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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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3.10.2 Brückenwärter, Schleusenmaschinisten, Wasserbauarbeiter (Küstenschutz-,<br />

Landgewinnungs- und Streckenunterhaltungsarbeiter) mit erfolgreich abgeschlossener<br />

Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf<br />

mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.<br />

3.10.3 Fahrer von Traktoren im Deichgebiet<br />

bei regelmäßiger Verwendung verschiedener Anbaugeräte sowie verschiedener<br />

Anhängegeräte (z. B. Kreiselmäher, Frontlader, Graswender, Hochdruckpresse,<br />

Hydrolader, Teekrechen), die vom Traktor aus bedient werden.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 4)<br />

3.10.4 Greifbaggerführer oder Gruppenmaschinenführer.<br />

3.10.5 Schiffsmechaniker als Takler<br />

3.10.6 Schleusenbeschäftigte und Wehrbeschäftigte<br />

mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten<br />

Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren,<br />

denen die Bedienung und Wartung von elektrischen und maschinellen Einrichtungen<br />

obliegt.<br />

3.10.7 Seeschleusendecksleute mit seemännischer Ausbildung nach dreijähriger<br />

Fahrtzeit auf Fahrzeugen der Binnen- oder Seeschifffahrt.<br />

Entgeltgruppe 4<br />

3.10.1 Brückenwärter, Schwenkschaufelfahrer.<br />

3.10.2 Schleusenbeschäftigte,<br />

a) denen die Leitung des Betriebes auf einer kleinen verkehrsarmen<br />

Schleuse obliegt,<br />

b) die außer mit dem Verholen und Festmachen der Fahrzeuge bei der<br />

Schleusenbedienung eingesetzt sind,<br />

c) die ständige Vertreter der Schleusenbeamten oder leitenden Schleusenbeschäftigten<br />

sind oder<br />

d) denen die Leitung des Schleusendienstes obliegt.<br />

3.10.3 Wehrbeschäftigte,<br />

denen die Leitung des Betriebes auf einer kleinen verkehrsarmen Wehranlage<br />

obliegt.

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