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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)<br />

Entgeltgruppe 4<br />

Beschäftigte in der Tätigkeit von Dorfhelferinnen.<br />

Entgeltgruppe 3<br />

Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte aller Fachrichtungen<br />

mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung<br />

erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe<br />

2 hinausgeht.<br />

Entgeltgruppe 2<br />

Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte aller Fachrichtungen<br />

mit einfachen Tätigkeiten.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 12)<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Als Fachrichtungen der gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnischen<br />

Beschäftigten mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor-<br />

oder entsprechender Hochschulabschluss) gelten Gartenbau, Landbau,<br />

Weinbau und ländliche Hauswirtschaft mit allen jeweiligen Fachgebieten<br />

und Untergebieten, z. B.:<br />

In der Fachrichtung Gartenbau die Fachgebiete:<br />

oder<br />

Baumschulen, Blumen- und Zierpflanzenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung,<br />

Obst- und Gemüsebau, Obst- und Gemüseverwertung, Pflanzenschutz,<br />

Samenbau u. a.<br />

in der Fachrichtung Landbau die Fachgebiete:<br />

Betriebswirtschaft, Obstbau, Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Tierhaltung und<br />

-fütterung, Tierzucht u. a.<br />

mit den Untergebieten z. B. in der Betriebswirtschaft:<br />

Arbeitswirtschaft, Betriebsabrechnungswesen, Kreditwesen, Landesplanung,<br />

Landtechnik, Marktwirtschaft, Raumordnung u. a.<br />

Nr. 2 Unter dieses Tätigkeitsmerkmal fallen auch Beschäftigte, die am 31. Dezember<br />

1990 in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, das am 1. Januar 1991

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