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Ocean Partners Shipping Invest 3

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WiderrufsrechteDem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach§ 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung ist in der Beitritts -erklärung abgedruckt und vom Anleger gegenzuzeichnen.__ der unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaftbeteiligte Anleger aus dieser gemäß § 21 desGesell schaftsvertrages ausscheidet und eine von derFondsgesellschaft geschuldete Abfindung an den Anlegergezahlt ist.Mindestlaufzeit der Verträge, vertraglicheKündigungsregelungen und VertragsstrafenDie Fondsgesellschaft endet, ohne dass es eines Auflösungs -beschlusses bedarf, zum 31. Dezember 2020. Die Komple -mentärin hat das Recht, die Dauer der Gesellschaft einseitigzweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, wenn derStand der Abwicklung der im Vermögen der Fonds gesell -schaft befindlichen Anlagen dies erforderlich macht. Eineweitere Verlängerung der Laufzeit kann von der Gesellschaf -terversammlung der Fondsgesellschaft mit einfacher Mehrheitbeschlossen werden.Vor Beendigung der – gegebenenfalls verlängerten – Laufzeitkönnen die Anleger ihre Beteiligung nur aus wichtigemGrund kündigen. Die Kündigung hat schriftlich an dieKomplementärin der Fondsgesellschaft zu erfolgen. Ist derAnleger nicht selbst im Handelsregister eingetragen, kann erdie Treuhänderin schriftlich anweisen, die treuhänderischgehaltene Kommanditbeteiligung zu kündigen.Im Falle einer Kündigung steht dem Anleger eine gemäß § 22des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu ermittelndeAbfindung zu.Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird für die Dauerdes Bestehens der Fondsgesellschaft bis zu deren Vollbe endi -gung fest geschlossen. Er kann vom Anleger und von derTreuhänderin nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wennDie Rechtsfolgen einer Beendigung des Vertragsverhältnissesbestimmen sich nach § 10 des Treuhand- und Verwaltungs -vertrages und nach § 22 des Gesellschaftsvertrages.Eine Übertragung der Treugeber- bzw. Kommanditisten stel -lung ist nach Maßgabe des § 5 des Treuhand- und Verwal -tungsvertrages und des § 18 des Gesellschaftsvertrages derFondsgesellschaft möglich.Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Bei Ausschluss einesAnlegers wegen Nichtleistung der Einlage erhält dieser keineAbfindung. Im Falle eines Ausschlusses aus der Fondsgesell -schaft aus wichtigem Grund ist das Abfindungsguthabengegenüber den Abfindungsguthaben, welche ein Anleger beieinem sonstigen Ausscheiden aus der Gesellschaft erhält,reduziert.Sprach- und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestelltenInformationenDie hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen aufdem Stand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie sindwährend der Dauer des öffentlichen Angebots wirksam undwerden während dieses Zeitraums ebenfalls durch einenNachtrag vom Verkaufsprospekt aktualisiert. Sämtliche In -formationen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zurVerfügung.__ die Treuhänderin ganz oder teilweise mit dem für den Anleger gehaltenen Teil ihrer Beteiligung aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und eine von der Fondsgesell schaftgeschuldete Abfindung an den Treugeber gezahlt istoder<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 137

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