Christoph Pfister Die Entstehung der Jahrzahl 1291 - Dillum
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gisch zu fassen, so entziehen sich die Chroniken einer eindeutigen<br />
Verortung. Folglich sind die Biographien <strong>der</strong> angeblichen Verfasser<br />
fingiert, und die Beschreibungen und Datierungen <strong>der</strong> Werke bloße<br />
Zuschreibungen.<br />
Das Dilemma ist nicht aufzulösen. Einzig die analytische Methode,<br />
<strong>der</strong> inhaltliche Vergleich <strong>der</strong> alten Schriftwerke, führt zu mehr Klarheit.<br />
<strong>Die</strong> Kriterien älter, jünger und gleichzeitig erlauben eine relative<br />
Übersicht zu erzielen und die Verän<strong>der</strong>ung historischer Konzepte zu<br />
verfolgen.<br />
<strong>Die</strong> beiden erwähnten Zeittabellen von Stumpf und Schweizer erweisen<br />
sich dabei als kapitale schriftliche Geschichtsquellen, gewissermaßen<br />
als die ältesten schweizergeschichtlichen Werke. Eine Betrachtung,<br />
eine bloße Wie<strong>der</strong>gabe ihrer wichtigsten Inhalte, muß<br />
deshalb zu einem verän<strong>der</strong>ten Bild <strong>der</strong> <strong>Entstehung</strong> <strong>der</strong> Eidgenossenschaft<br />
führen.<br />
Darüber hinaus ist die historische Forschung zu belangen: Sie beschäftigte<br />
sich seit dem 19. Jahrhun<strong>der</strong>t grundsätzlich immer mit<br />
dem zweiten Entwurf <strong>der</strong> Schweizergeschichte. Und auch dieses<br />
Konzept wurde mehr und mehr geglättet und verän<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong> Folge<br />
haben wir heute ein Geschichtsbild, das heutigen Wünschen entspricht,<br />
aber im Wi<strong>der</strong>spruch zu den ursprünglichen Inhalten und Daten<br />
steht.<br />
Zur kleinen Schweizer Chronik (Schwytzer Chronica)<br />
von Johannes Stumpf<br />
<strong>Die</strong> kleine Schweizer Chronik von Stumpf ist im eigentlichen Sinne<br />
keine Chronik, son<strong>der</strong>n ein Zeitregister 1 . <strong>Die</strong>se waren für die Chronisten<br />
Grundlage und Vorbedingung für ihre Geschichtswerke. Denn<br />
1 Zu den schweizerischen Zeitregistern fehlt eine größere, zusammenhängende<br />
Untersuchung bis heute. Als grundlegende Untersuchung ist zu erwähnen:<br />
Fetscherin, R.B. (1855): Das sogenannte Zeitregister von<br />
Tschachtlan gehört dem XVII., nicht aber dem XV. Jahrhun<strong>der</strong>t an; Zürich.<br />
Fetscherin schreibt das Zeitregister dort richtig dem ersten realen Berner<br />
Chronisten Michael Stettler (angeblich 1. Hälfte des 17., tatsächlich 1. Hälfte<br />
des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts) zu. Weitere bedeutende Berner Zeitregister sind <strong>der</strong><br />
Catalogus Annorum von Valerius Anselm Ryd, angebliches Druckdatum<br />
1550, und die Zeittafel <strong>der</strong> Republik Bern von Georg Wilhelm von Goldbach<br />
(Burgerbibliothek Bern, Mss. Hist.Helv. I, 91), welches verfrüht mit 1723 datiert<br />
ist, aber schon Guillimann erwähnt.