echtigt sein, trägt daher wirtschaftlich die Anbieterin dieUm satzsteuer. Die Haftung der Anbieterin ist – soweit gesetzlichzulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be -schränkt. Über eventuelle Streitig keiten entscheidet unterAnwendung deutschen Rechts ein Schiedsgericht, das seinenSitz in Hamburg hat.Treuhand- und VerwaltungsvertragTreuhänderin ist die Caveras Treuhand GmbH mit Sitz inHamburg.Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treu -hand und Verwaltungsvertrag mit der Fondsgesellschaft vom16. Dezember 2009 (vgl. Seiten 127 bis 130), welcher durchdie Regelungen des Gesellschaftsvertrages (vgl. Seiten 102 bis115) ergänzt wird. Der Anleger tritt dem Treuhand- und Ver -waltungsvertrag mit Annahme der Beitrittserklärung durchdie Treuhänderin – vertreten durch die Anbieterin – bei. Mitdiesem Beitritt ist die Treuhänderin verpflichtet, ihreKommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft um den inder Beitrittserklärung vereinbarten Betrag für den Treugeberzu erhöhen. Die Treuhänderin nimmt als Treuhandkom -manditistin und Verwaltungstreuhänderin die Interessen derTreugeber über die Dauer der Fondsgesellschaft wahr.Die Treuhänderin ist dabei verantwortlich für die treu hän de -rische Abwicklung der Erhöhung des Beteiligungs ka pitals derFondsgesellschaft und die Führung der jeweiligen Treuhand -konten.Nachfolgend sind die wesentlichen Pflichten der Treu hän -derin aufgeführt:__ Überwachung der Einzahlung der von den Anlegerngeschuldeten Einlagen,__ kontinuierliche Information der Gesellschafter über diewirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft,__ Organisation und Durchführung von Gesellschafter -versammlungen der Fondsgesellschaft inklusive derBeschlussfassungen,__ Vertretung der Anleger in Gesellschafterversammlungender Fondsgesellschaft,__ Treuhandkontenführung,__ Führung eines Treugeberregisters,__ Veranlassung von Handelsregisteranmeldungen,__ Überwachungen der Ausschüttungen an die Anleger,__ Übertragungen und Verkäufe von Kommanditanteilen,__ Koordination der Anlegerkommunikation.Ist der Anleger über die Treuhänderin an der Fondsgesell -schaft beteiligt, übt die Treuhänderin sämtliche Rechte desAnlegers im eigenen Namen, aber für Rechnung und imInteresse des jeweiligen Anlegers aus. Der Treugeber istberechtigt, an Gesellschafterversammlungen selbst teilzunehmenund das Stimmrecht bei Abstimmungen der Fondsgesell -schaft auszuüben. Im Innenverhältnis zwischen Treuhänderinund Anleger werden die Anleger wirtschaftlich wie unmittelbarbeteiligte Kommanditisten gestellt. Dies gilt insbesonderefür die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, an den laufendenErgebnissen und Auszahlungen der Fondsgesellschaft,für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, für dieStimmrechtsausübung bei Abstimmungen und die Ausübungvon Informations- und Kontrollrechten. Die Treuhänderin übtdie gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte nach pflichtgemäßemErmessen im Interesse des Treugebers aus. Die Treu -händerin ist an die Weisungen des Treugebers, insbesonderehinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, gebunden,soweit durch die Weisung keine vertraglichen Pflichten desAnlegers oder der Treuhänderin verletzt werden. Erteilt derTreugeber hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts keineWeisung, enthält sich die Treuhänderin bei der Beschluss -fassung. Sofern die Treuhänderin bei unaufschiebbarenBeschlussfassungen nicht rechtzeitig eine Weisung des Treu -gebers einholen kann, bleibt sie berechtigt, nach pflichtgemäßemErmessen abzustimmen. Im Anschluss an eine solcheAbstimmung hat die Treuhänderin den Treugeber über ihreEntscheidungen und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.Bei bestimmten Beschlussgegenständen ist eine Ent -scheidung nach pflichtgemäßem Ermessen ausgeschlossen.Die einzelnen Beschlussgegenstände regelt § 3 Abs. (3) desTreuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Treugeber hat dasRecht, von der Treuhänderin die Übertragung der für ihngehaltenen Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu verlangen.Macht der Treugeber von diesem Recht Gebrauch, giltder Treuhand- und Verwaltungsvertrag als Verwaltungs -treuhandvertrag fort. Das Treuhandverhältnis endet durchKündigung oder mit der Vollbeendigung der Fondsgesell -schaft. Die Kündigung ist nur unter bestimmten Voraus -setzungen zulässig (vgl. § 10 Abs. (2) des Treuhand- undVerwaltungsvertrages).Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte direkt gegenüberder Fondsgesellschaft auszuüben. Dies gilt für das Recht zurTeilnahme an Gesellschafterversammlungen, zur Ausübungdes Stimmrechts bei Abstimmungen der Fondsgesellschaftund im Hinblick auf Auskunfts- und Einsichtsrechte.84 __ Rechtliche Grundlagen
Darüber hinaus ist die Treuhänderin Ansprechpartner füretwaige Fragen und die Darstellung der Ergebnisse derFondsgesellschaft.Die wesentlichen Rechte der Treuhänderin bestehen ausVergütungsansprüchen und dem Recht auf Freihaltung.Die Treuhänderin erhält von der Fondsgesellschaft für dieErbringung der Verwaltungsleistung ab dem Ende der Plat -zierungsfrist bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung derFondsgesellschaft eine laufende Vergütung in Höhe von0,5 % p.a., jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Berechnungsgrundlage ist das zum Ende der Platzierungsfristgezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft. Imjeweils ersten und letzten Jahr des Bestehens eines Anspruchsauf Vergütung ist die Vergütung gegebenenfalls zeitanteiliggeschuldet. Bei vorzeitiger Veräußerung mehrheitlicherBeteiligungen der Fondsgesellschaft und einer daraus resultierendenverzögerten Vollbeendigung der Fondsgesellschaftdurch das Halten einzelner Beteiligungen kann die Vergütungzum Ende der Fondslaufzeit entsprechend angepasst werden.Der Anspruch auf die Vergütung entsteht anteilig jeweils zumEnde eines Kalenderquartals für das abgelaufene Kalender -quartal und ist sofort zur Zahlung fällig. Der Gesamtbetragder Vergütung der Treuhänderin beträgt bei dem geplantenBeteiligungskapital von US-Dollar 25,0 Mio. und einer Lauf -zeit von zehn Jahren US-Dollar 1,25 Mio. und bei der maximalenErhöhung des Beteiligungskapitals auf US-Dollar 50,0Mio. insgesamt US-Dollar 2,5 Mio., jeweils zzgl. etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer.Die Treuhänderin hat gegenüber dem Treugeber einen Frei -halteanspruch (vgl. in diesem Kapitel den Abschnitt “Kostenbei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Beteiligung”auf Seite 78 f.).Die Haftung der Treuhänderin ist gemäß § 9 des TreuhandundVerwaltungsvertrages beschränkt. Unter Umständen hatdie Treuhänderin einen Haftungsfreistellungsanspruch gegendie Treugeber. Etwaige Ansprüche gegen die Treuhänderinverjähren grundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab Kennt -nis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Treugebers vondem Anspruch und den diesen begründenden Umständen.Unabhängig von einer solchen Kenntnis oder grob fahr -lässigen Unkenntnis verjähren die Ansprüche spätestensinnerhalb von fünf Jahren seit ihrer Entstehung. Die Rechteund Pflichten der Treuhänderin ergeben sich aus demGesell schaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie aus demTreuhand- und Verwaltungsvertrag.BereederungsvertragDie OPS Ship 8 KG und die OPS Ship 9 KG sind aufgrund desam 16. Dezember 2009 abgeschlossenen Bereederungs ver tragesberechtigt, die OPS Shipmanagement KG (nachfolgend“Vertragsreeder” genannt) als Vertragsreeder zu beauftragen,sobald die jeweilige Zielgesellschaft ein Schiff erworben hat.Danach ist der Vertragsreeder verpflichtet, die Geschäfte derZielgesellschaften im Namen und für Rechnung der Ziel ge -sellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auszuführen.Zu den Aufgaben des Vertragsreeders soll unter anderemdie Beschäftigung der zu erwerbenden Schiffe, dieDurch führung und Abwicklung der jeweiligen Frachtverträge,die Versorgung mit dem erforderlichen Proviant und den notwendigenAusrüstungsgegenständen, die Bemannung und dieInstandhaltung aller zum Betrieb des Schiffes erforderlichenAusrüstungsgegenstände sowie der Abschluss aller erforderlichenVersicherungen sowie die Schaffung und Erhaltung derVoraussetzungen zur Anwendung der pauschalen Gewinn -ermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) gehören. Nachdem Bereederungsvertrag ist der Vertragsreeder berechtigt,seine Tätigkeit durch von ihm beauftragte Dritte durchführenzu lassen. Der Vertragsreeder plant, Teile der Bereederungdurch erfahrene Schifffahrtsunternehmen durchführen zu lassen.Für die Übernahme des Schiffes und die vorbereitendeBereederung erhält der Vertragsreeder eine Vergütung inHöhe der entstehenden und nachgewiesenen Kosten. DerVertragsreeder erhält ferner als Vergütung für seine Tätigkeitjährlich US-Dollar 80.000,00 und 3,25 % der Brutto-Charter -einnahmen der Zielgesellschaft einschließlich der Einnahmenaus einer Loss-of-Hire-Versicherung sowie der eingefahrenenBrutto-Frachten oder eines Einnahmeausfallpools einschließlichÜberliegegelder, Fehlfrachten und etwaiger verdienterHilfs- und Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus demSchiffsbetrieb. Nimmt das Schiff an einem Pool teil, wird dieVergütung nach der Brutto-Poolrate berechnet. Für den Falldes Aufliegens oder einer Havarie beträgt die Vergütung US-Dollar 150 pro Tag. Mit der Vergütung sind sämtlicheAufwendungen des Vertragsreeders abgegolten.Sofern die Zielgesellschaft mit Zustimmung des Vertragsree -ders vom Vertragsreeder geschuldete Tätigkeiten bei Drittenin Auftrag gibt, mindert sich die Vergütung des Vertrags -reeders um die insoweit von der Zielgesellschaft den jeweiligenDritten geschuldete Vergütung. Bei vollständiger Über-<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 85
- Seite 1 und 2:
Ocean Partners ShippingOcean Partne
- Seite 4 und 5:
Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ih
- Seite 6 und 7:
Opportunistische Schiffsbeteiligung
- Seite 8 und 9:
Wichtige HinweiseDer vorliegende Ve
- Seite 10 und 11:
Das BeteiligungsangebotKurzdarstell
- Seite 12 und 13:
StrukturübersichtAnlegerCaveras Tr
- Seite 14 und 15:
Beteiligungsangebot im ÜberblickMi
- Seite 16 und 17:
Beteiligungsangebot im ÜberblickSo
- Seite 18:
Risiken der VermögensanlageAllgeme
- Seite 21 und 22:
schaften hiervon auch deutlich abwe
- Seite 23 und 24:
unter Umständen zum Verlust der Ei
- Seite 25 und 26:
grund der nicht vorgesehenen Verzin
- Seite 27 und 28:
teln aufzubringen. Bei einem etwaig
- Seite 29 und 30:
Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 31 und 32:
CharterratenpotenzialeHierbei solle
- Seite 33 und 34: InvestitionsprozessMarktscreening d
- Seite 35 und 36: AnkaufsszenarienDie Ankaufsituation
- Seite 37 und 38: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 39 und 40: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 41 und 42: Containerschifffahrt -eine Erfolgsg
- Seite 43 und 44: Das bestehende Orderbuch wird alson
- Seite 45 und 46: siert. Im September 2009 sind saiso
- Seite 47 und 48: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 49 und 50: zität bei weiter anhaltenden Versc
- Seite 51 und 52: von OPS Ocean Partners ShippingGmbH
- Seite 53 und 54: __ Technische Daten und Wartungs -h
- Seite 55 und 56: 1. AnlageobjekteDie Investitionen u
- Seite 57 und 58: Renditechancen für den AnlegerDurc
- Seite 59 und 60: Erläuterungen zur modellhaften Dar
- Seite 61 und 62: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 63 und 64: Erläuterungen zur Eröffnungsbilan
- Seite 65 und 66: Vorausssichtliche Finanzlage derOPS
- Seite 67 und 68: Erläuterung der wesentlichen Annah
- Seite 69 und 70: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 71 und 72: eingetragenen Haftsumme in Höhe vo
- Seite 73 und 74: Übrigen vorrangiger Anspruch auf S
- Seite 75 und 76: Handelsregister der Gesellschaft zu
- Seite 77 und 78: Gesellschafterleistungen der Anbiet
- Seite 79 und 80: Höhe der Beteiligung, beträgt jed
- Seite 81 und 82: Die OPS Ocean Partners Ship 9 GmbH
- Seite 83: Vertragliche GrundlagenHaftungsübe
- Seite 87 und 88: Honorarvereinbarungen vorgelegt wer
- Seite 89 und 90: Fremd kapital zur Verfügung stelle
- Seite 91 und 92: echtlich eingeschränkt werden. Sie
- Seite 93 und 94: Im Rahmen der Matrix über die Rend
- Seite 95 und 96: verfahren erfolgt. Dieses Verfahren
- Seite 97 und 98: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 99 und 100: OPS Ocean Partners Shipping GmbH &
- Seite 101 und 102: Caveras Treuhand GmbHASSENSIS GmbH
- Seite 103 und 104: (8) Erhöht die Treuhänderin ihre
- Seite 105 und 106: (5) Die Fondsgesellschaft trägt ih
- Seite 107 und 108: schaft weniger als 100 % des Komman
- Seite 109 und 110: § 14 Geschäftsjahr und Rechnungsl
- Seite 111 und 112: § 20 Kündigung(1) Die Gesellschaf
- Seite 113 und 114: (7) Bei Tod eines Treugebers gelten
- Seite 115 und 116: Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag d
- Seite 117 und 118: § 4 Zwischenanlage des Kommanditka
- Seite 119 und 120: ) Die Fondsgesellschaft erhält fü
- Seite 121 und 122: (3) Beschlüsse der Gesellschafterv
- Seite 123 und 124: Kommanditeinlage geleisteter Zahlun
- Seite 125 und 126: Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag d
- Seite 127 und 128: Treuhand- und VerwaltungsvertragTre
- Seite 129 und 130: (3) Gemeinsamer Bevollmächtigter k
- Seite 131 und 132: Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen
- Seite 133 und 134: HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITDie OPS Sh
- Seite 135 und 136:
veräußern. Die von der Fondsgesel
- Seite 137 und 138:
WiderrufsrechteDem Anleger steht ei
- Seite 139 und 140:
BunkerkostenTreibstoffkosten für e
- Seite 141 und 142:
LängeBei den Hauptabmessungen des
- Seite 143 und 144:
TonnageMaßeinheit für Schiffsraum
- Seite 145 und 146:
Ocean Partners Shipping Invest 3Oce
- Seite 147 und 148:
2010: Zeichen erkennen,Zeichen setz
- Seite 149 und 150:
Beitrittserklärung, Empfangsquittu
- Seite 151 und 152:
8. Was passiert nach Annahme der Be
- Seite 153 und 154:
VermittlerstempelName, Vorname der
- Seite 155:
Widerrufsbelehrung Ocean Partners S