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[PDF] Bevor hitler kam

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Neben diesen dichterischen Versuchen stehen viele gleichartige auf<br />

fast allen Gebieten im damaligen Leben unseres Volkes, den völkischen<br />

Gedanken voranzutreiben. So auch auf dem Gebiete der deutschen<br />

Rechtswissenschaft, die wir hier kurz streifen. In ihr war seit langem,<br />

man möchte sagen seit Jahrhunderten — der Wunsch nach einem<br />

wirklich deutschen Rechte lebendig, welches das mehr oder weniger mit<br />

Zwang übernommene römische Recht ablösen könne und eine unserem<br />

Volksempfinden besser entsprechende Rechtspflege aufbaut. Es waren<br />

vor allem Juden — und das entspricht durchaus ihrem Volkscharakter<br />

—, die sich um das deutsche Recht verdient machten, an erster Stelle<br />

Wilhelm Eduard Wilda, der eigentlich Seligmann hieß (1800—1856),<br />

ein Altonaer Jurist, Rechtshistoriker und Germanist, Rechtsanwalt und<br />

ab 1842 Professor an der Universität Breslau. Der Sohn eines<br />

Großkaufmanns, ab 1825 evangelischen Glaubens, war der Begründer<br />

der vergleichenden germanischen Rechtsgeschichte in Deutschland und,<br />

zusammen mit Professor A. L. Reyscher, der „Zeitschrift für deutsches<br />

Recht" im Jahre 1838. Wilda erbrachte 1829 in seinem Hauptwerk<br />

„Strafrecht der Germanen" den Nachweis der Bedeutung der nordischen<br />

Rechtsquellen für das Studium des alteren "deutschen Rechts". Damit<br />

wurde er für die deutsche Rechtswissenschaft von höchster<br />

Bedeutsamkeit, denn er hatte als erster die Zusammenhänge zwischen<br />

nordischen und germanischen Rechtsquellen erkannt und für die<br />

Erforschung des deutschen Rechts sichtbar gemacht. Er wollte daraus<br />

eine dem deutschen Rechte spezifische Begriffsbildung gewinnen —<br />

soweit es ihm gelang, ist er damit auch der erste moderne deutsch-rechtliche<br />

Dogmatiker. Schließlich ist Wilda als einer der Vorkämpfer der<br />

deutschen Sprache auch der geistige Vater der ersten Germanisten-<br />

Versammlungen in Frankfurt am Main 1846 und in Lübeck 1847.<br />

Seinen Kampf hat später der völkische Jurist Arnold Wagemann<br />

fortgesetzt, ein 1858 im Hannoverschen geborener Amtsgerichtsrat, der<br />

den „Bund für Deutsches Recht" gründete und leitete und 1933 Mitglied<br />

der Akademie für Deutsches Recht wurde. Seine Schriften trugen die<br />

Titel: „Vom Recht, das mit uns geboren ist", „Arische Weltanschauung<br />

im Kampf mit dem Fremdentum", „Geist des Deutschen Rechts", usw.<br />

Der Schöpfer des deutschen Handelsrechts im IL Reiche war Levin<br />

Goldschmidt, ein Danziger Jurist (1829/97), der 1865 als erster Israelit<br />

und damit nicht christlich getaufter Jude eine Professur in Deutschland<br />

erhielt — ab 1875 an der Universität Berlin. 1875/77 nationalliberaler<br />

Abgeordneter im Reichstage, war sein Hauptwerk, dessenthalben wir<br />

ihn hier nennen, das „Handbuch<br />

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