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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ...

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Philosophieprüfung<br />

Die nächsten vorgezogenen Prüfungen <strong>in</strong> Philosophie<br />

f<strong>in</strong>den am 15. März 2004 <strong>in</strong> Darmstadt, Paulusplatz 1,<br />

statt.<br />

Student<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Studenten <strong>der</strong> Theologie, die diese<br />

Prüfung gemäß § 12 <strong>der</strong> Prüfungsordnung vom 14 April<br />

1986 (ABl. 1986 S. 89) vorwegnehmen möchten, melden<br />

sich bitte bis spätestens 31. Dezember 2003 bei <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nverwaltung,<br />

64285 Darmstadt, Paulusplatz 1.<br />

Der Meldung s<strong>in</strong>d gemäß § 2 <strong>der</strong> Prüfungsordnung folgende<br />

Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat<br />

Personal- <strong>und</strong> Organisationsför<strong>der</strong>ung noch nicht vorliegen:<br />

- Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

- Reifezeugnis<br />

- handgeschriebener Lebenslauf<br />

- Zeugnis <strong>der</strong> Zwischenprüfung bzw. Kolloquium.<br />

Die zur Meldung erfor<strong>der</strong>lichen Formulare s<strong>in</strong>d beim Referat<br />

Personal- <strong>und</strong> Organisationsför<strong>der</strong>ung erhältlich.<br />

Darmstadt, den 2. Oktober 2003<br />

Für die <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

Dr. Zapp<br />

__________<br />

Arbeitsrechtliche Kommission<br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission <strong>der</strong> <strong>Evangelischen</strong><br />

<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> des Diakonischen Werkes <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Nassau</strong> hat <strong>in</strong> ihrer Sitzung Nr. 6.4/2003 am 24. September<br />

2003 Folgendes festgestellt:<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Gleichbehandlung aller Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter f<strong>in</strong>den <strong>der</strong> gekündigte Tarifvertrag über<br />

e<strong>in</strong> Urlaubsgeld für Angestellte <strong>und</strong> <strong>der</strong> gekündigte Tarifvertrag<br />

über e<strong>in</strong>e Zuwendung für Angestellte bis zu e<strong>in</strong>er<br />

Neuregelung auch auf die nach dem Kündigungszeitpunkt<br />

e<strong>in</strong>gestellten Mitarbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

Anwendung.<br />

Darmstadt, den 30. September 2003<br />

Für die <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

Dr. Knötzele<br />

Bekanntmachungen

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