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Ocean Partners Shipping Invest 3

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Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG wurde am1. Dezember 2009 als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.KG) von der OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 VerwaltungsgesellschaftmbH als Komplementärin ohne Einlage und der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG als Kommandi -tistin mit einer Pflichteinlage in Höhe von US-Dollar 10.000und einer im Handelsregister eingetragener Haftsumme von1.000 Euro gegründet (nachfolgend “OPS Ship 9 KG” genannt).Die OPS Ship 9 KG wurde erstmalig am 18. Dezember 2009in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA110959 eingetragen.Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co. KG(nachfolgend “OPS Shipmanagement KG”) ist berechtigt, sichin Höhe eines von der Komplementärin der Zielgesellschaftenfestzusetzenden Betrages als weitere Kommanditistin an diesenzu beteiligen. Der Beitritt erfolgt durch einseitige Erklä -rung der OPS Shipmanagement KG gegenüber der Komple -mentärin. Soweit die OPS Shipmanagement KG aus dem mitden Zielgesellschaften abgeschlossenen Beree derungsvertragDritte beauftragt oder Rechte und Pflichten aus diesem Ver -trag in zulässiger Weise ganz oder teilweise im Wege derVertragsübernahme auf Dritte überträgt, ist sie berechtigt,von ihrer Kommanditeinlage einen Teilbetrag auf den oderdie Dritten zu übertragen. Die Übertragung darf nicht zumvollständigen Ausscheiden der OPS Ship mana ge ment KG ausden Zielgesellschaften führen. Alternativ kann die Komple -mentärin der Zielgesellschaften den oder die Dritten auch inHöhe eines von ihr festzusetzenden Betrages direkt als weitere(n)Kommanditisten an der Zielgesellschaft beteiligen. DieKomplementärin der Zielgesellschaften ist ferner ermächtigt,ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter der Zielge sell -schaften weitere Kommanditisten aufzunehmen, die sich inHöhe eines von der Komplementärin festzusetzenden Betra -ges beteiligen, soweit dies zur Eigenkapitalausstat tung derZielgesellschaften bei Kauf eines Schiffes erforderlich ist.Sofern die Fonds gesellschaft ihre Kommanditbetei li gung anden Zielgesell schaften erhöht, ist je US-Dollar 1,00 dererhöhten Kom manditbeteiligung Euro 0,10 als zusätzlicheHaftsumme der Fondsgesellschaft in das Handelsregister einzutragen.Dies gilt für einen Beitritt der OPS Shipmanage -ment KG und etwaiger Dritter entsprechend.Die Gesellschaftsverträge der OPS Ship 8 KG und der OPSShip 9 KG sind – mit Ausnahme der Firmierung – identisch.Der Gesellschaftsvertrag der OPS Ship 8 KG ist beispielhaftim Kapitel “Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft” abSeite 116 abgedruckt. Sofern nachfolgend in diesem Kapitelauf “Zielgesellschaften” Bezug genommen wird, sind damitdie OPS Ship 8 KG und die OPS Ship 9 KG gemeint.Geschäftstätigkeit der ZielgesellschaftenGegenstand des Unternehmens und zugleich wichtigsterTätigkeitsbereich der Zielgesellschaften ist der Erwerb undder Betrieb eines Seeschiffes. Die Zielgesellschaften könnenGeschäfte jeder Art im Innen- und Ausland tätigen, die ge -eignet sind dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbaroder mittelbar zu dienen oder diese zu fördern, soweit es sichnicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. DieZielgesellschaften können insbesondere andere Gesellschaftengründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, sofern derUnternehmensgegenstand mit dem Unternehmensgegenstandder Zielgesellschaften vergleichbar ist.Sobald eine Zielgesellschaft ein Schiff, welches den <strong>Invest</strong>i -tionskriterien der Fondsgesellschaft (vgl. im Abschnitt “<strong>Invest</strong>i-tionskriterien” des Kapitels “Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie” auf Seite34) entspricht, zu erwerben beabsichtigt, wird die Fondsge sell -schaft ihr in der jeweiligen Zielgesellschaft vorhandenes Kom -manditkapital in dem Maße erhöhen, dass der für den Erwerbdes Schiffs benötigte Eigenkapitalanteil vorhanden ist.Bis zur tatsächlichen <strong>Invest</strong>ition in ein Schiff können dieZielgesellschaften das Kommanditkapital in geeignete Tages -geldanlagen, kurzfristige Termingelder, Spareinlagen, Geld -marktinstrumente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kredit wesen -gesetz definiert) oder in Staatsanleihen, deren Fälligkeit auchnach der <strong>Invest</strong>ition der Mittel gemäß dem <strong>Invest</strong>itions planliegen darf, zu investieren. Eine Geldanlage in ausländischeWährungen, insbesondere in US-Dollar, ist zulässig.Geschäftsführung und VertretungDie Zielgesellschaften werden jeweils von der Komplemen -tärin, die gleichzeitig Komplementärin der Fondsgesellschaftist, vertreten.Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, die in § 6Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages der Zielgesellschaften ge -nannten Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung derGesellschafterversammlung oder des Beirats der Fonds gesell -schaft abzuschließen, durchzuführen, zu ändern oder zubeenden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 81

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