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Ocean Partners Shipping Invest 3

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Beteiligungsangebot im ÜberblickSobald die Summe der Auszahlungen an die Anleger zu einer Vermögensmehrung vonmehr als 8 % p.a. der gezeichneten Einlagen führt, werden die übersteigenden Ergeb -nisse zu 80 % allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten und zu20 % der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> als Gewinnvorab zugewiesen.Steuerliche AspekteDie Fondsgesellschaft und die Zielgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.Aufgrund der geplanten Optionen der Zielgesellschaften zur Tonnagesteuer werdenmöglichen Auszahlungen geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen. Auch ein etwaigerVeräußerungsgewinn ist durch die Tonnagesteuer abgegolten. Das steuerliche Ergebniswird den Anlegern entsprechend den Regelungen der Gesellschaftsverträge zugewiesenund ist in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.Zu Einzelheiten siehe Abschnitt “Steuerliche Grundlagen”, Seite 90 ff.Haftung der AnlegerDurch die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist die Haftung der Kommanditisten auf ihrejeweilige im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Die gesetzliche Haftungerlischt, sobald der Kommanditist Einlagen in Höhe seiner eingetragenen Haftsummeeingezahlt hat (vgl. §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht besteht nicht.Die Kommanditisten werden je US-Dollar 1,00 ihrer Zeichnungssumme mit einerHafteinlage von Euro 0,10 in das Handelsregister eingetragen. Einzelheiten hierzufinden sich im Abschnitt “Haftungsangelegenheiten”, Seite 27 und im Abschnitt“Haftung des Anlegers” auf Seite 80. Entsprechendes gilt für Anleger, die sich über dieTreu händerin nur mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen.BeiratDie Fondsgesellschaft erhält einen Beirat, welcher die Interessen der Gesellschaftergegenüber der Komplementärin vertritt. Der Beirat muss den ihm vorgelegten Rechts -geschäften, insbesondere über den Erwerb und die Veräußerung von Schiffen derZielgesellschaften sowie von Co-<strong>Invest</strong>itionen und Kapitalerhöhungen, zustimmen. DerBeirat ist gleich zeitig Beirat in den von der Fondsgesellschaft gegründeten Zielgesell -schaften. Bei Zielgesell schaften, an denen die Fondsgesellschaft weniger als 100 % desKommanditkapitals erwirbt, wird die Fondsgesellschaft sich nach besten Kräften bemühen,dort gegebenenfalls einen Beirat zu errichten. Der Beirat besteht aus mindestenszwei und höchstens drei natürlichen Personen. Zwei dieser Beiratsmitglieder werden ineiner Gesellschafter versammlung nach Ende der Platzierungsfrist aus dem Gesellschaf -terkreis gewählt, ein drittes Beiratsmitglied kann von der Komplementärin entsandtwerden. Während der Platzierungsphase können <strong>Invest</strong>itionen, die ausschließlich innerhalbder Inves titions kriterien liegen, ohne Zustimmung des Beirats getätigt werden.16 __ Das Beteiligungsangebot

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