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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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f) Gruppenberatung durch schwierige Fachvorträge auf dem Gebiet des<br />

Beschäftigten;<br />

g) Beratung in der ländlichen Hauswirtschaft, insbesondere in der Haushaltsführung,<br />

z. B. Ausarbeiten schwieriger Einzelpläne für Organisationspläne,<br />

von Plänen für Haushaltseinrichtungen einschließlich technischer<br />

Anlagen, Beratung über Vorratshaltung durch Gefrieren und Kühlen;<br />

h) Selbständige Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen;<br />

i) Aufstellen und Prüfen von Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich<br />

Massen- und Kostenberechnungen oder von Verdingungsunterlagen,<br />

Bearbeiten der damit zusammenhängenden technischen Angelegenheiten<br />

– auch im technischen Rechnungswesen;<br />

j) Örtliche Leitung oder Mitwirken bei der Leitung von nicht nur einfachen<br />

Gartenbau-, Landschaftsbau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzenschutz-<br />

oder Weinbaumaßnahmen und deren Abrechnung;<br />

k) Mitwirken bei der Vorplanung von Flurbereinigungen oder von sonstigen<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Erheben<br />

und Berechnen von Daten, Beurteilung des Ist-Zustandes;<br />

l) Selbständiges Bearbeiten von Kreditfällen, die innerhalb der Beleihungsgrenze<br />

liegen, bei landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen;<br />

m) Feststellen von betriebswirtschaftlichen Daten für die Kalkulation von<br />

Produktionsverfahren;<br />

n) Mitwirken bei Strukturanalysen;<br />

o) Ermitteln von Pachtpreisen für gartenbaulich, landwirtschaftlich oder<br />

weinbaulich genutzte Grundstücke;<br />

p) Schätzen des Wertes von Pflanzenbeständen;<br />

q) Selbständiges Vorbereiten von Entscheidungen für die Saatenanerkennung<br />

oder für die Körung von Tieren oder für die Ankörung von Obstmuttergehölzen;<br />

r) Selbständige Beratung über die Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten<br />

und Schadpflanzen im Pflanzenschutzdienst einschließlich der<br />

selbständigen Beratung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

und -geräten;<br />

s) Herausgabe von Warndienstmeldungen im Pflanzenschutzdienst für<br />

den Beratungsbezirk aufgrund eigener Feststellungen, soweit das Ermitteln<br />

der biologischen Daten keine schwierigen Methoden erfordert;<br />

t) Tätigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben.<br />

Nr. 7 Als Fachrichtung der gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnischen<br />

Beschäftigten, die eine einschlägige Gehilfenprüfung abgelegt und eine einschlägige<br />

Fachschule durchlaufen haben, gelten Gartenbau, Landbau, Weinbau,<br />

ländliche Hauswirtschaft mit den jeweiligen Fachgebieten und Untergebieten,<br />

z. B.:

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