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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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16. Beschäftigte in Registraturen<br />

Entgeltgruppe 9<br />

1. Leiter von Registraturen,<br />

121<br />

deren Tätigkeit sich durch die besondere Bedeutung der Registratur aus der<br />

Entgeltgruppe 8 Fallgruppen 1 oder 2 heraushebt.<br />

2. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur,<br />

denen mindestens fünf Registraturbeschäftigte, davon zwei mindestens der<br />

Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3, ständig unterstellt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)<br />

3. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur in<br />

obersten Landesbehörden,<br />

denen mindestens drei Registraturbeschäftigte, davon zwei mindestens der<br />

Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3, ständig unterstellt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

1. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur,<br />

denen mindestens drei Registraturbeschäftigte, davon einer mindestens der<br />

Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3, ständig unterstellt sind.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)<br />

2. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur in<br />

obersten Landesbehörden,<br />

denen mindestens zwei Registraturbeschäftigte, davon einer mindestens der<br />

Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3, ständig unterstellt sind.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)<br />

3. Leiter von Registraturen,<br />

denen mindestens vier Registraturbeschäftigte, davon drei mindestens der<br />

Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, ständig unterstellt sind.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 3 und 4)

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