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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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224<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)<br />

9. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen<br />

denen durch ausdrückliche Anordnung die Arbeitsvorbereitung, die Überwachung<br />

des Arbeitsablaufes und die Einteilung des Personals in einer Küche<br />

übertragen ist,<br />

in der durchschnittlich täglich mehr als 1.500 Vollportionen hergestellt werden.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen<br />

als Leiter von Küchen,<br />

in denen durchschnittlich täglich bis zu 250 Vollportionen hergestellt werden,<br />

wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)<br />

2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen<br />

als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern<br />

von Küchen,<br />

in denen durchschnittlich täglich mehr als 250 Vollportionen hergestellt werden,<br />

wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)<br />

Entgeltgruppe 7<br />

1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen<br />

als Leiter von Küchen,<br />

in denen durchschnittlich täglich mehr als 250 Vollportionen hergestellt werden.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)<br />

2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen<br />

als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern<br />

von Küchen,<br />

in denen durchschnittlich täglich mehr als 500 Vollportionen hergestellt werden.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

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