12.07.2015 Aufrufe

Ocean Partners Shipping Invest 3

Ocean Partners Shipping Invest 3

Ocean Partners Shipping Invest 3

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für die in § 6 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrages der Ziel -gesellschaften genannten Rechtsgeschäfte und Maßnahmenbedarf die Komplementärin der Zielgesellschaften der vorherigenZustimmung des Beirats der Fondsgesellschaft.VergütungenFür die Übernahme der persönlichen Haftung in der Ziel ge -sellschaft steht der Komplementärin ab dem Jahr 2010 beijeder Zielgesellschaft eine vom Ergebnis unabhängige Haf -tungsvergütung in Höhe von anfänglich US-Dollar 2.500 p. a.zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer zu. Der An -spruch entsteht jeweils anteilig zum 1. Januar eines Kalen -derjahres und ist sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinauserhält die Komplementärin sämtliche Aufwendungen ersetzt,die durch ihre gesellschaftsrechtliche Beteiligung an derZielgesellschaft entstehen und dem Umfang eines ordentlichenGeschäftsbetriebs entsprechen. Die Kosten ihres eigenenGeschäftsbetriebes trägt die Komplementärin selbst. Im Hin -blick auf die Haftung der Komplementärin und auf die Ver -jährung von Ansprüchen gegen die Komplementärin entsprechendie Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Ziel -gesellschaften den Regelungen des Gesellschaftsvertrages derFondsgesellschaft (vgl. dazu in diesem Kapitel “Ver traglicheGrundlagen” den Abschnitt “Haftungsübernahme durch dieKomplementärin” auf Seite 83).Die zum Beitritt berechtigte OPS Shipmanagement KG erhältauf Basis eines gesonderten abgeschlossenen Bereederungs -vertrags eine Vergütung für die Bereederung (vgl. dazu indiesem Kapitel “Vertragliche Grundlagen” den Abschnitt“Bereederungsvertrag” auf Seite 85 f.).Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der ZielgesellschaftenDie Fondsgesellschaft erhält für die Erbringung der in § 7Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages der Zielgesellschaften aufgeführtenGesellschafterleistungen von jeder Zielgesellschafteinen gegenüber dem Gewinnvorabanspruch der OPS Ship -management KG vorrangigen Gewinnvorab in Höhe von0,8 % p. a. bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in dieZielgesellschaft investierte Kapital. Wird kein ausreichenderJahresüberschuss bzw. ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen, wirdder nicht gewährte Gewinnvorab rechnerisch auf die Folge -jahre vorgetragen und vorrangig gewährt, sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.Sofern die OPS Shipmanagement KG einer Zielgesellschaftbeitritt, erhält sie von dieser bei Verkauf oder Totalverlusteines Schiffs für die Abwicklung einen Gewinnvorab in Höhevon 3 % des Bruttoveräußerungserlöses des Schiffs bzw. eineretwaigen Versicherungsentschädigung. Dieser Gewinnvorabwird im Rahmen der Ergebnisverteilung zugewiesen undnicht als Aufwand der Zielgesellschaften behandelt.Die Fondsgesellschaft hat gegenüber den Zielgesellschafteneinen Anspruch auf Auszahlung des ihr zustehenden Ge -winn vorabs und ist berechtigt, monatlich angemesseneVorauszahlungen darauf zu verlangen. Das Entnahmerechtder Fondsgesellschaft besteht unabhängig davon, dass derGewinnvorab tatsächlich entsteht. Sofern der Gewinnvorabnicht in Höhe der vorgenannten Entnahme entstanden ist, istdie Entnahme als Vorabentnahme auf Gewinne künftigerGeschäftsjahre anzurechnen. Die OPS Shipmanagement KGhat ebenfalls Anspruch auf die Auszahlung des ihr zustehendenGewinnvorabs.Im Hinblick auf eine Nachschussverpflichtung der Gesell -schafter gelten die Ausführungen zu einer Nachschuss ver -pflichtung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft (vgl. dazuin diesem Kapitel “Angaben über die Fondsgesellschaft”, Ab -schnitt “Weitere Leistungen des Anlegers” auf Seite 79) entsprechend.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 9 Abs. (6)des Gesellschafts vertrages der Zielgesellschaften.Rechte der Fondsgesellschaft in den ZielgesellschaftenDer Fondsgesellschaft stehen in den Zielgesellschaften dieüblichen Rechte eines Kommanditisten zu. Dies betrifft insbesonderedas Recht auf Teilnahme am Ergebnis und Vermögen,auf Entnahme und Informationen sowie das Stimmrecht.Dauer und Liquidation der ZielgesellschaftenDie Zielgesellschaften enden ohne Auflösungsbeschluss je -weils zum 31. Dezember 2020. Die Komplementärin hat dasRecht, die Gesellschaftsdauer einseitig zweimal um jeweils12 Monate zu verlängern, wenn der Stand der Veräußerungder Schiffe dies erforderlich macht. Eine weitere Verlängerungder Laufzeit kann von der Geselschafterversammlung miteinfacher Mehrheit beschlossen werden.Im Falle der Liquidation ist die Komplementärin alleinigeLiquidatorin der Zielgesellschaft.82 __ Rechtliche Grundlagen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!