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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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92<br />

10.12 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte<br />

Entgeltgruppe 6<br />

1. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit<br />

in Arzneimittelausgabestellen,<br />

denen mindestens drei pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder Beschäftigte<br />

in der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten<br />

durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)<br />

2. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die schwierige Aufgaben erfüllen.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)<br />

Entgeltgruppe 5<br />

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)<br />

Entgeltgruppe 3<br />

Beschäftigte in der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogisten gleich.<br />

Nr. 2 Apotheken sind keine Arzneimittelausgabestellen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals.<br />

Nr. 3 Schwierige Aufgaben sind z. B. Taxieren, Mitwirkung bei der Herstellung von<br />

sterilen Lösungen oder sonstigen Arzneimitteln unter Verantwortung eines<br />

Apothekers.

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