(nachfolgend “Frühzeichnerbonus” genannt). Der Früh zeich -ner bonus berechnet sich ab dem der Einzahlung von 50 %der Zeichnungssumme folgenden 1. bzw. 15. eines Monatsund endet mit Ablauf der tatsächlichen Platzierungs frist bzw.der Schließung der Fondsgesellschaft. Die Komplementärinist in freiem Ermessen berechtigt, den Bonuszeitraum zu ver -längern. Sofern die Komplementärin vor Ablauf der Platzier -ungsfrist bzw. Schließung der Fonds gesellschaft die Einzah -lung von weiteren 50 % der Zeichnungssumme anfordert,bezieht sich der Frühzeichnerbonus auf die dann eingezahlteZeichnungssumme des Treugebers.Der Anbieterin steht ein gegenüber dem Frühzeichnerbonusnachrangiger Gewinnvorab für maßgeblich beratende Gesell -schafterleistungen gemäß § 7 Abs. (4) des Gesellschafts ver -trages der Fondsgesellschaft in Höhe von 0,75 % p.a. des vonder Fondsgesellschaft in die Zielgesellschaften investiertenKapitals zu.Solange die jährliche Vermögensmehrung des zum Ende derPlatzierungsfrist gezeichneten Kommanditkapitals der Fonds -gesellschaft über die Laufzeit, beginnend mit dem Ende derPlatzierungsfrist bis zur Veräußerung der letzten Zielgesell -schaft oder der von diesen gehaltenen Schiffen, durchschnittlichbis zu 8 % p.a. erreicht (nachfolgend “Basisergebnis”genannt), erfolgt die Verteilung des Gewinns im Verhältnisder festen Kapitalkonten. Sobald die jährliche Vermögens -mehrung das Basisergebnis übersteigt, wird die das Basis -ergebnis übersteigende Vermögensmehrung zu 80 % allenGesellschaftern im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten undzu 20 % der Anbieterin als Gewinnvorab zugewiesen. Soweitsich die Veräußerung der von der Fondsgesellschaft gehaltenenZielgesellschaften oder der von diesen gehaltenen Schiffeüber mehrere Geschäftsjahre erstreckt, ist das Basisergebnisfür jede Zielgesellschaft unter Berücksichtigung der anteiligenKosten der Fondsgesellschaft gesondert zu ermitteln. Minder -ergebnisse einer Zielgesellschaft werden mit Mehrergebnissenanderer Zielgesellschaften verrechnet.Die Ansprüche auf Gewinnvorab werden jedoch nur gewährt,soweit diese durch einen nach den Vorschriften des HGBermittelten Jahresüberschusses gedeckt sind. Wird kein ausreichenderJahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen,wird der nicht gewährte Gewinnvorab für das entsprechendeJahr rechnerisch auf die Folgejahre vorgetragenund vorrangig gewährt, sofern und sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.Soweit sich die von der Fondsgesellschaft geschuldeteGewerbesteuer aufgrund von Zahlungen an Gesellschaftererhöht, ist der entsprechende Erhöhungsbetrag auf demVerlustvortragskonto des betreffenden Gesellschafters alsVorabverlust zu buchen. Der betreffende Gesellschafter hatden Erhöhungsbetrag auf erstes Anfordern der Fondsgesell -schaft durch Zahlung in die Fondsgesellschaft einzulegen.Das Ergebnis der Geschäftsjahre 2009 und 2010 wird unabhängigvom Zeitpunkt des Beitritts auf die Anleger, die zumSchluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Fondsgesell -schaft beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonder -konten der Gesellschafter im Verhältnis der festen Kapital -konten bis zum 31. Dezember 2010 – gegebenenfalls einemspäteren Geschäftsjahr und vorbehaltlich von Gewinnvorabsund Vorabverlusten – relativ gleich stehen. Im Falle der Ver -längerung der Platzierungsfrist über den 31. Dezember 2010hinaus erfolgt die Gleichstellung zum 31. Dezember 2011bzw. gegebenenfalls in einem späteren Geschäftsjahr.Ungeachtet der Möglichkeit, die Zeichnungssumme in Euroauf das Einzahlungskonto einzuzahlen, erfolgt die gesamteErgebnisverteilung der Fondsgesellschaft, insbesondere imHinblick auf die Berechnung von Frühzeichnerboni, Gewinn -vorabs und Verlustvorabs, ausschließlich auf US-Dollar Basis.Eine Reinvestition von Rückflüssen ist nicht vorgesehen. DieFondsgesellschaft ist jedoch berechtigt, Rückflüsse aus einerZielgesellschaft für liquiditätsstützende Maßnahmen zugunsteneiner anderen Zielgesellschaft zu verwenden.Auszahlungen und LiquidationserlösDie Komplementärin, die Anbieterin und die Treuhänderinhaben Anspruch auf Zahlung der von der Fondsgesellschaftgeschuldeten Vergütungen und Aufwendungen. Die Anbie -terin hat ferner Anspruch auf Auszahlung ihres laufendenund ihres erfolgsabhängigen Gewinnvorabs. Im Hinblick aufden laufenden Gewinnvorab ist die Anbieterin berechtigt,monatlich angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.Dieses Recht ist unabhängig davon, dass der Gewinnvorabentsteht. Sofern der Gewinnvorab nicht in Höhe der vorgenommenenEntnahme entsteht, ist die Entnahme als Vorab ent -nahme auf Gewinne für künftige Geschäftsjahre anzurechnen.Gesellschafter, welche Anspruch auf den Frühzeichnerbonushaben, steht ein gegenüber den Ansprüchen der Anbieterinauf angemessene Vorabentnahmen nachrangiger und im72 __ Rechtliche Grundlagen
Übrigen vorrangiger Anspruch auf Sonderentnahme in Höhedes ihnen zustehenden Frühzeichnerbonus zu. Der Sonder ent -nahmeanspruch auf den Frühzeichnerbonus entsteht, sofernund sobald die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft eine entsprechendeAuszahlung zulässt. Frühzeichnerboni werdensolange vor den sonstigen Gewinnausschüttungen ausgezahlt,bis diese vollständig ausgeschüttet sind. Sofern die Liqui di -tätslage der Fondsgesellschaft nur eine teilweise Auszahlungder Frühzeichnerboni zulässt, wird der für die Auszahlungzur Verfügung stehende Betrag anteilig im Verhältnis derHöhe des Anspruchs auf einen Frühzeichner bonus zueinanderausgezahlt.Die Komplementärin ist berechtigt, die nach Abschluss der<strong>Invest</strong>itionen bei der Fondsgesellschaft vorhandene Liquidität– unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditäts -reserve – an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festenKapitalkonten zueinander auszuzahlen. Die Gesellschafterkönnen ferner mittels Gesellschafterbeschluss Auszahlungenan alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapital -konten zueinander beschließen. Die Komplementärin kannder Fassung eines Auszahlungsbeschlusses widersprechen,wenn die Liquiditäts- und Vermögenslage der Fondsgesell -schaft eine entsprechende Auszahlung nicht zulässt. Ein diesemWiderspruch entgegenstehender Gesellschafterbeschlussgilt als nicht gefasst. Gegebenenfalls ist die Komplementärinverpflichtet, eine vertraglich vorgesehene oder eine beschlosseneAuszahlung auszusetzen. Eine etwaige Differenz zwischenden nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesell schaftvorgesehenen bzw. beschlossenen Auszahlungen und der tatsächlichenEntnahme eines Kommanditisten sind durch zu -sätzliche Entnahmen auszugleichen, sobald die LiquiditätsundVermögenslage der Fondsgesellschaft dies zulässt. Dabeigeht ein Aufholungsanspruch der Anleger auf einen Früh -zeichnerbonus sonstigen Aufholungsansprüchen im Rang vor,ist jedoch nachrangig gegenüber Aufholungsansprüchen derAnbieterin im Hinblick auf ihren laufenden Gewinnvorab.Die Komplementärin ist berechtigt, Auszahlungen an Kom -manditisten mit ausstehenden Pflichteinlagen sowie daraufentstandenen Zinsforderungen und Fehlbeträgen zu verrechnen.Dies gilt auch für den Fall der treuhänderischen Betei -ligung über die Treuhänderin. Bei Liquidation der Fonds ge -sellschaft werden sämtliche nach Befriedigung der Gläubigerder Fondsgesellschaft und nach Abzug der Liqui dationskostenverbleibenden liquiden Mittel, unter Berück sichtigung vonGewinnvorabs und Vorabverlusten, an die Kommanditistenim Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten verteilt. Reicht derLiquidationserlös nicht aus, um positive Salden des festenund des variablen Kapitalkontos sowie des Verlustvortrags -kontos sämtlicher Gesellschafter durch Zahlung aufzulösen,sind zunächst etwaige noch nicht entnommene Ansprücheauf Gewinnvorab zu erfüllen. Im An schluss daran ist der verbleibendeBetrag den Gesellschaftern im Verhältnis derSalden der über das feste Kapitalkonto aufzulösenden Gesell -schafterkonten zueinander gutzubringen.Die Gesellschafter können in der Beitrittserklärung wählen,ob sie ihre Auszahlungen in US-Dollar oder in Euro erhaltenmöchten. Trifft ein Gesellschafter in der Beitrittserklärungkeine entsprechende Auswahl, erfolgt die Auszahlung inUS-Dollar. Sofern die Komplementärin bis spätestens sechsWochen vor der geplanten Auszahlung keine anderslautendeschriftliche Weisung zugegangen ist, erhält der Gesellschafterdie Auszahlung in der gleichen Währung, wie bei der unmittelbarvorangegangenen Auszahlung. Die Komplementärinwird zu geeigneten Zeitpunkten die von der Fondsgesell schaftvereinnahmten Beträge in Höhe der voraussichtlich in Eurovorzunehmenden Auszahlungen umtauschen. Etwaige Wech -sel kursschwankungen gehen zu Lasten der Gesell schaf ter,welche eine Auszahlung in Euro wünschen.Gesellschafterversammlungen und BeschlussfassungenJeder Anleger kann an Gesellschafterversammlungen undBeschlussfassungen der Fondsgesellschaft teilnehmen odersich nach Maßgabe von § 12 Abs. (8) des Gesellschafts ver -trages vertreten lassen. Die Gesellschafterversammlung istbeispielsweise zuständig für die Entgegennahme des Berichtsder Komplementärin über das abgelaufene Geschäftsjahr, dieFeststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Kom -plementärin und des Beirats, jede Änderung des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaft, die Zustimmung zuaußergewöhnlichen Geschäften sowie die Wahl des Wirt -schaftsprüfers, der den Jahresabschluss der Gesellschaft prüft.Hiervon ausgenommen ist die Bestellung des Wirtschafts -prüfers für die Geschäftsjahre 2010 und 2011, welcher vonder Komplementärin ernannt wird. Über die Gesellschafter -versammlung und ihre Beschlüsse wird ein Protokoll erstellt,das sämtlichen Gesellschaftern zugesandt wird. Das Stimm -recht der Anleger bei Beschlussfassungen richtet sich nachdem Verhältnis der Pflichteinlagen, wobei auf je volle US-Dollar 1.000 eine Stimme entfällt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 73
- Seite 1 und 2:
Ocean Partners ShippingOcean Partne
- Seite 4 und 5:
Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ih
- Seite 6 und 7:
Opportunistische Schiffsbeteiligung
- Seite 8 und 9:
Wichtige HinweiseDer vorliegende Ve
- Seite 10 und 11:
Das BeteiligungsangebotKurzdarstell
- Seite 12 und 13:
StrukturübersichtAnlegerCaveras Tr
- Seite 14 und 15:
Beteiligungsangebot im ÜberblickMi
- Seite 16 und 17:
Beteiligungsangebot im ÜberblickSo
- Seite 18:
Risiken der VermögensanlageAllgeme
- Seite 21 und 22: schaften hiervon auch deutlich abwe
- Seite 23 und 24: unter Umständen zum Verlust der Ei
- Seite 25 und 26: grund der nicht vorgesehenen Verzin
- Seite 27 und 28: teln aufzubringen. Bei einem etwaig
- Seite 29 und 30: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 31 und 32: CharterratenpotenzialeHierbei solle
- Seite 33 und 34: InvestitionsprozessMarktscreening d
- Seite 35 und 36: AnkaufsszenarienDie Ankaufsituation
- Seite 37 und 38: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 39 und 40: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 41 und 42: Containerschifffahrt -eine Erfolgsg
- Seite 43 und 44: Das bestehende Orderbuch wird alson
- Seite 45 und 46: siert. Im September 2009 sind saiso
- Seite 47 und 48: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 49 und 50: zität bei weiter anhaltenden Versc
- Seite 51 und 52: von OPS Ocean Partners ShippingGmbH
- Seite 53 und 54: __ Technische Daten und Wartungs -h
- Seite 55 und 56: 1. AnlageobjekteDie Investitionen u
- Seite 57 und 58: Renditechancen für den AnlegerDurc
- Seite 59 und 60: Erläuterungen zur modellhaften Dar
- Seite 61 und 62: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 63 und 64: Erläuterungen zur Eröffnungsbilan
- Seite 65 und 66: Vorausssichtliche Finanzlage derOPS
- Seite 67 und 68: Erläuterung der wesentlichen Annah
- Seite 69 und 70: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 71: eingetragenen Haftsumme in Höhe vo
- Seite 75 und 76: Handelsregister der Gesellschaft zu
- Seite 77 und 78: Gesellschafterleistungen der Anbiet
- Seite 79 und 80: Höhe der Beteiligung, beträgt jed
- Seite 81 und 82: Die OPS Ocean Partners Ship 9 GmbH
- Seite 83 und 84: Vertragliche GrundlagenHaftungsübe
- Seite 85 und 86: Darüber hinaus ist die Treuhänder
- Seite 87 und 88: Honorarvereinbarungen vorgelegt wer
- Seite 89 und 90: Fremd kapital zur Verfügung stelle
- Seite 91 und 92: echtlich eingeschränkt werden. Sie
- Seite 93 und 94: Im Rahmen der Matrix über die Rend
- Seite 95 und 96: verfahren erfolgt. Dieses Verfahren
- Seite 97 und 98: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 99 und 100: OPS Ocean Partners Shipping GmbH &
- Seite 101 und 102: Caveras Treuhand GmbHASSENSIS GmbH
- Seite 103 und 104: (8) Erhöht die Treuhänderin ihre
- Seite 105 und 106: (5) Die Fondsgesellschaft trägt ih
- Seite 107 und 108: schaft weniger als 100 % des Komman
- Seite 109 und 110: § 14 Geschäftsjahr und Rechnungsl
- Seite 111 und 112: § 20 Kündigung(1) Die Gesellschaf
- Seite 113 und 114: (7) Bei Tod eines Treugebers gelten
- Seite 115 und 116: Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag d
- Seite 117 und 118: § 4 Zwischenanlage des Kommanditka
- Seite 119 und 120: ) Die Fondsgesellschaft erhält fü
- Seite 121 und 122: (3) Beschlüsse der Gesellschafterv
- Seite 123 und 124:
Kommanditeinlage geleisteter Zahlun
- Seite 125 und 126:
Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag d
- Seite 127 und 128:
Treuhand- und VerwaltungsvertragTre
- Seite 129 und 130:
(3) Gemeinsamer Bevollmächtigter k
- Seite 131 und 132:
Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 133 und 134:
HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITDie OPS Sh
- Seite 135 und 136:
veräußern. Die von der Fondsgesel
- Seite 137 und 138:
WiderrufsrechteDem Anleger steht ei
- Seite 139 und 140:
BunkerkostenTreibstoffkosten für e
- Seite 141 und 142:
LängeBei den Hauptabmessungen des
- Seite 143 und 144:
TonnageMaßeinheit für Schiffsraum
- Seite 145 und 146:
Ocean Partners Shipping Invest 3Oce
- Seite 147 und 148:
2010: Zeichen erkennen,Zeichen setz
- Seite 149 und 150:
Beitrittserklärung, Empfangsquittu
- Seite 151 und 152:
8. Was passiert nach Annahme der Be
- Seite 153 und 154:
VermittlerstempelName, Vorname der
- Seite 155:
Widerrufsbelehrung Ocean Partners S