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Ocean Partners Shipping Invest 3

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(nachfolgend “Frühzeichnerbonus” genannt). Der Früh zeich -ner bonus berechnet sich ab dem der Einzahlung von 50 %der Zeichnungssumme folgenden 1. bzw. 15. eines Monatsund endet mit Ablauf der tatsächlichen Platzierungs frist bzw.der Schließung der Fondsgesellschaft. Die Komplementärinist in freiem Ermessen berechtigt, den Bonuszeitraum zu ver -längern. Sofern die Komplementärin vor Ablauf der Platzier -ungsfrist bzw. Schließung der Fonds gesellschaft die Einzah -lung von weiteren 50 % der Zeichnungssumme anfordert,bezieht sich der Frühzeichnerbonus auf die dann eingezahlteZeichnungssumme des Treugebers.Der Anbieterin steht ein gegenüber dem Frühzeichnerbonusnachrangiger Gewinnvorab für maßgeblich beratende Gesell -schafterleistungen gemäß § 7 Abs. (4) des Gesellschafts ver -trages der Fondsgesellschaft in Höhe von 0,75 % p.a. des vonder Fondsgesellschaft in die Zielgesellschaften investiertenKapitals zu.Solange die jährliche Vermögensmehrung des zum Ende derPlatzierungsfrist gezeichneten Kommanditkapitals der Fonds -gesellschaft über die Laufzeit, beginnend mit dem Ende derPlatzierungsfrist bis zur Veräußerung der letzten Zielgesell -schaft oder der von diesen gehaltenen Schiffen, durchschnittlichbis zu 8 % p.a. erreicht (nachfolgend “Basisergebnis”genannt), erfolgt die Verteilung des Gewinns im Verhältnisder festen Kapitalkonten. Sobald die jährliche Vermögens -mehrung das Basisergebnis übersteigt, wird die das Basis -ergebnis übersteigende Vermögensmehrung zu 80 % allenGesellschaftern im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten undzu 20 % der Anbieterin als Gewinnvorab zugewiesen. Soweitsich die Veräußerung der von der Fondsgesellschaft gehaltenenZielgesellschaften oder der von diesen gehaltenen Schiffeüber mehrere Geschäftsjahre erstreckt, ist das Basisergebnisfür jede Zielgesellschaft unter Berücksichtigung der anteiligenKosten der Fondsgesellschaft gesondert zu ermitteln. Minder -ergebnisse einer Zielgesellschaft werden mit Mehrergebnissenanderer Zielgesellschaften verrechnet.Die Ansprüche auf Gewinnvorab werden jedoch nur gewährt,soweit diese durch einen nach den Vorschriften des HGBermittelten Jahresüberschusses gedeckt sind. Wird kein ausreichenderJahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen,wird der nicht gewährte Gewinnvorab für das entsprechendeJahr rechnerisch auf die Folgejahre vorgetragenund vorrangig gewährt, sofern und sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.Soweit sich die von der Fondsgesellschaft geschuldeteGewerbesteuer aufgrund von Zahlungen an Gesellschaftererhöht, ist der entsprechende Erhöhungsbetrag auf demVerlustvortragskonto des betreffenden Gesellschafters alsVorabverlust zu buchen. Der betreffende Gesellschafter hatden Erhöhungsbetrag auf erstes Anfordern der Fondsgesell -schaft durch Zahlung in die Fondsgesellschaft einzulegen.Das Ergebnis der Geschäftsjahre 2009 und 2010 wird unabhängigvom Zeitpunkt des Beitritts auf die Anleger, die zumSchluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Fondsgesell -schaft beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonder -konten der Gesellschafter im Verhältnis der festen Kapital -konten bis zum 31. Dezember 2010 – gegebenenfalls einemspäteren Geschäftsjahr und vorbehaltlich von Gewinnvorabsund Vorabverlusten – relativ gleich stehen. Im Falle der Ver -längerung der Platzierungsfrist über den 31. Dezember 2010hinaus erfolgt die Gleichstellung zum 31. Dezember 2011bzw. gegebenenfalls in einem späteren Geschäftsjahr.Ungeachtet der Möglichkeit, die Zeichnungssumme in Euroauf das Einzahlungskonto einzuzahlen, erfolgt die gesamteErgebnisverteilung der Fondsgesellschaft, insbesondere imHinblick auf die Berechnung von Frühzeichnerboni, Gewinn -vorabs und Verlustvorabs, ausschließlich auf US-Dollar Basis.Eine Reinvestition von Rückflüssen ist nicht vorgesehen. DieFondsgesellschaft ist jedoch berechtigt, Rückflüsse aus einerZielgesellschaft für liquiditätsstützende Maßnahmen zugunsteneiner anderen Zielgesellschaft zu verwenden.Auszahlungen und LiquidationserlösDie Komplementärin, die Anbieterin und die Treuhänderinhaben Anspruch auf Zahlung der von der Fondsgesellschaftgeschuldeten Vergütungen und Aufwendungen. Die Anbie -terin hat ferner Anspruch auf Auszahlung ihres laufendenund ihres erfolgsabhängigen Gewinnvorabs. Im Hinblick aufden laufenden Gewinnvorab ist die Anbieterin berechtigt,monatlich angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.Dieses Recht ist unabhängig davon, dass der Gewinnvorabentsteht. Sofern der Gewinnvorab nicht in Höhe der vorgenommenenEntnahme entsteht, ist die Entnahme als Vorab ent -nahme auf Gewinne für künftige Geschäftsjahre anzurechnen.Gesellschafter, welche Anspruch auf den Frühzeichnerbonushaben, steht ein gegenüber den Ansprüchen der Anbieterinauf angemessene Vorabentnahmen nachrangiger und im72 __ Rechtliche Grundlagen

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