasBereederungsentgelt zuzüglich des fürdie Bereederung gezahlten Vorabge -winns den Wert von 4 % der Brutto -frachten übersteigt. Sollten diese vonden tatsächlich erzielten Bruttofrachtenabhängigen Voraussetzungen bei eineroder mehreren Zielgesellschaften gegebensein, würde sich die gewerbesteuerlicheBemessungsgrundlage für die entsprechendenZielgesellschaft erhöhen.Im Hinblick auf die Umsatzbesteuerungkann die Fondsgesellschaft nur solcheVorsteuerbeträge abziehen, die Leistun -gen von Dritten gegenüber der Fonds -gesellschaft betreffen. Umsatz steuer aufLeistungen, die an die Gesell schafter derFondsgesellschaft erbracht werden(nach allgemeiner Auffassung ist diesesteilweise bei der Treuhand tätigkeit derFall), kann hingegen nicht als Vorsteuerabgezogen werden. Die Fondsgesell -schaft wird diese Grund sätze beim Vor -steuerabzug beachten. Sollte die Finanz -verwaltung jedoch die Aufteilungsmaß -stäbe der Fondsgesell schaft beanstandenund einen größeren Anteil derLeistungen als solche gegenüber denGesellschaf tern bewerten, würde dies zueinem verminderten Vor steuerabzugund damit zu einer Liqui ditätsbelastungauf Ebene der Fonds gesellschaft führen.Die Fondsge sell schaft ist nach Ansichtder Anbie terin aufgrund ihrer rechtlichenAusge stal tung und tatsächlichenTätigkeit zu dem geschilderten Vor -steuerabzug be rechtigt. Eine abweichendeAuffas sung der Finanzverwal -tung kann jedoch nicht ausgeschlossenwerden. In diesem Fall würde die derFondsgesellschaft in Rechnung gestellteUmsatzsteuer (gegebenenfalls zuzüglichNachzahlungszinsen) die Liquidität derFondsgesellschaft und damit die möglichenRückflüsse an die Anleger direktnegativ beeinflussen.Die Fondsgesellschaft wird als Gesell -schafter gegenüber den Zielgesellschaf -ten Managementdienstleistungen er -bringen. Die Anbieterin geht davonaus, dass die Fondsgesellschaft dadurchgemäß den Ausführungen des Bundes -fi nanzministers in seinem Schreibenvom 26. Januar 2007 eine aktiveHolding darstellt und damit zum Abzugder Vorsteuer aus den der Fondsgesell -schaft in Rechnung gestellten umsatzsteuerpflichtigenLeistungen für ihregesamte Geschäftstätigkeit berechtigtist. Sollte die zuständige Finanz ver wal -tung anderer Auffassung sein, bestehtdas Risiko, dass das zuständige Finanz -amt Umsatzsteuernachfor derungensowie Zinsen hierauf stellt. Hierdurchwürde die Liqui dität der Fondsgesell -schaft, das Beteili gungser gebnis undgegebenenfalls die Rendite der Anlegerbeeinträchtigt, es sei denn, die derFonds gesellschaft geschuldeten Ver gü -tungen sind – wie dies im Hinblick aufdie Anbieterin der Fall ist – insoweitinklusive Umsatz steuer vereinbart.Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Über -tragung der Beteiligung durch Erbschaftoder Schenkung nicht unmittelbar ander Fondsgesellschaft beteiligt, sondernlediglich mittelbar über die Treuhän -derin, würde gemäß Erlass des Bayri -schen Staatsministeriums der Finanzenvom 16. Juni 2006 keine Übertragungder Beteiligung selbst erfolgen, sonderneines Herausgabe anspruchs gegenüberdem Treugeber auf Rückübertragungdes Treugutes. In Folge dessen sind dieVergünstigungen nach § 13 a ErbStGund § 19 a ErbStG zu versagen. Diegleiche wie die vorstehend beschriebeneRechtsfolge könnte eintreten, wenn sichdie Fondsgesellschaft nicht unmittelbaran den Zielgesellschaften beteiligt, sondernlediglich mittelbar über eine Treu -händerin und die Summe der Beteili -gun gen über eine Treuhände rin insgesamtmehr als 50 % des Ver mögens derFondsgesellschaft repräsentieren. Beider Fondsgesellschaft würden mehr als50 % Verwaltungsvermö gen bestehenund in der Folge entfielen dann daraufhindie Begünstigungen für Betriebs -vermögen für die Gesellschafter imErbschaftsteuerfall.Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass bei Anlaufen ausländischer Häfenaufgrund ausländischen Rechts für dieFondsgesellschaft oder die Anlegersteuerliche Pflichten, etwa zur Abgabevon Steuererklärungen oder auch eineunmittelbare Steuerpflicht entstehen.Dies kann zu einer erhöhten steuerlichenBelastung der jeweiligen Zielge -sell schaften und damit zu einer Minde -rung des Ergebnisses der Fondsgesell -schaft und ggf. zu einem Totalverlustder Einlage führen.Anlegergefährdende RisikenAnlegergefährdende Risiken könnennicht nur zu einem Verlust des eingesetztenKapitals führen, sondern auchdas weitere Vermögen des Anlegersgefährden.Persönliche AnteilsfinanzierungSollte der Anleger seine Beteiligung ander Fondsgesellschaft fremdfinanzieren,besteht das Risiko, dass die Bedienungder Anteilsfinanzierung nicht aus denRückflüssen der Vermögensanlage er -bracht werden kann, sofern die prognostiziertenAuszahlungen nicht oder nurin verminderter Höhe erfolgen. In diesemFall muss der Anleger in der Lagesein, den Kapitaldienst aus anderen Mit -26 __ Risiken der Vermögensanlage
teln aufzubringen. Bei einem etwaigenvollständigen Verlust des eingesetztenKapitals müssen Anleger den Kapi tal -dienst für die Anteilsfinan zie rung vollständigaus eigenen Mitteln erbringen.KapitalabrufeAnleger müssen die zu den Einzah -lungsterminen notwendige Liquiditätvorhalten. Sollte insoweit eine Fremd -finanzierung der Zeichnungs summenotwendig werden, würde dies die miteiner Fremdfinanzierung einhergehendenRisiken begründen.HaftungsangelegenheitenDie vom Anleger in der Fondsgesell -schaft übernommene Zeichnungssummewird in Höhe von Euro 0,10 je 1,00 US-Dollar als Haftsumme im Handels re gi -ster der Fondsgesellschaft eingetragen.Werden die Kapitalkonten des Anlegersdurch nicht von Gewinnen der Fonds -gesellschaft gedeckte Entnahmen (Aus-zahlungen) unter die Haftsumme ge -mindert, lebt die Außenhaftung gegenüberGläubigern der Gesellschaft biszur Höhe der Haftsumme wieder auf.Nach einem Ausscheiden haften Kom -manditisten bis zu fünf Jahre in Höheihrer Haftsumme für die bis zum Zeit -punkt ihres Ausscheidens begründetenVerbindlichkeiten gegenüber der Fonds -gesellschaft. Sollte die Fondsge sell -schaft zum Beispiel illiquide werden,könnten die empfangenen Auszah lun -gen bis zur Höhe der Haftsummen zu -rückgefordert werden.Eine weitergehende Haftung nach§§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe allerempfangenen Auszahlungen ohne Be -grenzung auf die Haftsummen kommt inBetracht, wenn Auszahlungen unterVerstoß gegen die Bestimmungen desGesellschaftsvertrags erfolgen, also dieLiquiditäts- und Vermögenslage derFondsgesellschaft eine Auszahlungnicht zugelassen hätte. Scheidet einAnleger aus der Fondsgesellschaft aus,kann die Fondsgesellschaft im Falleeines negativen Auseinandersetzungs -guthabens Ausgleich verlangen, soweitder Anleger Entnahmen getätigt hat,die seine Gewinnanteile übersteigen.Entsprechende Rückzahlungsverpflich -tungen können sich im Verhältnis derFondsgesell schaft zu den Zielgesell -schaften ergeben. Kann die Fondsge -sellschaft solche Rückzahlungsver -pflichtungen nicht er füllen, kann diesdie Insolvenz der Fondsgesellschaft be -gründen. Soweit Anleger nicht selbstals Kommandi tisten, sondern über dieTreuhänderin beteiligt sind, steht derTreuhänderin bei einer Inanspruch nah -me ein Auf wendungsersatz- oder Frei -stellungs an spruch gegen die Anle ger zu.Die Haftung der mit fondsbezogenenAufgaben betrauten Gesellschaften undPersonen ist begrenzt. Gegebenenfallshaben diese zu Lasten der Fondsge sell -schaft Ansprüche auf Freistellung. Ent -sprechendes gilt für die Treuhänderin.Auch auf der Ebene der Zielgesell schaf -ten werden bzw. können entsprechendeHaftungsbeschränkungen und Haf tungs -freizeichnungen bestehen.Anerkennung derKommanditistenhaftung im AuslandDurch die Berührung der Vermögens -anlage mit ausländischen Rechtskreisenist nicht auszuschließen, dass dortigeGerichte die in Deutschland gesetzlichverankerte Beschränkung der Komman -ditistenhaftung nicht anerkennen.SteuerzahlungenGeleistete bzw. noch zu leistende Steuer -zahlungen, denen keine Steuererstat tungoder sonstige Auszahlungen gegenüberstehen,können im Falle eines Total ver -lustes des eingesetzten Kapitals zusätzlichweiteres Vermögen des Anlegersgefährden.Kumulation einzelner RisikenStarke Ausprägungen eines prognosegefährdendenRisikos oder das Zusam -mentreffen mehrerer prognosegefährdenderRisiken kann zu einem anlagegefährdendenRisiko führen. Das Zu -sammentreffen eines anlagegefährdendenRisikos mit einer Zahlungs pflichtdes Anlegers – z. B. Verzugs zinsen imFalle der verspäteten Ein zahlung derZeichnungssumme – kann zu einemanlegergefährdenden Risiko führen.MaximalrisikoDas Maximalrisiko des Anlegers bestehtin der Realisierung eines oder mehrererin diesem Kapitel genannter Risiken. ImFalle einer Realisierung des Maximal -risikos kann der Anleger einen Total -verlust des eingesetzten Kapitals sowieeine Verminderung seines sonstigenVermögens aufgrund einer möglichenInanspruchnahme aus einer ggf. aufgenommenenpersönlichen Anteilsfinan -zierung und/oder dem Ausgleich einerpersönlichen Steuerbelastung nebst ggf.darauf anfallender Zinsen und / odereiner möglichen Inanspruchnahme auspersönlicher Haftung bis hin zu einerPrivatinsolvenz erleiden.Weitere RisikenWeitere als die in diesem Kapitel ge -nannten wesentlichen Risiken im Zu -sammenhang mit der Vermögens anlagesind der Anbieterin zum Zeit punkt derAufstellung des Verkaufsprospektesnicht bekannt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 27
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Gesellschafterleistungen der Anbiet
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Höhe der Beteiligung, beträgt jed
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Die OPS Ocean Partners Ship 9 GmbH
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Vertragliche GrundlagenHaftungsübe
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Darüber hinaus ist die Treuhänder
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Honorarvereinbarungen vorgelegt wer
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Fremd kapital zur Verfügung stelle
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echtlich eingeschränkt werden. Sie
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Im Rahmen der Matrix über die Rend
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verfahren erfolgt. Dieses Verfahren
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OPS Ocean Partners Shipping GmbH &
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Caveras Treuhand GmbHASSENSIS GmbH
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(8) Erhöht die Treuhänderin ihre
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(5) Die Fondsgesellschaft trägt ih
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schaft weniger als 100 % des Komman
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§ 14 Geschäftsjahr und Rechnungsl
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§ 20 Kündigung(1) Die Gesellschaf
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(7) Bei Tod eines Treugebers gelten
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) Die Fondsgesellschaft erhält fü
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(3) Beschlüsse der Gesellschafterv
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Kommanditeinlage geleisteter Zahlun
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Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag d
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Treuhand- und VerwaltungsvertragTre
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(3) Gemeinsamer Bevollmächtigter k
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Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
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HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITDie OPS Sh
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veräußern. Die von der Fondsgesel
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WiderrufsrechteDem Anleger steht ei
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BunkerkostenTreibstoffkosten für e
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LängeBei den Hauptabmessungen des
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TonnageMaßeinheit für Schiffsraum
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Ocean Partners Shipping Invest 3Oce
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Beitrittserklärung, Empfangsquittu
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VermittlerstempelName, Vorname der
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Widerrufsbelehrung Ocean Partners S