13.02.2013 Aufrufe

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Protokollerklärungen:<br />

219<br />

Nr. 1 Gewandmeister sind Beschäftigte, die nach den Entwürfen des Bühnen- oder<br />

Kostümbildners die Kostüme beschaffen oder zuschneiden oder deren Anfertigung<br />

leiten und überwachen.<br />

Nr. 2 Requisitenmeister sind Beschäftigte, die gegebenenfalls mit ihnen unterstellten<br />

Requisiteuren nach näherer Anordnung der Künstlerischen oder Technischen<br />

Vorstände Requisiten beschaffen oder herstellen, die Requisiten verwalten<br />

und warten und die Requisiten für die Proben und Aufführungen bereithalten.<br />

Nr. 3 Rüstmeister sind Beschäftigte, die nach näherer Anordnung der Künstlerischen<br />

oder Technischen Vorstände Rüstungen, Waffen und andere metallene<br />

Gegenstände sowie Feuerwerkskörper, Schmuck usw. beschaffen oder herstellen<br />

und für Proben und Aufführungen bereithalten und gegebenenfalls<br />

verwalten und warten.<br />

Nr. 4 (1) Theatertapeziermeister sind Beschäftigte, die mit ihnen unterstellten Theatertapezierern<br />

Dekorations-, Polster- und Tapezierarbeiten durchführen und<br />

die hergestellten Werkstücke verwalten, warten und zu den Proben und Aufführungen<br />

bereithalten.<br />

(2) Soweit die Eingruppierung der Theatertapeziermeister von der Zahl der<br />

ständig unterstellten Theatertapezierer abhängt, werden die ihnen etwa unterstellten<br />

Näherinnen nicht mitgezählt.<br />

Nr. 5 Theater- und Kostümmaler sind Beschäftigte, die nach Entwürfen des Bühnen-<br />

oder Kostümbildners in eigener Verantwortung bildliche Darstellungen<br />

zum Bühnengebrauch anfertigen.<br />

Nr. 6 Die Bezeichnung erster Zuschneider schließt nicht aus, dass auch alleinige<br />

Zuschneider unter dieses Tätigkeitsmerkmal fallen können.<br />

Nr. 7 Maskenbildner sind Beschäftigte, die nach Anweisung des Bühnenbildners,<br />

eines anderen Künstlerischen Vorstandes oder des Chefmaskenbildners Masken<br />

schminken sowie Bärte, Frisuren, Perücken usw. herstellen.<br />

Nr. 8 Modellbauer sind Beschäftigte, die nach Bühnenbildentwürfen Modelle anfertigen.<br />

Nr. 9 Kascheure (Theaterplastiker) sind Beschäftigte, die nach Anweisung des Bühnenbildners<br />

oder eines anderen Künstlerischen Vorstandes in eigener Verantwortung<br />

Plastiken herstellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!