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Ocean Partners Shipping Invest 3

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tragung sämtlicher Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritteerhält der Vertragsreeder für die Koordination der Beree de -rung, das Controlling und die Überwachung des Drittensowie für die Befrachtung des Schiffes und das Abschließenvon Charter-, Pool- und Frachtverträgen im Einklang mit derBefrachtungsstrategie eine Vergütung in Höhe von 1,25 %der Einnahmen der Zielgesellschaften im vorgenanntenSinne. Für den Fall des Aufliegens oder einer Havarie beträgtdie Vergütung US-Dollar 50 pro Tag.Soweit die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresab -schlüsse der Zielgesellschaft durch den Vertragsreeder erfolgt,erhält dieser eine Vergütung in Höhe von US-Dollar 750monatlich. Kosten für die Jahresabschlussprüfung sowie dieKosten für Rechts- und Steuerberatung und Steuerer klär un -gen sind dem Vertragsreeder auf Nachweis gesondert von derZielgesellschaft zu erstatten. Die Vergütungen des Vertrags -reeders verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer. Der Vertragsreeder hat ferner verschiedeneKosten erstattungsansprüche, z.B. für Reisekosten.Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiffder Zielgesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder derZielgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die derVertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für Flottenkon -trakte erzielt, kommen der Zielgesellschaft insoweit zu Gute,als sie die Zielgesellschaft bzw. das Schiff der Zielgesellschaftwirtschaftlich betreffen.Die Haftung des Vertragsreeders je Schadensfall soll für einfacheFahrlässigkeit auf einen Betrag von US-Dollar 2,5 Mio.und für grobe Fahrlässigkeit auf einen Betrag von US-Dollar5,0 Mio. begrenzt werden.Die Fondsgesellschaft wird dafür sorgen, dass auch andereSchiffe, die von von ihr gegründeten Zielgesellschaftenbetrieben werden, mit der OPS Shipmanagement KG einenentsprechenden Bereederungsvertrag abschließen.MittelverwendungskontrolleAm 16. Dezember 2009 wurde zwischen der Fondsgesell -schaft, der Treuhänderin und der ASSENSIS GmbH Wirt -schaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg als unabhängigeMittelver wen dungskontrolleurin ein Mittelverwen -dungs kontrollvertrag abgeschlossen, welcher die Rechts -grund lage für die Tätigkeit der Mittelverwendungs kon trol -leurin bildet. Die Fondsgesell schaft wird ferner dafür sorgen,dass künftig von ihr gegründete Zielgesellschaften demMittel verwendungskontroll ver trag ebenfalls beitreten. DieRechte und Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurinergeben sich aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag,wonach die Mittelverwendungskontrolleurin im Wesentlichenberechtigt und verpflichtet ist, im Hinblick auf die Verfügungvon Geldern sicherzustellen, dass die jeweiligen Mittel nachMaßgabe des Beteiligungsangebotes von der Fondsgesell -schaft verwendet werden. Die Vertretungsberechtigung diesesKontos ist dabei so auszugestalten, dass die Fondsgesell schaftnur zusammen mit der Mittelverwendungskontrol leurinzeichnungs- und damit verfügungsbefugt ist. Die Mittel ver -wendungskontrolleurin wird eine Weiterleitung des Beteili -gungskapitals vom Einzah lungskonto der Fondsgesell schafterst vornehmen, wenn zur Zahlung folgende Voraus -setzungen nachgewiesen sind:__ Nachweis, dass das Kommanditkapital der derzeitigenKommanditisten der Fondsgesellschaft in Höhe voninsgesamt US-Dollar 50.000 eingezahlt ist,__ schriftliche Erklärung der Treuhänderin über diejeweilige Erhöhung ihres Kommanditkapitals aufgrunddes Beitritts von Treugebern zur Fondsgesellschaft,mindestens in Höhe der freizugebenden Mittel.Eine Weiterleitung des Beteiligungskapitals vom Ein zahlungs -konto an eine Zielgesellschaft oder eine künftige Zielgesell -schaft oder zum Erwerb einer Beteiligung an einer Zielge -sellschaft ist erst zulässig, wenn darüber hinaus folgendeVoraussetzungen nachgewiesen sind:__ schriftliche Anweisung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaftbzw. einer Zielgesellschaft oder einerkünftigen Zielgesellschaft;__ Vorliegen eines erforderlichen <strong>Invest</strong>itionsbeschlussesgemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bzw.einer Zielgesellschaft;__ Nachweis, dass die freie Liquidität der Fondsgesellschaftfür die Umsetzung des <strong>Invest</strong>itionsvorhabens ausreichendist.Die Mittelverwendungskontrolleurin hat im Hinblick auf dieVerfügung von Geldern vom Mittelverwendungskontrollkontosicherzustellen, dass die jeweiligen Mittel nach Maßgabe desBeteiligungsangebotes von der Fondsgesellschaft verwendetwerden. Hierbei müssen der Mittelverwendungskontrolleurinvor Weiterleitung des Beteiligungskapitals alle Verträge und86 __ Rechtliche Grundlagen

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