der Platzierungsfrist nicht ausreichend Kommanditkapitalgezeichnet, um eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit derFondsgesellschaft sicherzustellen, kann die KomplementärinZeichnungen für nicht wirksam erklären. Im Falle der Rück -abwicklung werden den Anlegern die auf die Zeichnungs -summe geleisteten Zahlungen zurückerstattet, soweit dieseder Fondsgesellschaft noch zur Verfügung stehen. Eine Ver -zinsung der geleisteten Beträge erfolgt nicht.Die Komplementärin ist ferner berechtigt, die Kommandit -einlagen teilweise an die Kommanditisten zurückzuzahlen,wenn fest steht, dass das zur <strong>Invest</strong>ition in die Zielgesell -schaften zur Verfügung stehende Kommanditkapital nichtvollständig in diese investiert werden kann. Der aus derVeräußerung von Zielgesellschaften oder der Veräußerungeines von einer Zielgesellschaft gehaltenen Schiffs bei derFondsgesellschaft erfolgende Kapitalrückfluss kann zur teilweisenRückzahlung der Pflichteinlage der Kommanditistenverwendet werden.Darüber hinaus kann die Beteiligung eines Anlegers auf folgendeWeise beendet werden:__ Kündigung aus wichtigem Grund,__ Ausschluss aus der Fondsgesellschaft wegen ganz oderteilweiser Nichtzahlung der Einlage oder aus einemsonstigen wichtigen Grund im Sinne des § 21 Abs. (2)und Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages,__ Liquidation der Fondsgesellschaft,__ Übertragung der Beteiligung.Bei Kündigung und Ausschluss erhält der Anleger eine Ab -findung, soweit der Ausschluss nicht wegen Nichtzahlung derEinlage erfolgte. Im Falle einer Liquidation haben dieAnleger – nach Berücksichtigung von Gewinnvorabs undVorabverlusten – Anspruch auf einen Anteil am Liquida -tionserlös im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten. Bei Übertragungder Beteiligung erhält der Anleger den von ihm mitdem Erwerber vereinbarten Kaufpreis.BeiratDie Fondsgesellschaft erhält nach Ende der Platzierungsfristeinen Beirat. Der Beirat soll zugleich den Beirat in von derFondsgesellschaft gegründeten Zielgesellschaften bilden. BeiZielgesellschaften, an denen die Fondsgesellschaft wenigerals 100 % des Kommanditkapitals erwirbt, wird sich die Fonds -gesellschaft nach besten Kräften bemühen, dort gegebe nenfallseinen Beirat zu errichten, dessen wesentliche Rechte undPflichten den Rechten und Pflichten des Beirats der Fonds -gesellschaft entsprechen. Der Beirat besteht aus mindestenszwei und höchstens drei natürlichen Personen. Zwei dieserBeiratsmitglieder werden von der Gesellschafter versammlungaus dem Gesellschafterkreis gewählt, ein drittes Beiratsmit -glied kann von der Komplementärin entsandt werden.Der Beirat wird in einer Gesellschafterversammlung derFondsgesellschaft nach Ablauf der Platzierungsfrist für dreiJahre gewählt. Er bleibt noch bis zur nächsten nach Ablaufder Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmit -glieder können jederzeit auch durch denjenigen, von dem siegewählt bzw. entsandt wurden, abberufen werden.Dem Beirat stehen umfassende Kontroll- und Mitwirkungs -rechte zu, um die Interessen der Anleger zu vertreten.Bestimmte Rechtsgeschäfte – insbesondere der Erwerb unddie Veräußerung von Schiffen der Zielgesellschaft sowie vonCo-<strong>Invest</strong>itionen und Kapitalerhöhungen bedürfen der vorherigenZustimmung des Beirates. Da bereits während derPlatzierungsphase <strong>Invest</strong> mentopportunitäten Umsetzung findensollen, der Beirat jedoch erst nach Schließung der Fonds -gesellschaft gewählt wird, ist die Komplementärin berechtigt,während der Platzierungsphase ohne Zustimmung des Bei -rates <strong>Invest</strong>i tio nen zu tätigen, die innerhalb der <strong>Invest</strong>itions -kriterien liegen.Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung in Höhe vonjeweils US-Dollar 3.500 p.a. zzgl. etwaiger gesetzlicher Um -satzsteuer. Der Beiratsvorsitzende erhält US-Dollar 5.000 p.a.zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Ferner erhaltendie Beiratsmitglieder die ihnen durch diese Tätigkeit entstandenenund nachgewiesenen angemessenen Auslagen ersetzt.Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme der Beirats -tätigkeit in den Zielgesellschaften steht den Beiratsmit glie dernnicht zu. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Ver schul -den. In Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung imHinblick auf die Fondsgesellschaft auf US-Dollar 25.000beschränkt. Die Fondsgesellschaft kann für die Beirats mit -glieder Haftpflichtversicherungen im Hinblick auf die Tätig -keit als Beirat abschließen.Verfügt die Fondsgesellschaft über keinen Beirat, werden dessenRechte durch die Gesellschafterversammlung der Fonds -gesellschaft wahrgenommen.76 __ Rechtliche Grundlagen
Gesellschafterleistungen der AnbieterinDie Anbieterin ist verpflichtet, für die Fondsgesellschaft dieGesellschafterleistungen gemäß § 7 Abs. (4) des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu erbringen. AlsGegenleistung hat die Anbieterin einen Anspruch aufGewinn vorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. c) des Gesellschafts -vertrages der Fondsgesellschaft.KonzernBei der Fondsgesellschaft handelt es sich nicht um einKonzernunternehmen im Sinne des Aktiengesetzes oder desHandelsgesetzbuches. Daher ist die Fondsgesellschaft nichtzur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.Beitritt des AnlegersDiesem Verkaufsprospekt ist eine Beitrittserklärung beigefügt.Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlichunterzeichnet bei der Anbieterin, der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG, Ferdinandstraße 25–27,20095 Hamburg (Zeichnungsstelle), eingereicht werden.Durch die Übersendung der vollständig ausgefüllten undunterzeichneten Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüberder Caveras Treuhand GmbH als Treuhänderin ein An -gebot auf Beitritt zu dem zwischen der Fondsgesellschaft undder Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Ver wal tungs -vertrag ab. Das Treuhand- und Verwaltungsver hältnis zwischender Treuhän derin und dem Anleger wird erst mit An -nahme der Beitritts erklärung durch die Anbieterin, welcheinsoweit namens und in Vollmacht der Treuhänderin handelt,wirksam. Der Anleger wird über die Annahme informiert. DieFondsgesellschaft hat dem Beitritt bereits mit Unterzeichnungdes Treuhand- und Verwaltungsvertrages zugestimmt. Auf -grund des Abschlusses des Treuhand- und Verwaltungs ver -trages ist die Treuhänderin beauftragt, für den Anleger treuhänderischeine Kommandit beteiligung an der Fonds ge sell -schaft zu erwerben. Da das Beteiligungskapital begrenzt ist,kann die Annahme einer Beitrittserklärung von der Anbie terinund der Treuhänderin nicht garantiert werden. Ein Anspruchauf Annahme besteht nicht. Personen, die zum Zeitpunkt desBeitritts zum Treu hand- und Verwaltungs vertrag über die USamerikanischeoder kanadische Staats bürgerschaft verfügenoder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in denUSA oder Kanada (einschließlich deren jeweiligen Territorien)haben oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischenGreen Card sind, dürfen sich weder als Kommanditisten nochals Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen.MindestbeteiligungDie Mindestbeteiligung eines Anlegers beträgt US-Dollar25.000. Geringere Zeichnungssummen sind mit Zustimmungder Komplementärin zulässig. Ein Anspruch auf Herab set zungder Zeichnungssumme besteht nicht. Höhere Zeich nungs sum -men sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Anbieterinbietet einen Gesamtbetrag von US-Dollar 25,0 Mio. an.Danach beträgt die rechnerisch maximal zu begebende Anzahlder angebotenen Vermögensanlage 1.000 Kom man ditanteile.Eine Erhöhung des Beteiligungskapitals um weitere US-Dollar25,0 Mio. – d. h. insgesamt US-Dollar 50,0 Mio. – ist möglich.Bei einem Maximalvolumen von US-Dollar 50,0 Mio. beträgtdie rechnerisch maximal zu begebende Anzahl der Vermögens -anlage 2.000 Kommanditanteile. Die Komplemen tä rin ist zurRückabwicklung der Fondsgesellschaft berechtigt, wenn dasZeichnungsvolumen nicht ausreicht, um eine wirtschaftlicheGeschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft sicherstellen zukönnen.ZeichnungsfristDie Frist für die Zeichnung oder den Erwerb eines Anteilsbeginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des durch dieBundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) zurVer öffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes und endetgrundsätzlich am 30. Juni 2010, sofern nicht bereits vorherdas Beteiligungskapital vollständig gezeichnet ist (nachfolgendauch “Plat zierungsfrist” genannt). Die Komplementärin istberech tigt, die Platzierungsfrist zweimal um jeweils bis zusechs Monate zu verlängern oder die Platzierung bereits vordem Erreichen der ursprünglichen oder verlängerten Plat zie -rungs frist oder vor dem Erreichen des angestrebten Platzie -rungs volumens von US-Dollar 25,0 Mio. zu schließen. DiePlatzierungsfrist endet spätestens mit Vollplatzierung desMaxi malvolumens von US-Dollar 50,0 Mio. Die Komple men -tärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der seine fälligeEin lage ganz oder teilweise nicht erbringt, aus der Gesell schaftauszuschließen oder seine Einlage auf den Betrag der tatsächlicheingezahlten Einlage herabzusetzen. Darüber hinaus be -steht keine Möglichkeit, Zeichnungen vorzeitig zu schließenoder Zeichnungen, Anteile oder Betei ligungen zu kürzen.Zahlung des ErwerbspreisesDer Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme des An -legers und beträgt mindestens US-Dollar 25.000. Die Anlegerhaben den Erwerbspreis auf das folgende Konto der Fonds -gesellschaft einzuzahlen:<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 77
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Ocean Partners ShippingOcean Partne
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Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ih
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Opportunistische Schiffsbeteiligung
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Wichtige HinweiseDer vorliegende Ve
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Das BeteiligungsangebotKurzdarstell
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StrukturübersichtAnlegerCaveras Tr
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Beteiligungsangebot im ÜberblickMi
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Beteiligungsangebot im ÜberblickSo
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Risiken der VermögensanlageAllgeme
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schaften hiervon auch deutlich abwe
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unter Umständen zum Verlust der Ei
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Treuhand- und VerwaltungsvertragTre
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(3) Gemeinsamer Bevollmächtigter k
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HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITDie OPS Sh
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veräußern. Die von der Fondsgesel
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WiderrufsrechteDem Anleger steht ei
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BunkerkostenTreibstoffkosten für e
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LängeBei den Hauptabmessungen des
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TonnageMaßeinheit für Schiffsraum
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Ocean Partners Shipping Invest 3Oce
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Beitrittserklärung, Empfangsquittu
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8. Was passiert nach Annahme der Be
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VermittlerstempelName, Vorname der
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Widerrufsbelehrung Ocean Partners S