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Ocean Partners Shipping Invest 3

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GmbH & Co. KGBesondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB)geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftendeGesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlichhaftender Gesellschafter (phG)) ist im Gegensatz zur reinenKG keine natürliche Person, sondern eine juristische Person(GmbH). Übliche Rechtsform bei geschlossenen Fonds.Siehe auch: KommanditgesellschaftHandelsregister (HR)Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht.Registriert werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetz -buch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. Im Han -delsregister Abteilung A (HRA) werden Personengesell -schaften (z. B. Kommanditgesellschaft / KG oder GmbH & Co.KG, offene Handelsgesellschaft / oHG) eingetragen, in HRBKapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG).IMOInternational Maritime Organisation: 1958 gegründete Unter -organisation der UNO mit Sitz in London. Sie ist eine beratende,zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation mit derzeit124 Mitgliedsländern. Ihre Hauptaufgaben sind: Ver besserungder Schiffssicherheit und Verhütung von Meeresverschmut -zung durch Schiffe.ISLIInstitut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik in Bremen.Erstellt und veröffentlicht Analysen zur Entwicklung derSchifffahrtsmärkte.ISM-CodeInternationaler Sicherheitsmanagement Code. Ziel ist dieSchaffung von Normen für Maßnahmen zur sicherenBetriebsführung von Schiffen und zur Vermeidung vonUmweltkatastrophen.KlasseEine Art “TÜV”/Eingruppierung und Beschreibung für einSchiff, abgenommen und durchgeführt durch die zuständigeKlassifikationsgesellschaft. Diese verlangen in einem meist5-jährigen Intervall Dockungen des Schiffes, um das Schiffzu begutachten. Siehe auch: DockungKnotenMaßeinheit für die Geschwindigkeit eines Schiffes1 kn (Knoten) = 1,852 km/Stunde.Kommanditgesellschaft (KG)Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehrerenGesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern derGesellschaft auf den Betrag der von ihnen übernommenenVermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten). Bei dempersönlich haftenden Gesellschafter findet eine Beschränkungder Haftung dagegen nicht statt. Vorschriften über die Kom -manditgesellschaft sind in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt.KommanditistGesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem dieHaftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf denBetrag der von ihm übernommenen Vermögenseinlagebeschränkt ist.KommanditkapitalKapital, das die Kommanditisten insgesamt aufbringen.Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskomman -ditisten – dem einzuwerbenden Eigenkapital. Neben dem ggf.in Anspruch genommenen Fremdkapital (Bankdarlehen)wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesell -schaft / Beteiligungsgesellschaft.KomplementärPersönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditge -sellschaft.LadefähigkeitMaximales Ladegewicht, das ein Schiff aufnehmen kann.(Engl.: Tons Deadweight Cargo Carrying Capacity (TDCCC))LadegeschirrBordeigene Krane, die vor allem auf kleinen und mittlerenContainerschiffen vorkommen. Siehe auch Gear undGeared/Gearless140 __ Glossar

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