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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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12. Beschäftigte im Justizdienst<br />

100<br />

12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />

Entgeltgruppe 9<br />

1. Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren<br />

Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass<br />

sie schwierig ist.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)<br />

2. Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt,<br />

dass sie schwierig ist.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

1. Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren<br />

Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass<br />

sie mindestens zu einem Drittel schwierig ist.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)<br />

2. Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt,<br />

dass sie mindestens zu einem Drittel schwierig ist.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)<br />

Entgeltgruppe 6<br />

1. Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren<br />

Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 heraushebt, dass<br />

sie mindestens zu einem Fünftel schwierig ist.<br />

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage<br />

gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 11.)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 3 und 4)<br />

2. Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 4 heraushebt, dass sie mindestens<br />

zu einem Fünftel schwierig ist.

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