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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung<br />

erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe<br />

2 hinausgeht.<br />

Entgeltgruppe 2<br />

Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst<br />

mit einfachen Tätigkeiten.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Soweit die Eingruppierung von der Zahl der ständig zu beaufsichtigenden Personen<br />

abhängt, gilt Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung<br />

entsprechend.<br />

Nr. 2 Auskunftsplätze sind Arbeitsplätze, die von der Verwaltung durch ausdrückliche<br />

Anordnung eingerichtet worden sind<br />

a) zur Vermittlung von Gesprächen, die von der annehmenden Vermittlungskraft<br />

nicht routinemäßig vermittelt werden können oder<br />

b) zur Erteilung von Auskünften.<br />

Nr. 3 (1) 1 Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung zum Schichtführer bestellt<br />

sind, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Funktionszulage<br />

a) in der Entgeltgruppe 5 in Höhe von 94,53 Euro,<br />

b) in der Entgeltgruppe 4 in Höhe von 81,98 Euro.<br />

2 Die Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 23 Absatz<br />

3) als Bestandteil des Tabellenentgelts und wird nur neben dem Entgelt<br />

nach Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 4 gezahlt. 3 Sie ist nur für Zeiträume<br />

zu zahlen, für die ein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung (§ 21<br />

Satz 1) besteht; § 24 Absatz 3 gilt entsprechend.<br />

(2) Die Bestellung zum Schichtführer setzt voraus, dass neben dem Beschäftigten<br />

mindestens ein weiterer Beschäftigter im Fernmeldebetriebsdienst in<br />

dieser Schicht tätig ist und der Schichtführer für den ordnungsgemäßen Ablauf<br />

seiner Schicht verantwortlich ist.<br />

Nr. 4 Der Umfang der fremdsprachlichen Vermittlungstätigkeit ist nicht mehr unerheblich,<br />

wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.<br />

Nr. 5 1 Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung,<br />

aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung<br />

oder Anlernphase hinausgeht. 2 Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen

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