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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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22.3 Technische Assistenten<br />

Vorbemerkung<br />

184<br />

Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung im Sinne der Tätigkeitsmerkmale<br />

dieses Unterabschnitts sind z. B. chemisch-technische Assistenten,<br />

physikalisch-technische Assistenten oder landwirtschaftlich-technische Assistenten<br />

jeweils mit staatlicher Anerkennung.<br />

Entgeltgruppe 10<br />

Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Schulen für technische Assistenten<br />

eingesetzt sind und<br />

deren Tätigkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert.<br />

Entgeltgruppe 9<br />

1. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Schulen für technische Assistenten<br />

eingesetzt sind.<br />

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit<br />

erfordern.<br />

3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere<br />

Tätigkeiten verrichten, sowie<br />

Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärung)<br />

Entgeltgruppe 7<br />

Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit<br />

sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

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