13.02.2013 Aufrufe

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

22.11 Fotografen<br />

Entgeltgruppe 9<br />

199<br />

1. Fotografen mit Abschlussprüfung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund<br />

gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 4 heraushebt, dass in nicht<br />

unerheblichem Umfang selbständig neue Arbeitsverfahren zu entwickeln und<br />

zu erproben sind.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)<br />

2. Fotografen mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige<br />

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben,<br />

denen mindestens acht Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche<br />

Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

3. Fotografen mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige<br />

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben,<br />

denen mindestens vier Beschäftigte dieses Unterabschnitts mindestens der<br />

Entgeltgruppe 8 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

4. Fotografen mit Abschlussprüfung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund<br />

gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 heraushebt,<br />

dass sie in Forschungseinrichtungen auszuüben ist und hohen wissenschaftlichen<br />

Ansprüchen genügende Arbeitsergebnisse zu erbringen sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

1. Fotografen mit Abschlussprüfung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund<br />

gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!