Kontoinhaber: OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3GmbH & Co. KGKontobezeichnung: OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3w/ EinwerbungKonto-Nr.: 05-57564-002Bank:Berenberg Bank, HamburgBLZ: 201 200 00IBAN:DE80201200000557564002BIC bzw.S.W.I.F.T.-Code: BEGODEHHDer Anleger hat seine Zeichnungssumme grundsätzlich inUS-Dollar zu erbringen. Ungeachtet dessen wird ihm dieMöglichkeit eingeräumt, die Einzahlung auf die Zeichnungs -summe in Euro zu leisten. Die in Euro geleistete Zeichnungs -summe wird von der das Einzahlungskonto führenden Bankzum Zeitpunkt der Umwandlung jeweils bestehenden Um -rech nungskurs in US-Dollar getauscht. Sofern die vom An -leger eingezahlten Euro-Beträge aufgrund von Wechsel kurs -schwankungen oder Umtauschgebühren nicht ausreichen, umdie Zeichnungssumme vollständig zu erbringen, wird die Ein -zahlungsdifferenz als ausstehende Zahlung auf die Pflicht -einlage auf dem variablen Kapitalkonto gebucht. Die Einzah -lungsdifferenz wird mit Auszahlung der Fondsgesell schaftzugunsten des Anlegers verrechnet. Auf Verlangen der Kom -plementärin ist der Treugeber verpflichtet, eine Ein zah lungs -differenz durch Zahlung an die Fondsgesellschaft auszugleichen.Übersteigt der tatsächlich auf dem Ein zah lungskontoeingegangene Betrag aufgrund einer Einzahlung in Euro denBetrag der Zeichnungssumme des Anlegers, ist die Zeich -nungs summe übersteigende Betrag auf dem variablen Kapi -talkonto als Einlage, die keine Pflicht einlage ist, zu verbuchen.Der übersteigende Betrag wird dem Treugeber mit derersten Auszahlung der Fondsgesellschaft ausgezahlt.EinzahlungstermineDie Anleger leisten ihre Einzahlungen wie folgt:50 %: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Annahmedes Beitritts durch die Treuhänderin,50 %: während der Platzierungsfrist innerhalb von10 Kalendertagen nach Aufforderung durch dieKomplementärin, spätestens aber innerhalb von10 Kalendertagen nach Ende der Platzierungsfrist.ZahlstelleFolgende Zahlstelle führt bestimmungsgemäß Zahlungen anden Anleger aus:Caveras Treuhand GmbH,Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg.Diese hält auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosenAusgabe bereit.Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung derBeteiligungGebühren, die von der das Einzahlungskonto führenden Bankvon der geleisteten Zeichnungssumme abgezogen werden,werden von der Fondsgesellschaft aus der Liquiditätsreserveausgeglichen. Gebühren, welche von der Bank des Anlegersin Rechnung gestellt werden, hat dieser selbst zu tragen. DieHöhe dieser Gebühren steht zum Zeitpunkt der Prospekt auf -stellung nicht fest. Sofern ein Anleger seine in der Beitritts -erklärung übernommene Zeichnungssumme bei Fälligkeitnicht vollständig einzahlt, können Verzugszinsen in Höhevon 0,5 % pro Monat auf die noch nicht eingezahlte Zeich -nungssumme anfallen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schaden ersatzes durch die Fondsge sellschaftist möglich. Wird ein Anleger wegen Nichtzahlung seinerEinlage ganz oder teilweise aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen,trägt dieser im Zusammenhang mit seinem Aus -scheiden entstehende Kosten und ist insbesondere verpflichtet,die auf seine nicht geleistete Zeichnungssumme entfallendeEigenkapital ver mittlungs gebühr in Höhe von 15,5 %bezogen auf den nicht eingezahlten Teil der Zeichnungs -summe zu tragen. Gleiches gilt im Falle des Aus schlussesgemäß § 21 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages.Ein seine Beteiligung übertragender oder aus der Fonds ge -sellschaft ausscheidender Gesellschafter hat die Fonds gesell -schaft und die übrigen Gesellschafter von sämtlichen Nach -teilen, insbesondere steuerlicher Art, freizustellen, die durchdie teilweise oder vollständige Übertragung oder das teilweiseoder vollständige Ausscheiden entstehen. Verlangen Anlegervon der Treuhänderin die Übertragung der für sie gehaltenenBeteiligung und die Eintragung in das Handels register derGesellschaft, müssen sie auf ihre Kosten eine notariell be -glaubigte Handelsregistervollmacht an die Komplementärinerteilen. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach der78 __ Rechtliche Grundlagen
Höhe der Beteiligung, beträgt jedoch höchstens Euro 130,00zzgl. Auslagen und etwaiger gesetzlicher Umsatz steuer(Stand: Dezember 2009), sofern die Anleger das von derTreuhänderin zur Verfügung gestellte Vollmachtsformularverwenden. Weiterhin fallen für die Eintragung in das Han -dels register bzw. die Löschung einer Handelsregister eintra -gung die gesetzlich festgelegten Notar- und Gerichtskostenan, die vom Anleger zu tragen sind. Deren Höhe hängt vomGegenstandswert ab und kann deshalb von der Anbieterinnicht prognostiziert werden. Im Falle einer unterjährigenÜbertragung trägt der verfügende Gesellschafter etwaige derFondsgesell schaft entstehende Kosten, deren Höhe zum Zeit -punkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes noch nichtbestimmt werden können. Verlangt ein Anleger unterZuhilfenahme eines Mitgliedes der rechts- und steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuch prüfer oder Steuerberater) Einsicht in die Bücher undPapiere der Fondsgesellschaft, so hat er die ihm ggf. entstehendenKosten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungnicht feststehen, selbst zu tragen. Der Anleger ist darüberhinaus verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbind lich -keiten und Kosten – mit Ausnahme der Kosten des Geschäfts -betriebes der Treuhänderin – freizustellen, die der Treuhän -derin im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Fonds -gesellschaft und deren Verwaltung entstehen. Ggf. hat dieTreuhänderin auch einen Haftungsfreistellungsanspruchgegen den Treu geber. Sofern und soweit Anleger von Drittenaufgrund eines Haftungstatbestandes in Anspruch genommenwerden (vgl. dazu den Abschnitt “Haftung des Anlegers“,Seite 80), können zusätzliche Kosten für die Einschaltungvon Rechtsberatern, Gerichtskosten und sonstige Kosten fürdie Befriedigung von Haftungsansprüchen entstehen. DerenHöhe hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kannebenfalls von der Anieterin nicht prognostiziert werden.Streitig keiten über die Höhe einer dem Anleger im Falle desAus scheidens geschuldeten Abfindung werden durch einenWirt schaftsprüfer entschieden. Die Kosten für dieInanspruch nahme des Wirtschaftsprüfers werden von derFondsgesell schaft getragen, soweit der Wirtschaftsprüfer einehöhere als die von der Fondsgesellschaft festgelegte Ab fin dungbestimmt. In allen anderen Fällen trägt der ausscheidendeGesellschafter die Kosten der Inanspruchnahme des Wirt -schafts prüfers. Bei Veräußerung der Beteiligung sind vomAnleger ggf. anfallende Nebenkosten, wie z. B. GutachteroderTransaktions kosten, insbesondere bei unterjährigerVerfügung, zu tragen.Finanziert der Anleger seine Beteiligung durch ein Darlehen,wovon die Anbieterin ausdrücklich abrät, fallen neben denlaufenden Zins- und Tilgungszahlungen möglicherweise weitereKosten (z. B. Bearbeitungsgebühren, Vorfälligkeitsent -schädigung bei vorzeitiger Rückzahlung) an. Die Höhe dieserKosten ist z.B. von den persönlichen Verhältnissen oder derHöhe der Beteiligung des Anlegers abhängig. Die Höhe kanndaher von der Anbieterin nicht prognostiziert werden. Gene -rell sind vom Anleger die von ihm persönlich veranlasstenKosten, wie z.B. Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren,Steuerberatungskosten oder Reisekosten, zu tragen. Darüberhinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und derVeräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.Weitere Leistungen des AnlegersEine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter ist ausgeschlossen, sofern die Gesellschafter nicht einstimmig die Leis -tung eines Nachschusses beschließen. Dies gilt auch, wennEntnahmen erfolgen, die von Gewinnen der Fondsge sellschaftnicht gedeckt sind. Entnahmen führen vorbehaltlich abweichendergesetzlicher Regelungen nicht zu einem Wiederaufl -eben der Einlageverpflichtung und sind auch im Rahmen derLiquidation der Fondsgesellschaft oder im Falle des Ausschei -dens eines Kommanditisten im Verhältnis zur Fondsgesell -schaft und der Gesellschafter zueinander nicht auszugleichen.Im Falle des Ausschlusses eines Gesell schaf ters gemäß § 21des Gesellschaftsvertrages kann die Fonds gesellschaft grundsätzlichebenfalls keinen Ausgleich verlangen, wenn sich beiden Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsgut -haben ergibt. Ein Anleger ist jedoch zur Rückzahlung vonEntnahmen verpflichtet, die nicht durch Gewinne der Fonds -gesellschaft gedeckt sind. Entnahmen der Anbieterin auf ihrenlaufenden Gewinnvorab sind auch insoweit nicht ausgleichspflichtig.Zudem kann der Anleger unter bestimmten Um stän -den gegenüber Dritten haften und von diesen auf Zah lung inAnspruch genommen werden (vgl. dazu den Abschnitt “Haf-tung des Anlegers”, Seite 80). Darüber hinaus bestehen keineVerpflichtungen des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen,insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.AbsicherungenFür die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlagehat keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewähr -leistung übernommen. Ein Garantiefonds o. ä. besteht nicht.Hinsichtlich der Verwendung des Kommanditkapitals bestehtein Mittelverwendungskontrollvertrag.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 79
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Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ih
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Wichtige HinweiseDer vorliegende Ve
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Risiken der VermögensanlageAllgeme
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schaften hiervon auch deutlich abwe
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unter Umständen zum Verlust der Ei
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