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Ocean Partners Shipping Invest 3

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Höhe der Beteiligung, beträgt jedoch höchstens Euro 130,00zzgl. Auslagen und etwaiger gesetzlicher Umsatz steuer(Stand: Dezember 2009), sofern die Anleger das von derTreuhänderin zur Verfügung gestellte Vollmachtsformularverwenden. Weiterhin fallen für die Eintragung in das Han -dels register bzw. die Löschung einer Handelsregister eintra -gung die gesetzlich festgelegten Notar- und Gerichtskostenan, die vom Anleger zu tragen sind. Deren Höhe hängt vomGegenstandswert ab und kann deshalb von der Anbieterinnicht prognostiziert werden. Im Falle einer unterjährigenÜbertragung trägt der verfügende Gesellschafter etwaige derFondsgesell schaft entstehende Kosten, deren Höhe zum Zeit -punkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes noch nichtbestimmt werden können. Verlangt ein Anleger unterZuhilfenahme eines Mitgliedes der rechts- und steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuch prüfer oder Steuerberater) Einsicht in die Bücher undPapiere der Fondsgesellschaft, so hat er die ihm ggf. entstehendenKosten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungnicht feststehen, selbst zu tragen. Der Anleger ist darüberhinaus verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbind lich -keiten und Kosten – mit Ausnahme der Kosten des Geschäfts -betriebes der Treuhänderin – freizustellen, die der Treuhän -derin im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Fonds -gesellschaft und deren Verwaltung entstehen. Ggf. hat dieTreuhänderin auch einen Haftungsfreistellungsanspruchgegen den Treu geber. Sofern und soweit Anleger von Drittenaufgrund eines Haftungstatbestandes in Anspruch genommenwerden (vgl. dazu den Abschnitt “Haftung des Anlegers“,Seite 80), können zusätzliche Kosten für die Einschaltungvon Rechtsberatern, Gerichtskosten und sonstige Kosten fürdie Befriedigung von Haftungsansprüchen entstehen. DerenHöhe hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kannebenfalls von der Anieterin nicht prognostiziert werden.Streitig keiten über die Höhe einer dem Anleger im Falle desAus scheidens geschuldeten Abfindung werden durch einenWirt schaftsprüfer entschieden. Die Kosten für dieInanspruch nahme des Wirtschaftsprüfers werden von derFondsgesell schaft getragen, soweit der Wirtschaftsprüfer einehöhere als die von der Fondsgesellschaft festgelegte Ab fin dungbestimmt. In allen anderen Fällen trägt der ausscheidendeGesellschafter die Kosten der Inanspruchnahme des Wirt -schafts prüfers. Bei Veräußerung der Beteiligung sind vomAnleger ggf. anfallende Nebenkosten, wie z. B. GutachteroderTransaktions kosten, insbesondere bei unterjährigerVerfügung, zu tragen.Finanziert der Anleger seine Beteiligung durch ein Darlehen,wovon die Anbieterin ausdrücklich abrät, fallen neben denlaufenden Zins- und Tilgungszahlungen möglicherweise weitereKosten (z. B. Bearbeitungsgebühren, Vorfälligkeitsent -schädigung bei vorzeitiger Rückzahlung) an. Die Höhe dieserKosten ist z.B. von den persönlichen Verhältnissen oder derHöhe der Beteiligung des Anlegers abhängig. Die Höhe kanndaher von der Anbieterin nicht prognostiziert werden. Gene -rell sind vom Anleger die von ihm persönlich veranlasstenKosten, wie z.B. Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren,Steuerberatungskosten oder Reisekosten, zu tragen. Darüberhinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und derVeräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.Weitere Leistungen des AnlegersEine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter ist ausgeschlossen, sofern die Gesellschafter nicht einstimmig die Leis -tung eines Nachschusses beschließen. Dies gilt auch, wennEntnahmen erfolgen, die von Gewinnen der Fondsge sellschaftnicht gedeckt sind. Entnahmen führen vorbehaltlich abweichendergesetzlicher Regelungen nicht zu einem Wiederaufl -eben der Einlageverpflichtung und sind auch im Rahmen derLiquidation der Fondsgesellschaft oder im Falle des Ausschei -dens eines Kommanditisten im Verhältnis zur Fondsgesell -schaft und der Gesellschafter zueinander nicht auszugleichen.Im Falle des Ausschlusses eines Gesell schaf ters gemäß § 21des Gesellschaftsvertrages kann die Fonds gesellschaft grundsätzlichebenfalls keinen Ausgleich verlangen, wenn sich beiden Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsgut -haben ergibt. Ein Anleger ist jedoch zur Rückzahlung vonEntnahmen verpflichtet, die nicht durch Gewinne der Fonds -gesellschaft gedeckt sind. Entnahmen der Anbieterin auf ihrenlaufenden Gewinnvorab sind auch insoweit nicht ausgleichspflichtig.Zudem kann der Anleger unter bestimmten Um stän -den gegenüber Dritten haften und von diesen auf Zah lung inAnspruch genommen werden (vgl. dazu den Abschnitt “Haf-tung des Anlegers”, Seite 80). Darüber hinaus bestehen keineVerpflichtungen des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen,insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.AbsicherungenFür die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlagehat keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewähr -leistung übernommen. Ein Garantiefonds o. ä. besteht nicht.Hinsichtlich der Verwendung des Kommanditkapitals bestehtein Mittelverwendungskontrollvertrag.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 79

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