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Foto: AdobeStock © Vera Kuttelvaserova<br />
GEFLÜGELHALTUNG IM EIGENEN GARTEN<br />
<strong>Das</strong> Gelbe vom Ei<br />
Was gibt es Schöneres als morgens ein Frühstücksei zu verspeisen, das von<br />
glücklich freilaufenden Hühnern aus dem eigenen Garten stammt? Ganz<br />
ohne Massentierhaltung, vorbeugende Antibiotikagaben, Dioxinbelastung<br />
und Futtermittelskandale.<br />
Eine kleine private Hühnerschar lässt sich mit einer guten Vorbereitung<br />
relativ rasch und unkompliziert realisieren. Auch der regelmäßige Pflegeaufwand<br />
ist überschaubar. Außerdem kann es sehr entspannend sein, auf<br />
der Terrasse zu liegen, den leise gurrenden Hühnern beim Scharren im<br />
Sand zuzuschauen und sich darüber zu freuen, dass sie sich die salatfressenden<br />
Schnecken schmecken lassen.<br />
Foto: AdobeStock © luna<br />
Auch wenn Geflügelhaltung kein<br />
Buch mit sieben Siegeln ist, sollte<br />
man sich gut informieren, bevor<br />
man sich Hühner anschafft. Ist das<br />
Federvieh in einem städtischen<br />
Wohngebiet zum Beispiel überhaupt<br />
erlaubt?<br />
Ja, das ist es. Hühner gelten als<br />
Kleintiere, daher ist die private Haltung<br />
ohne Genehmigung zulässig,<br />
so lange das Gebot der Rücksichtnahme<br />
und bestimmte Haltungsbedingungen<br />
eingehalten werden.<br />
Zur artgerechten Haltung gehört<br />
eigentlich auch ein Hahn. Er bringt<br />
Ruhe in die Herde, indem er vor<br />
Gefahren warnt und als Schlichter<br />
bei Hennenstreitigkeiten fungiert.<br />
Sein Kikeriki bei Sonnenaufgang<br />
und auch mal zwischendurch gefällt<br />
aber nicht jedem. Etwas spätere<br />
Öffnungszeiten des schallgedämmten<br />
Stalls reichen aber in der Regel<br />
aus, um nachbarschaftliche Diskussionen<br />
zu vermeiden. Am besten<br />
spricht man vor der Anschaffung<br />
mit den Nachbarn, damit auch sie<br />
sich an den Gedanken gewöhnen<br />
können.<br />
Zu den Pflichten eines Geflügelhalters<br />
gehört es, seine Tiere dem<br />
Veterinäramt zu melden. Dies ist<br />
kostenfrei und unkompliziert. Auch<br />
die Registrierung bei der Niedersächsischen<br />
Tierseuchenkasse ist<br />
nötig, der Jahresbeitrag pro Tier<br />
beträgt aber nur wenige Cent. Dazu<br />
kommen regelmäßige gesetzlich<br />
vorgeschriebene Impfungen gegen<br />
die Newcastle-Krankheit, die über<br />
das Trinkwasser der Hühner erfolgen.<br />
Den Impfstoff gegen diese<br />
Form der Hühnerpest kann man<br />
bei Tierärzten oder an bestimmten<br />
Tagen beim Impfbeauftragten des<br />
Geflügelzüchtervereins Achim erhalten.<br />
Wer einen mobilen Hühnerstall<br />
plant oder ein bereits bestehendes<br />
Gartenhaus umwidmen möchte, ist<br />
baurechtlich auf der sicheren Seite.<br />
Bei einem Neubau sind eventuell<br />
Bauvorschriften wie Grenzabstände<br />
und Größe zu beachten. Dies klärt<br />
78 DAS GENUSS-MAGAZIN