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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ...

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Beträge, die für e<strong>in</strong>en bestimmten Zweck gegeben werden,<br />

s<strong>in</strong>d diesem unmittelbar zuzuführen.<br />

§ 12<br />

Haus- <strong>und</strong> Straßensammlungen werden, soweit sie nicht<br />

gesamtkirchlich angeordnet s<strong>in</strong>d, vom <strong>Kirche</strong>nvorstand<br />

beschlossen. Bei <strong>der</strong> Durchführung öffentlicher Sammlungen<br />

s<strong>in</strong>d die staatlichen Bestimmungen zu beachten.<br />

Die Erträge s<strong>in</strong>d auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Sammlungsunterlagen<br />

alsbald nach Abschluss <strong>der</strong> Sammlung vom <strong>Kirche</strong>nvorstand<br />

ordnungsgemäß festzustellen.<br />

§ 13<br />

Sämtliche Kollektene<strong>in</strong>gänge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en<br />

Kollektenkasse unter <strong>der</strong> Verantwortung des <strong>Kirche</strong>nvorstandes<br />

zu verwalten. Der <strong>Kirche</strong>nvorstand kann aus<br />

Kollektenmitteln, die se<strong>in</strong>er Verfügung unterstehen, <strong>der</strong><br />

Pfarrer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Pfarrer <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de bestimmte Beträge<br />

zur freien Verwendung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de überlassen.<br />

§ 14<br />

Die <strong>Kirche</strong>nleitung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung<br />

die Erhebung <strong>und</strong> Verwaltung <strong>der</strong> durch Kollekten,<br />

Spenden <strong>und</strong> Sammlungen e<strong>in</strong>gehenden Gel<strong>der</strong> näher<br />

zu regeln.<br />

§ 15<br />

Dieses <strong>Kirche</strong>ngesetz tritt am 1. November 2002 <strong>in</strong><br />

Kraft. Gleichzeitig tritt das <strong>Kirche</strong>ngesetz über Kollekten,<br />

Spenden <strong>und</strong> Sammlungen (Kollektenordnung) vom 28.<br />

März 1976 (ABl. 1976 S. 75) außer Kraft.<br />

Worms, den 14. September 2002<br />

Für den <strong>Kirche</strong>nsynodalvorstand<br />

Dr. Schäfer

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