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und Prozessstrukturen in der Ländlichen Entwicklung Auswertung ...

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Der Vorstand umfasst zwei weitere Personen. E<strong>in</strong> Landwirt <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzwirt bilden den Vorstand <strong>der</strong> Regionalwert AG.<br />

Diese drei rechtlich vorgeschriebenen Organe werden<br />

noch durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong>formelles Gremium ergänzt, dem sog.<br />

Unternehmerforum. In diesem s<strong>in</strong>d alle Unternehmen<br />

<strong>der</strong> Wertschöpfungskette (<strong>der</strong>zeit 20 Unternehmen),<br />

welche Kapital von <strong>der</strong> Regionalwert AG beziehen,<br />

Mitglied.<br />

Diese Unternehmen können, müssen aber nicht<br />

Aktionäre <strong>der</strong> Aktiengesellschaft se<strong>in</strong>.<br />

3. ORGANISATIONSPROZESS (-STRUKTUR)<br />

Bürgeraktiengesellschaft Regionalwert AG<br />

Unternehmerforum<br />

Bürger als<br />

Aktionäre<br />

Öffentlichkeit<br />

Vorstand<br />

Aufsichtsrat<br />

Abbildung 21: Akteurskreis <strong>der</strong><br />

Regionalwert AG<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Die Struktur <strong>der</strong> Regionalwert AG mit <strong>der</strong> Regionalwert Aktie ermöglicht es, dass Bürger e<strong>in</strong>er Region<br />

Verantwortung übernehmen, um ihr Umfeld <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nach qualitativen Gesichtspunkten<br />

weiterzuentwickeln. Durch ihr f<strong>in</strong>anzielles Engagement tragen sie zu e<strong>in</strong>er zukunftsfähigen <strong>und</strong><br />

nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Region bei.<br />

AUFGABENBEREICHE IN DER ORGANISATIONSSTRUKTUR<br />

Der Beteiligungsprozess umfasst die Organe, die gesetzlich vorgeschrieben s<strong>in</strong>d. Um diesen erfolgreich<br />

<strong>in</strong>itiieren zu können, bedarf es nur e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> zwei Grün<strong>der</strong>n, die das Unternehmen aufbauen. Erst mit<br />

dem Verkauf <strong>der</strong> Aktien wird bereite Beteiligung <strong>der</strong> Bürger geschaffen.<br />

VORSTAND<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Aktiengesellschaft trifft die Entscheidungen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Investitionen. Jedoch<br />

stehen diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abhängigkeitsverhältnis zu dem Aufsichtsrat.<br />

Der Vorstand überprüft auch mögliche Investitionen, welche von <strong>der</strong> Hauptversammlung bzw. dem<br />

Aufsichtsrat an ihn herangetragen werden.<br />

AUFSICHTSRAT<br />

Der Aufsichtsrat, welcher die Delegation <strong>der</strong> Hauptversammlung ist, hat e<strong>in</strong>e Entscheidungsgewalt <strong>in</strong>ne.<br />

Da <strong>der</strong> Aufsichtsrat den Entscheidungen des Vorstands bei <strong>der</strong> Kapitalvergabe zustimmen muss, kann<br />

er die f<strong>in</strong>anzielle Beteiligung an e<strong>in</strong>em Betrieb maßgeblich mitbestimmen. Ihm steht auch das Recht zu<br />

die Zustimmung zu verweigern.<br />

HAUPTVERSAMMLUNG<br />

Je nach <strong>der</strong> Kapitale<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong>es Bürgers än<strong>der</strong>t sich se<strong>in</strong> Mitbestimmungsrecht <strong>und</strong> somit se<strong>in</strong>e<br />

Verantwortung. In <strong>der</strong> Aktiengesellschaft gibt es nicht wie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Genossenschaft e<strong>in</strong>e pro Kopf-<br />

stimme, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e Kapitalstimme. D.h. je mehr Aktien e<strong>in</strong> Aktionär hält, desto größer ist se<strong>in</strong><br />

Mitbestimmungsrecht.<br />

UNTERNEHMERFORUM<br />

Das Unternehmerforum, welches wie oben beschrieben e<strong>in</strong> <strong>in</strong>formelles Organ <strong>der</strong> Aktiengesellschaft ist,<br />

trifft sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em regelmäßigen Abstand von zwei Monaten, um die <strong>Entwicklung</strong> zu diskutieren, kritisch<br />

zu überprüfen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.<br />

TU München, Lehrstuhl für Bodenordnung <strong>und</strong> Landentwicklung 88

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