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Ocean Partners Shipping Invest 3

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Darüber hinaus ist die Treuhänderin Ansprechpartner füretwaige Fragen und die Darstellung der Ergebnisse derFondsgesellschaft.Die wesentlichen Rechte der Treuhänderin bestehen ausVergütungsansprüchen und dem Recht auf Freihaltung.Die Treuhänderin erhält von der Fondsgesellschaft für dieErbringung der Verwaltungsleistung ab dem Ende der Plat -zierungsfrist bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung derFondsgesellschaft eine laufende Vergütung in Höhe von0,5 % p.a., jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Berechnungsgrundlage ist das zum Ende der Platzierungsfristgezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft. Imjeweils ersten und letzten Jahr des Bestehens eines Anspruchsauf Vergütung ist die Vergütung gegebenenfalls zeitanteiliggeschuldet. Bei vorzeitiger Veräußerung mehrheitlicherBeteiligungen der Fondsgesellschaft und einer daraus resultierendenverzögerten Vollbeendigung der Fondsgesellschaftdurch das Halten einzelner Beteiligungen kann die Vergütungzum Ende der Fondslaufzeit entsprechend angepasst werden.Der Anspruch auf die Vergütung entsteht anteilig jeweils zumEnde eines Kalenderquartals für das abgelaufene Kalender -quartal und ist sofort zur Zahlung fällig. Der Gesamtbetragder Vergütung der Treuhänderin beträgt bei dem geplantenBeteiligungskapital von US-Dollar 25,0 Mio. und einer Lauf -zeit von zehn Jahren US-Dollar 1,25 Mio. und bei der maximalenErhöhung des Beteiligungskapitals auf US-Dollar 50,0Mio. insgesamt US-Dollar 2,5 Mio., jeweils zzgl. etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer.Die Treuhänderin hat gegenüber dem Treugeber einen Frei -halteanspruch (vgl. in diesem Kapitel den Abschnitt “Kostenbei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Beteiligung”auf Seite 78 f.).Die Haftung der Treuhänderin ist gemäß § 9 des TreuhandundVerwaltungsvertrages beschränkt. Unter Umständen hatdie Treuhänderin einen Haftungsfreistellungsanspruch gegendie Treugeber. Etwaige Ansprüche gegen die Treuhänderinverjähren grundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab Kennt -nis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Treugebers vondem Anspruch und den diesen begründenden Umständen.Unabhängig von einer solchen Kenntnis oder grob fahr -lässigen Unkenntnis verjähren die Ansprüche spätestensinnerhalb von fünf Jahren seit ihrer Entstehung. Die Rechteund Pflichten der Treuhänderin ergeben sich aus demGesell schaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie aus demTreuhand- und Verwaltungsvertrag.BereederungsvertragDie OPS Ship 8 KG und die OPS Ship 9 KG sind aufgrund desam 16. Dezember 2009 abgeschlossenen Bereederungs ver tragesberechtigt, die OPS Shipmanagement KG (nachfolgend“Vertragsreeder” genannt) als Vertragsreeder zu beauftragen,sobald die jeweilige Zielgesellschaft ein Schiff erworben hat.Danach ist der Vertragsreeder verpflichtet, die Geschäfte derZielgesellschaften im Namen und für Rechnung der Ziel ge -sellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auszuführen.Zu den Aufgaben des Vertragsreeders soll unter anderemdie Beschäftigung der zu erwerbenden Schiffe, dieDurch führung und Abwicklung der jeweiligen Frachtverträge,die Versorgung mit dem erforderlichen Proviant und den notwendigenAusrüstungsgegenständen, die Bemannung und dieInstandhaltung aller zum Betrieb des Schiffes erforderlichenAusrüstungsgegenstände sowie der Abschluss aller erforderlichenVersicherungen sowie die Schaffung und Erhaltung derVoraussetzungen zur Anwendung der pauschalen Gewinn -ermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) gehören. Nachdem Bereederungsvertrag ist der Vertragsreeder berechtigt,seine Tätigkeit durch von ihm beauftragte Dritte durchführenzu lassen. Der Vertragsreeder plant, Teile der Bereederungdurch erfahrene Schifffahrtsunternehmen durchführen zu lassen.Für die Übernahme des Schiffes und die vorbereitendeBereederung erhält der Vertragsreeder eine Vergütung inHöhe der entstehenden und nachgewiesenen Kosten. DerVertragsreeder erhält ferner als Vergütung für seine Tätigkeitjährlich US-Dollar 80.000,00 und 3,25 % der Brutto-Charter -einnahmen der Zielgesellschaft einschließlich der Einnahmenaus einer Loss-of-Hire-Versicherung sowie der eingefahrenenBrutto-Frachten oder eines Einnahmeausfallpools einschließlichÜberliegegelder, Fehlfrachten und etwaiger verdienterHilfs- und Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus demSchiffsbetrieb. Nimmt das Schiff an einem Pool teil, wird dieVergütung nach der Brutto-Poolrate berechnet. Für den Falldes Aufliegens oder einer Havarie beträgt die Vergütung US-Dollar 150 pro Tag. Mit der Vergütung sind sämtlicheAufwendungen des Vertragsreeders abgegolten.Sofern die Zielgesellschaft mit Zustimmung des Vertragsree -ders vom Vertragsreeder geschuldete Tätigkeiten bei Drittenin Auftrag gibt, mindert sich die Vergütung des Vertrags -reeders um die insoweit von der Zielgesellschaft den jeweiligenDritten geschuldete Vergütung. Bei vollständiger Über-<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 85

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