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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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208<br />

24. Beschäftigte an Theatern und Bühnen<br />

Vorbemerkung:<br />

Dieser Abschnitt gilt nicht für Beleuchtungsmeister, Beleuchtungsobermeister,<br />

Theatermeister (Bühnenmeister) und Theaterobermeister (Bühnenobermeister)<br />

an Theatern oder Bühnen ohne eigenes Ensemble, es sei denn, es handelt<br />

sich um Theater oder Bühnen, die hinsichtlich der technischen Ausstattung<br />

und der Spielfrequenz einem Theater oder einer Bühne mit eigenem Ensemble<br />

vergleichbar sind.<br />

24.1 Beschäftigte im Kartenverkauf<br />

Entgeltgruppe 9<br />

Leiter der Stammkartenbüros, die zugleich in nicht unerheblichem Umfang<br />

selbständig Werbeaufgaben erfüllen.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)<br />

Entgeltgruppe 6<br />

1. Eintrittskartenkassierer und Stammkartenkassierer,<br />

deren Tätigkeit sich durch den Umfang des Zahlungsverkehrs und die Schwierigkeit<br />

des Abrechnungsverfahrens aus der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 heraushebt.<br />

2. Leiter der Stammkartenbüros.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)<br />

Entgeltgruppe 5<br />

1. Bearbeiter der Stammmieten.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)<br />

2. Eintrittskartenkassierer und Stammkartenkassierer.<br />

Entgeltgruppe 4<br />

Eintrittskartenkassierer und Stammkartenkassierer mit geringem Zahlungsverkehr<br />

bei einfacheren Abrechnungsverfahren.

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