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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ...

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4. Der Jugendkirchentag soll zu e<strong>in</strong>er ständigen<br />

E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> Landeskirche werden.<br />

5. Im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Ergebnisse <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

weiteren Beratungen zur „AG Frauen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

EKHN“ wird die <strong>Kirche</strong>nleitung gebeten, zu veranlassen,<br />

dass unter Beteiligung des „R<strong>und</strong>en<br />

Tisches“ als Resonanzgruppe bis zur 13. Tagung<br />

<strong>der</strong> Neunten <strong>Kirche</strong>nsynode e<strong>in</strong>e Ordnung<br />

für Dekanatsfrauenausschüsse <strong>der</strong> Synode<br />

vorgelegt wird.<br />

6. Der Antrag <strong>der</strong> Dekanatssynode Ingelheim<br />

betreffend Vorlage von gesetzlichen Regelungen<br />

zur Beratung, die e<strong>in</strong>e regelmäßige, verb<strong>in</strong>dliche<br />

Zusammenkunft <strong>der</strong> ehrenamtlichen<br />

Vorsitzenden <strong>und</strong> stellvertretenden Vorsitzenden<br />

mit den Geme<strong>in</strong>depfarrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>depfarrern<br />

<strong>und</strong> den im Dekanat angesiedelten<br />

Spezialdiensten vorsehen (Drucksache Nr.<br />

113/02).<br />

7. Der Antrag <strong>der</strong> Dekanatssynode Bad Marienberg<br />

betreffend Vorlage e<strong>in</strong>es Stellenplanes für<br />

alle übergeme<strong>in</strong>dlichen Spezialseelsorgestellen<br />

im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Pfarrstellenbemessungsverfahrens<br />

(Drucksache Nr. 121/02) mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass<br />

dies spätestens zur Herbstsynode 2003 erfolgen<br />

soll.<br />

35. Die von <strong>der</strong> Synode beschlossene Stellungnahme<br />

des Theologischen Ausschusses <strong>der</strong> Neunten <strong>Kirche</strong>nsynode<br />

<strong>und</strong> des Leitenden Geistlichen Amtes<br />

<strong>der</strong> EKHN zur Frage <strong>der</strong> Segnung gleichgeschlechtlicher<br />

Paare wird an die <strong>Kirche</strong>nleitung <strong>und</strong> das Leitende<br />

Geistliche Amt als Material überwiesen.<br />

36. Nachstehende Anträge werden als Material an den<br />

<strong>Kirche</strong>nsynodalvorstand überwiesen:<br />

1. Es soll e<strong>in</strong>e synodale Arbeitsgruppe e<strong>in</strong>gerichtet<br />

werden, die das Thema „K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagesstätten“<br />

als TOP für die übernächste Synodaltagung vorbereitet.<br />

Dabei sollten pädagogische, theologisch-ethische,<br />

diakonische <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anzielle Gesichtspunkte<br />

zum Tragen kommen. Der <strong>Kirche</strong>nsynodalvorstand<br />

wird gebeten, diese AG zu<br />

<strong>in</strong>stallieren <strong>und</strong> zu begleiten.<br />

2. Im H<strong>in</strong>blick auf den Bericht <strong>der</strong> Projektgruppe<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Frauen <strong>in</strong> <strong>der</strong> EKHN soll<br />

<strong>der</strong> 9. <strong>Kirche</strong>nsynode auf ihrer letzten Tagung<br />

e<strong>in</strong> weiterer Zwischenbericht zum Stand <strong>der</strong><br />

Beratungen vorgelegt werden.<br />

3. Die Modelle Darmstadt <strong>und</strong> Wiesbaden sowie<br />

das Modell e<strong>in</strong>er ländlichen AG sollen unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Studie von M. Kle<strong>in</strong> (zu DA +<br />

AG) noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Neunten Synode beraten werden.<br />

Die Punkte 1 – 3 (Seite 4) (DS 84/02) sollen unter<br />

Fe<strong>der</strong>führung des Verwaltungsausschusses<br />

mit Rechtsausschuss <strong>und</strong> Reformausschuss<br />

im Blick auf e<strong>in</strong>e mögliche Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />

noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Neunten <strong>Kirche</strong>nsynode beraten<br />

werden.<br />

4. Um <strong>in</strong> den Dekanatssynoden das Verhältnis<br />

Nicht-Pfarrer zu Pfarrern von 2:1 zu erhalten,<br />

wird <strong>der</strong> DSV verpflichtet, so viele Nicht-Pfarrer<br />

nachzuberufen, dass dieses Verhältnis wie<strong>der</strong><br />

hergestellt wird.<br />

5. Bei e<strong>in</strong>er Fusion von Dekanaten können die<br />

bisherigen Bemessungsverfahren/ Zuweisungsverfahren<br />

gemäß Abs. 1 <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

ursprünglich selbständigen Dekanatsteilen fortgelten<br />

<strong>und</strong> getrennt geän<strong>der</strong>t bzw. angepasst<br />

werden (als Material für die Rechtsverordnung).<br />

37. Nachstehen<strong>der</strong> Antrag wird an die <strong>Kirche</strong>nleitung,<br />

den <strong>Kirche</strong>nsynodalvorstand, den Verwaltungsausschuss,<br />

den Reformausschuss, den Rechtsausschuss<br />

<strong>und</strong> den F<strong>in</strong>anzausschuss als Material verwiesen:<br />

Die <strong>Kirche</strong>nsynode <strong>und</strong> die zuständigen Ausschüsse<br />

sollen prüfen, welche Erfahrungen, die im Dekanat<br />

Darmstadt-Stadt <strong>und</strong> im Dekanat Wiesbaden<br />

<strong>in</strong> den Modellversuchen gemacht wurden <strong>und</strong> als<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Evaluation vorliegen, <strong>in</strong> das Dekanatsstrukturgesetz<br />

e<strong>in</strong>gearbeitet werden sollen, so<br />

wie dies auch die Dekanatssynode des <strong>Evangelischen</strong><br />

Dekanats Darmstadt-Stadt fast e<strong>in</strong>stimmig<br />

bei <strong>der</strong> Sitzung am 22.11.2002 beschlossen hat.<br />

38. Die Fragest<strong>und</strong>e wird durchgeführt.<br />

Dr. Schäfer Görke<br />

Die <strong>Kirche</strong>nleitung hat <strong>in</strong> ihrer Sitzung am 04.02.2003<br />

beschlossen, gegen die Beschlüsse <strong>der</strong> 12. Tagung<br />

<strong>der</strong> Neunten <strong>Kirche</strong>nsynode ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>spruch gemäß<br />

Art. 48 Abs. 3 <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nordnung zu erheben.

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